Praxisnachricht
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DMP Osteoporose wird aktualisiert – Künftig bereits für Männer ab 50

Für Versicherte mit einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose wird das Disease-Management-Programm aktualisiert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag beschlossen. Neu ist unter anderem, dass Männer ab 50 statt bisher 60 Jahren an dem Programm teilnehmen können.

Das strukturierte Behandlungsprogramm für Osteoporose wurde 2020 auf den Weg gebracht und wird aktuell in 14 Regionen durch Verträge zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen umgesetzt.

Künftig gleiche Altersgrenze für Männer und Frauen

Bislang können Patientinnen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr und Patienten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr mit gesicherter Diagnose einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose eingeschrieben werden. Künftig gilt die niedrigere Altersgrenze auch für Männer.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bei der Aktualisierung des Programms insbesondere die deutsche „S3-Leitlinie Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50. Lebensjahr“ berücksichtigt.

Kriterien für Indikationsstellung aktualisiert

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Disease-Management-Programm ist auch in Zukunft die Indikation für eine spezifische medikamentöse Osteoporose-Therapie. Der G-BA hat allerdings die Kriterien für die Indikationsstellung entsprechend der oben genannten S3-Leitlinie angepasst.

Demnach liegt eine medikamentös behandlungsbedürftige Osteoporose in diesen Fällen vor: Entweder beträgt das Risiko, eine proximale Femurfraktur beziehungsweise Wirbelkörperfrakturen zu erleiden, innerhalb der nächsten drei Jahre mindestens fünf Prozent. Oder das Risiko beträgt mindestens drei Prozent und es liegen gleichzeitig irreversible Risikofaktoren oder ein sehr hohes Risiko einer unmittelbar bevorstehenden Fraktur vor.

Das Frakturrisiko wird anhand von Alter, Geschlecht und DXA-Befund bestimmt. Unverändert besteht die Indikation für eine spezifische medikamentöse Therapie bei einer manifesten Osteoporose mit bereits bestehender osteoporotischer Fraktur.

Koordination durch weitere Ärztinnen und Ärzte

Grundsätzlich erfolgt auch weiterhin die Koordination im DMP Osteoporose durch Hausärztinnen und Hausärzte oder, wenn bei der Patientin oder dem Patienten keine Multimorbidität besteht, durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie oder für Orthopädie.

Neu geregelt hat der G-BA die Koordination im Ausnahmefall, also wenn die Person bereits vor Einschreibung in das DMP dauerhaft von der Fachärztin oder dem Facharzt betreut wurde oder wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

In solchen Ausnahmefällen können künftig auch Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie sowie für Innere Medizin und Rheumatologie koordinieren, ohne dass eine weitere Zusatzqualifikation erforderlich ist.

Ferner können im Ausnahmefall weitere Fachärztinnen oder Fachärzte (zum Beispiel für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder auch für Innere Medizin) koordinieren, wenn sie eine osteologische Zusatzqualifikation nachweisen. Diese Zusatzqualifikation ist mit dem Zertifikat des Dachverbands Osteologie erfüllt: „Osteologin DVO / Osteologe DVO“.

Therapeutische Maßnahmen ergänzt

Wesentliche nicht-medikamentöse Therapiemaßnahmen sind weiterhin das körperliche Training und Maßnahmen zur Sturzprophylaxe. Wenn es erforderlich ist, sollen diese in erster Linie durch Funktionstraining oder auch im Reha-Sport durchgeführt werden. Bei den Empfehlungen zur spezifischen medikamentösen Therapie wurden die Wirkstoffe Abaloparatid und Romosozumab ergänzt.

Beschluss wird zunächst geprüft

Der Beschluss wird nun vom Bundesgesundheitsministerium geprüft. Hierzu hat es zwei Monate Zeit. Bei einer Nichtbeanstandung treten die Neuerungen voraussichtlich zum 1. Oktober 2026 in Kraft.

Umsetzung auf regionaler Ebene

Die regionalen Vertragspartner haben nach dem Inkrafttreten ein Jahr Zeit, um ihre bestehenden Verträge zum Disease-Management-Programm Osteoporose anzupassen.

Feedbackberichte im DMP Osteoporose

Die Versorgungsqualität jeder teilnehmenden Praxis wird über die standardisierte DMP-Dokumentation erfasst und über das Erreichen spezifischer Qualitätsziele an die Praxen zurückgemeldet (DMP-Feedbackberichte). Im DMP Osteoporose bilden diese zum Beispiel Empfehlungen zum körperlichen Training, die Teilnahme an Maßnahmen zur Sturzprophylaxe oder osteoporosebedingte Frakturen ab.

Die DMP-Feedbackberichte werden von den gemeinsamen Einrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen für alle DMP erstellt und den Praxen in der Regel halbjährlich zur Verfügung gestellt.

Ärztinnen und Ärzte erhalten mit diesem Feedbackbericht individuelle Informationen zur Versorgung der Patientinnen und Patienten, die von ihnen behandelt werden und im DMP Osteoporose eingeschrieben sind. Der Zugang zum Feedbackbericht erfolgt über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung über ein gesichertes Mitgliederportal.

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