Praxisnachricht
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Zi-Praxis-Panel startet: Wie gut sind Praxen auf Krisen- und Katastrophensituationen vorbereitet?

Rund 70.000 Praxen erhalten in diesen Tagen eine Einladung zum Zi-Praxis-Panel. Bei der jährlichen Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung geht es in diesem Jahr neben der wirtschaftlichen Situation um die Krisen- und Katastrophenresilienz der Praxen. Das Institut erhofft sich umfangreiche Erkenntnisse, unter anderem zum Unterstützungs- und Informationsbedarf der Niedergelassenen.

Die Erhebung hat in dieser Woche begonnen. Ab sofort können angeschriebene Ärzte und Psychotherapeuten die Fragen online beantworten. Eine Teilnahme ist bis zum 30. Juni möglich.

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) führt das Praxis-Panel bereits seit mehreren Jahren im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV durch, um valide Daten zur wirtschaftlichen Situation der Praxen zu erhalten. In diesem Jahr wurde das Panel grundlegend überarbeitet und die Teilnahme vereinfacht (siehe Infokasten). So ist eine Einbindung der Steuerberater nicht mehr erforderlich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Aufwandspauschale. Zusätzlich profitieren sie von einem individuellen Praxisbericht.

Schwerpunkt: Krisen- und Katastrophenresilienz

Schwerpunktthema in diesem Jahr ist die Krisen- und Katastrophenresilienz. Vor dem Hintergrund multipler Krisen und der weltpolitischen Lage will das Zi mit den erhobenen Daten einen Überblick schaffen, wie Praxen auf mögliche Szenarien vorbereitet sind. Dazu zählen flächendeckende Ausfälle der Strom- und Energieversorgung oder der Telekommunikations-Infrastruktur. Steht in der öffentlichen Diskussion meist der stationäre Bereich im Fokus, soll mit der Erhebung die ambulante Versorgung in den Blick genommen werden.

Es werden insbesondere Themen wie Lagerhaltung, Vorbereitungen auf den Ausfall kritischer Infrastruktur, personelle Gegebenheiten sowie Bedarfe beleuchtet. Die Ergebnisse sollen neben einer Bestandsaufnahme zum Status quo Bedarfe aufzeigen, beispielsweise für Informations- und Unterstützungsangebote, sowie das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken angekündigte Gesundheitssicherstellungsgesetz aus berufspolitischer Sicht flankieren.

Wirtschaftliche Entwicklung der Praxen

Bei der Erhebung zur wirtschaftlichen Entwicklung der Praxen sowie zu den Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung geht es um die Jahre 2023 und 2024. Ziel ist es, mit repräsentativen Daten die Verhandlungsposition der Vertragsärzte- und Vertragspsychotherapeutenschaft untermauern zu können und Transparenz zur wirtschaftlichen Lage und zu allgemeinen Rahmenbedingungen herzustellen.

Nicht zuletzt auch aufgrund der aktuellen Diskussionen um Einsparungen und Sparzwänge in der ambulanten Versorgung sowie der beschlossenen Honorarkürzungen im Bereich der Psychotherapie ist es wichtig, über eine belastbare und repräsentative Datengrundlage zu verfügen. Eine möglichst hohe Beteiligung der Praxen am Zi-Praxis-Panel ist in diesem Jahr daher von besonderer Bedeutung.

Zi-Praxis-Panel

Vereinfachung der Teilnahme

Im Vergleich zu den Vorjahren wurde das Zi-Praxis-Panel grundlegend überarbeitet, um die Teilnahme für die Niedergelassenen zu erleichtern. Die bislang zur Erhebung der Finanzdaten vorgesehene Einbindung der Steuerberaterinnen und Steuerberater entfällt.

Stattdessen erfolgt die Erhebung der Finanzdaten nunmehr auf Grundlage des in jeder Praxis vorliegenden Jahresabschlusses und der dazugehörigen „Anlage EÜR“ (Einnahmenüberschussrechnung). Diese liegt auch vor, wenn die Niedergelassenen den Jahresabschluss ohne Einbindung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters, beispielsweise unter Verwendung von Buchhaltungs- oder Steuer-Software, erstellen.

Damit können die Niedergelassenen die Finanzdaten nunmehr selbst im Fragebogen angeben. 
Anstatt der bislang vorgesehenen Datenerhebung für vier Jahre werden außerdem nur noch zwei Jahre erfragt. 

Aufwandspauschale: Höhe und Bedingungen

Die Teilnehmenden erhalten eine Aufwandspauschale. Diese beträgt 180 Euro je Einzelpraxis, 240 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit bis zu drei Inhaberinnen oder Inhabern und 280 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit mehr als drei Inhaberinnen oder Inhabern (jeweils einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer), sofern alle Erhebungsbestandteile vollständig vorliegen.

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Kontakt

Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten können sich bei Fragen zum Zi-Praxis-Panel sowie zur Teilnahme an der Erhebung an die Zi-Treuhandstelle wenden.

Die Zi-Treuhandstelle ist telefonisch von Montag bis Donnerstag, jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr erreichbar unter 0800 4005-2444. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden.

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Wie gut sind die Praxen auf Krisen vorbereitet?