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Hofmeister: Der Aufwand für die Teil-AU ist vollkommen unleistbar

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat das Bundeskabinett als weitere Neuerung auch eine Teil-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschlossen. Erklärtes Ziel ist es dabei, dass der Arzt im Einvernehmen mit dem Patienten dessen Arbeitsunfähigkeit stufenweise einordnet. Doch der damit verbundene Aufwand für Ärztinnen und Ärzte wäre alles andere als angemessen, kritisiert der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister.

Wenn es darum gehe, Menschen nach langer Krankheit wieder ins Arbeitsleben einzugliedern, gebe es mit dem Hamburger Modell ein bewährtes Mittel: „Das funktioniert schon lange.“ Doch im Falle einer regulären Krankschreibung setze der Vorschlag für eine Teilkrankschreibung voraus, dass der Arzt sich tatsächlich bei dem Arbeitgeber seines Patienten über die Arbeitsbedingungen vor Ort erkundige. Das sei die Grundlage für eine kluge Entscheidung. Aber „das ist vollkommen unleistbar und auch nicht angemessen“, sagte der KBV-Vize in einem Video-Interview.

Neuerung lässt viele Fragen offen

Mit dem Spargesetz wird erstmalig eine gesetzliche Einführung einer abgestuften Teilarbeitsunfähigkeit vorgenommen. Versicherte, die voraussichtlich länger als vier Wochen arbeitsunfähig sein werden, können freiwillig zu 25, 50 oder 75 Prozent weiterarbeiten, wenn Arzt und Arbeitgeber zustimmen. Die Einzelheiten muss der G-BA festlegen.

Die KBV hatte Ende April eine Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgegeben und dabei auch darauf hingewiesen, dass die Neuerung zahlreiche Fragen offenlasse, während sie den bürokratischen Aufwand für die Praxen voraussichtlich erwartbar steigern werde. Die KBV plädiert daher für gesetzliche Karenztage. Dies sei eine ganz einfache, völlig unbürokratische Regelung, die Vertrauen in die Menschen signalisiere und keiner, der ernsthaft krank sei, komme dabei unter die Räder, ergänzte Hofmeister.

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Teil-AU wird in der Praxis nicht funktionieren