Praxisnachricht
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Vergütung für neues Alzheimer-Medikament Donanemab geregelt

Für die Therapie mit dem neuen Alzheimer-Medikament Donanemab steht jetzt die Vergütung fest. KBV und GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss vereinbart, welche Leistungen die behandelnden Ärzte ab dem 1. Juli im EBM abrechnen können.

Das Medikament mit dem Handelsnamen Kisunla® kann Patienten mit früher Alzheimer-Erkrankung verabreicht werden, bei denen eine Amyloid-Beta-Pathologie festgestellt wurde und die nicht homozygot sind für das ApoE ε4-Allel. Neu aufgenommen in den EBM wird dazu die Gebührenordnungsposition (GOP) 02103 für die Infusionstherapie mit Donanemab (147 Punkte / 18,73 Euro). Die Leistung umfasst die mindestens 30-minütige intravenöse Infusion des monoklonalen Antikörpers, die alle vier Wochen erfolgen muss, sowie die anschließende mindestens 30-minütige Beobachtung des Patienten. Die Dauer der Therapie ist auf maximal 18 Monate beschränkt.

Extrabudgetäre Vergütung auch des MRT

Im Zusammenhang mit der Diagnostik der Amyloid-Beta-Pathologie zur Indikationsstellung der Therapie mit Donanemab können Ärztinnen und Ärzte die bereits bestehende GOP 02342 (Lumbalpunktion) abrechnen, die um den Wirkstoff Donanemab ergänzt wird. Vor Einleitung der Therapie und für die erforderlichen regelmäßigen Kontrolluntersuchungen des Neurocraniums mittels MRT (GOP 34410) gilt das Gleiche. Diese und alle weiteren Leistungen, die im Zusammenhang mit der Verabreichung von Donanemab erforderlich sind (siehe Infobox), werden extrabudgetär vergütet. Ärztinnen und Ärzte kennzeichnen diese GOP dazu mit dem Buchstaben A.

Abrechnung bestimmten Fachgruppen vorbehalten

Der Bewertungsausschuss hat darüber hinaus klargestellt, dass nur bestimmte Fachgruppen die Leistungen zur Indikationsstellung und Therapie mit Donanemab abrechnen beziehungsweise veranlassen dürfen. Das sind Fachärzte für Neurologie, für Nervenheilkunde, für Neurologie und Psychiatrie sowie für Psychiatrie und Psychotherapie. Sie müssen in der Behandlung der Alzheimer-Krankheit erfahren sein und zeitnahen Zugang zu einer MRT-Diagnostik gewährleisten können, beispielsweise in spezialisierten Zentren. Damit wurde ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) umgesetzt.

Zusatznutzen von Donanemab nicht belegt

Das Arzneimittel Kisunla® mit dem Wirkstoff Donanemab ist seit dem 4. November 2025 zur Behandlung leichter kognitiver Beeinträchtigungen oder beginnender Demenz aufgrund der Alzheimer-Krankheit in Deutschland zugelassen. Es ist nach dem Wirkstoff Lecanemab der zweite in der Europäischen Union zugelassene monoklonale Antikörper, der direkt auf die Proteinablagerungen – die sogenannten Amyloid-Beta-Ablagerungen – im Gehirn abzielt und damit das Fortschreiten der Alzheimer-Erkrankung verlangsamen kann.

Der G-BA hatte unlängst im Rahmen der frühen Nutzenbewertung festgestellt, dass die vom Hersteller vorgelegten Studiendaten keinen Zusatznutzen von Donanemab bei früher Alzheimer-Krankheit im Vergleich zum bisherigen Therapiestandard belegen würden. Diese Einschätzung ist nur für Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller relevant. Sie hat keine Auswirkungen auf die Verordnungsfähigkeit von Donanemab.

Auf einen Blick: Vergütung für Donanemab ab 1. Juli 2026

Folgende Leistungen sind im Zusammenhang mit der Anwendung von Donanemab berechnungsfähig:

  • GOP 02103 für die Infusionstherapie (mindestens 60 Minuten): Bewertung: 147 Punkte / 18,73 Euro
  • GOP 02342 für die Lumbalpunktion: Bewertung: 582 Punkte / 74,15 Euro
  • GOP 34410 für die MRT-Untersuchung des Neurocraniums: Bewertung: 1053 Punkte / 134,16 Euro
  • GOP 11602 für die Bestimmung des Apolipoprotein E-Genotyps vor der Gabe von Donanemab bei gesicherter früher Alzheimer-Erkrankung mit nachgewiesener Amyloid-Beta-Pathologie: Bewertung: 422 Punkte / 53,76 Euro
  • GOP 32407A für die Bestimmung von β-Amyloid 1-42 im Liquor: Bewertung: 18,86 Euro
  • GOP 32408A für die Bestimmung von Gesamt-Tau im Liquor: Bewertung: 18,86 Euro
  • GOP 32409A für die Bestimmung von Phospho-Tau im Liquor: Bewertung: 18,86 Euro
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