Praxisnachricht
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Scharfe Kritik an geplanter Abschaffung der Telefon-AU

Die geplante Verschärfung der Regelungen für Krankschreibungen ist auf schärfste Kritik der KBV gestoßen. „Für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ist das, was die Regierungsparteien vereinbart haben, eine Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt“, betonten die Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner heute in einer ersten Reaktion auf das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Regierungskoalition.

Die Regierungskoalition will die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Telefon-AU) abschaffen und eine verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag der Erkrankung einführen. Gleichzeitig will sie eine Facharzt-Termingarantie gesetzlich verankern.

Misstrauen gegenüber Bürgern und mehr Bürokratie

Auf der einen Seite sollen den Praxen durch das GKV-Spargesetz viele Milliarden Euro aus der Patientenversorgung weggenommen werden, auf der anderen Seite wolle ihnen die Regierung noch mehr Arbeit und noch mehr Bürokratie aufbürden – „und garniert das Ganze mit unverhohlenem Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, kritisiert der KBV-Vorstand.

Dass Arbeitnehmer, wenn sie krank sind, schon am ersten Tag wegen einer Bescheinigung für Arbeitgeber einen Arzt aufsuchen müssten, werde zu „übervollen Praxen, einem Wust an zusätzlicher Bürokratie und einem enormen Zeitaufwand führen, der zulasten der eigentlichen Patientenversorgung gehen wird“, warnte der Vorstand und fuhr fort: „Es grenzt zudem an Irrsinn, abertausende Menschen zusätzlich in die Praxen zu jagen für das reine Ausfüllen von Zetteln. Wer hustet, eine Magen-Darm-Infektion hat gehört ins Bett und nicht in die übervolle Praxis.“

Termin-Garantie muss medizinisch begründet sein

Der KBV-Vorstand kritisierte, dass immer mehr staatliche Regulierungen statt persönlicher Freiheit das Regierungshandeln bestimmten. Die Realität werde einfach ausgeblendet. Das zeige auch der Hinweis auf eine Facharzt-Termingarantie bei Einführung einer Primärarztversorgung. „Termingarantien müssen medizinisch begründet sein und nicht dem Wunschdenken von Politikern entspringen.“

Im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Regierungskoalition heißt es unter Punkt 11:

„Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung sowie im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine „Termingarantie Fachärzte“ ein. Darüber hinaus etablieren wir eine gesetzlich geregelte Infarktvorsorge.“

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