Praxisnachricht
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Über sechs Prozent mehr Honorar für kurärztliche Behandlung

Die Vergütung kurärztlicher Leistungen steigt rückwirkend zum 1. Januar um 6,65 Prozent. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt und den sogenannten Kurarztvertrag angepasst.

Kurärztinnen und Kurärzte erhalten pro Versicherten eine Pauschale, mit der alle ärztlichen Leistungen abgegolten sind, sowie einen Zuschlag in bestimmten Fällen. Deren Höhe steigt rückwirkend zum 1. Januar (siehe Infokasten). So beträgt die Pauschale für Erwachsene jetzt 60,26 Euro (vorher: 56,45 Euro) und die Pauschale für Kinder 42,39 Euro (vorher: 39,71 Euro).

Die Vergütung ist im Kurarztvertrag festgelegt, der die medizinische Betreuung von gesetzlich Versicherten bei ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten regelt (Anlage 25 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte). Künftig wollen KBV und GKV-Spitzenverband den Anpassungsbedarf jährlich bis zum 31. Dezember überprüfen.

Neuer Kurarztschein ab 2027

Eine weitere Neuerung betrifft den Kurzarztschein, den die Krankenkassen bei Genehmigung der ambulanten Vorsorgeleistung ausstellen. Ärztinnen und Ärzte nutzen ihn für die Dokumentation und Abrechnung der kurärztlichen Behandlung (Anlage 3 Kurarztvertrag). 

Ab 1. Januar 2027 gilt das Formular auch für geteilte Kompaktkuren. Bei dieser Form pausiert die ambulante Vorsorgeleistung nach zwei Wochen und wird drei bis neun Monate später fortgeführt. Der zweite Teil (Refresher) dient dazu, die gelernten Übungen, Verhaltensweisen und Therapien aufzufrischen.

Da auf dem Kurarztschein geteilte Kompaktkuren bislang nicht explizit genannt werden, vermerken viele Kurärztinnen und Kurärzte handschriftlich, wenn eine geteilte Kompaktkur stattgefunden hat. Auf dem überarbeiteten Kurarztschein wird ab Januar 2027 ein Ankreuzfeld für geteilte Kompaktkuren abgedruckt sein, das nur noch angekreuzt werden muss.

Die Abrechnung der kurärztlichen Tätigkeit erfolgt bundesweit über die Verwaltungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.

Kurärzte mit Zusatzweiterbildung

Die ambulante Vorsorgeleistung ist eine von der Krankenkasse genehmigte dreiwöchige Maßnahme in einem anerkannten Kurort. Regionale Heilmittel wie Moor, Thermalwasser oder Klima werden dabei mit medizinischen Maßnahmen kombiniert. Nachzuweisen ist die Zusatzbezeichnung „Kur- oder Badearzt“ oder „Balneologie und Medizinische Klimatologie“. Außerdem ist mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ein Kurarztvertrag zu schließen. Die Praxis muss sich in dem Kurort befinden, also beispielsweise in einem anerkannten Mineral-, Moor- oder Seeheilbad.

Vergütung für kurärztliche Behandlung

Zu den kurärztlichen Leistungen gehören der Therapieplan, die Anamneseerhebung und Eingangsuntersuchung des Versicherten, regelmäßige Kontrolluntersuchungen, die Abschlussuntersuchung und ein schriftlicher Bericht mit Angaben zu Anamnese, durchgeführten Maßnahmen, Verlauf und Effekt der ambulanten Vorsorgeleistung.

Leistung Bewertung ab 1. Januar 2026
Pauschale Kur Erwachsene 60,26 Euro (vorher: 56,45 Euro)
Pauschale Kur Kinder 42,39 Euro (vorher: 39,71 Euro)
Pauschale Kur als Kompaktkur 110,60 Euro (vorher: 103,60 Euro)
Zuschlag bei bestehenden Erkrankungen 11,69 Euro (vorher: 10,95 Euro)
Zuschlag für themenzentrierte Gespräche 17,20 Euro (vorher: 16,11 Euro)
Zuschlag für Behandlung interkurrenter Erkrankungen (Kur zur Krankheitsverhütung) 3,77 Euro (vorher: 3,53 Euro)
Zuschlag für Behandlung interkurrenter Erkrankungen (Kur bei bestehenden Erkrankungen oder in Kompaktform) 5,79 Euro (vorher: 5,42 Euro)
Pauschale Kompaktkur erster Teil 73,74 Euro (vorher: 69,07 Euro)
Pauschale Kompaktkur zweiter Teil (Refresher) 36,86 Euro (vorher: 34,53 Euro)
Zuschlag für Refresher 11,06 Euro (vorher: 10,36 Euro)
Zuschlag für Arzt-Patienten-Gespräch per Video vor der Kur 4,60 Euro (unverändert)
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