Praxisnachricht
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  • Digitale Gesundheitsanwendungen

Weitere digitale Gesundheitsanwendung neu im EBM

Für den Einsatz der digitalen Gesundheitsanwendung „Axia“ hat der Bewertungsausschuss zum 1. Juli zwei neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Die App kann die Therapie von Patienten mit axialer Spondyloarthritis, auch bekannt als Morbus Bechterew, unterstützen.

Mit den neuen Leistungen wird der ärztliche Aufwand für die Verlaufskontrolle, Individualisierung und Auswertung vergütet, der bei der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) entsteht. Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt, Rheumatologen, Orthopäden sowie Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin können dafür seit 1. Juli die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01483 abrechnen. Für Schmerztherapeuten gibt es die neue GOP 30782.

Der Bewertungsausschuss hat außerdem festgelegt, dass auch Kinderärzte die GOP 01483 abrechnen können, wenn sie Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren mit Morbus Bechterew behandeln.

Beide GOP sind mit 8,15 Euro (64 Punkte) bewertet und können einmal je Quartal, aber höchstens zweimal im Jahr berechnet werden. Die Vergütung erfolgt – zunächst befristet auf zwei Jahre – extrabudgetär.

Dauerhafte Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis

Die App „Axia“ richtet sich an Menschen ab 18 Jahren mit axialer Spondyloarthritis. Sie soll nach Angaben des Herstellers durch leitliniengerechte Bewegungsübungen und edukative Inhalte die Therapie unterstützen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die App im Februar dieses Jahres in das DiGA-Verzeichnis dauerhaft aufgenommen. Der Hersteller konnte zuvor in einer Studie positive Versorgungseffekte nachweisen. Bei der Prüfung zur Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis hat das BfArM zudem ärztliche Leistungen für die App bestimmt. Daraufhin hat der Bewertungsausschuss jetzt einen Beschluss zur Vergütung dieser Leistungen getroffen.

Digitale Gesundheitsanwendung „Axia“

Neu im EBM ab 1. Juli

Für Verlaufskontrolle, Individualisierung und Auswertung von „Axia“ gibt es zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM, die unterschiedliche Fachrichtungen abrechnen können. Beide GOP sind mit 64 Punkten (8,15 Euro) bewertet.

GOP 01483:

  • Hausärzte
  • Internisten ohne Schwerpunkt
  • Rheumatologen
  • Orthopäden
  • Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Kinderärzte (bei Heranwachsenden)

GOP 30782:

  • Schmerztherapeuten (mit Genehmigung gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung)
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