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Gassen: „Wir werden das Leistungsangebot dem Geld anpassen“ – KBV-Vorstand übt unverändert Kritik an der Gesundheitspolitik
Die geplanten Einsparungen im ambulanten Bereich haben sich laut Gassen auf rund drei Milliarden Euro im kommenden Jahr summiert. Damit seien die Niedergelassenen überproportional von den Kürzungen betroffen mit der Konsequenz, dass sich das Leistungsangebot verändern werde. „Wir werden feststellen, dass das Terminangebot nicht größer, sondern knapper wird“, betonte er.
Gassen zufolge muss das Leistungsangebot dem Geld angepasst werden. Die Politik könne nicht erwarten, dass die Praxen immer mehr umsonst arbeiteten. Er verwies auf die Aussage von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, dass nicht mehr Geld ausgegeben werden könne, als eingenommen werde. Zudem werfe die Politik den Niedergelassenen ständig vor, sie hätten zu viele Arzt-Patienten-Kontakte, sagte Gassen und fuhr fort: „Wir haben verstanden. Wir werden die Zahl der Arzt-Patienten-Kontakte reduzieren“ und dem Wunsch entsprechend weniger machen.
Fallzahlrückgang von bis zu 15 Prozent erwartet
Der KBV-Chef rechnet damit, dass sich die Fallzahl je nach Fachgruppe zwischen fünf und 15 Prozent reduzieren werde. Für Patienten könne das bedeuten, dass sie in einer Praxis keinen Termin mehr bekämen, weil das Geld für die GKV-Sprechstunde in dem Quartal aufgebraucht sei. „Es wird immer noch eine qualitätsgesicherte, gute Versorgung für die Menschen in Deutschland geben, aber jeder alles überall zu jeder Zeit wird nicht mehr funktionieren“, stellte er klar.
Gassen mahnte, dass angesichts leerer Kassen eine verbindliche Steuerung der Patienten erfolgen müsse. Dazu sei die Politik aber nicht bereit. Sie halte trotz der Kürzungen an einem „unverbindlichen Angebot“ aus Ersteinschätzung, Festlegung der Dringlichkeit, Notfalltresen etc. fest, welches die Patienten annehmen könnten oder auch nicht. Das werde nicht funktionieren, prophezeite Gassen auch mit Blick auf die von Politikern geforderte Termingarantie bei Fachärzten.
Hofmeister: 19 Arbeitstage für Kurzzeit-Krankschreibungen
Deutliche Kritik an der Debatte um die Telefon-AU und die Krankschreibung ab dem ersten Tag übte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. „Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag ist eine Misstrauenserklärung an die Bürgerinnen und Bürger und an die Praxen.“ Der hierdurch entstehende zusätzliche Aufwand würde allein in hausärztlichen Praxen circa 19 volle Arbeitstage betragen. „Mehr Bürokratie, mehr Misstrauen – das Gegenteil dessen, was versprochen war“, konstatierte Hofmeister.
Zur aktuellen Diskussion über ein Steuerungssystem sagte Hofmeister, „die Umbenennung des im Koalitionsvertrag noch Primärarztsystem genannten Ansatzes in Primärversorgungssystem zeigt, wohin die Reise gehen soll“. Neue vorgeschaltete Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten, die weniger qualifiziert nicht evidenzbasierte Maßnahmen durchführen sollen, produzierten mehr Aufwand und weitere Schnittstellen im System. „Das ist das Gegenteil von primärärztlicher, kontinuierlicher Versorgung und Steuerung“, kritisierte er.
Das KV-System habe einen konkreten und belastbaren Vorschlag für ein primärärztliches System mit Integration der Akut- und Notfallversorgung vorgestellt. „Eine ganz wesentliche und unverzichtbare Komponente jedweder sinnvollen Steuerung ist jedoch Verbindlichkeit für alle Beteiligten, auch für Patientinnen und Patienten“, betonte Hofmeister.
Steiner lehnt digitalen Zugang ausschließlich für Kassen-Apps ab
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner kritisierte in dem Zusammenhang, dass der digitale Zugang in die Primärversorgung für Patienten ausschließlich über die Apps der Krankenkassen erfolgen soll. Im geplanten Gesetz für Daten und Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), das nächste Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, seien die digitalen Angebote der 116117 für die Ersteinschätzung und Terminvermittlung nicht vorgesehen. Aktuell nutzen gerade mal fünf Millionen der Versicherten die ePA-App ihrer Krankenkasse, die 116117 würden hingegen rund 80 Prozent der Bevölkerung kennen.
Erheblichen Korrekturbedarf sieht Steiner auch bei der elektronischen Überweisung, die ebenfalls mit dem Digitalisierungsgesetz kommen soll. Wenn die eÜberweisung nur über die elektronische Patientenakte laufen solle, mache dies keinen Sinn. Die ePA sei freiwillig, Versicherte könnten auch Daten löschen oder verbergen. Für die eÜberweisung einschließlich der digitalen Fallübergabe brauche es einen von der ePA unabhängigen Dienst. Die eÜberweisung soll aus Sicht der KBV sicherstellen, dass die mit- oder weiterbehandelnden Ärzte auf Patientendaten und medizinische Dokumente wie Vorbefunde zugreifen können. Die Daten müssten unabhängig davon, ob der Versicherte eine ePA hat oder nicht, zur Verfügung stehen.
Karlsruhe lehnt Eilantrag auf Verschiebung der Abstimmung ab
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll am morgigen Freitag im Bundestag beschlossen werden. Anschließend geht es in den Bundesrat, der sich am selben Tag damit beschäftigen will. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, allerdings kann die Länderkammer den Vermittlungsausschuss einschalten.
Grüne und Linke hatten in letzter Minute noch versucht, die für Freitag geplante Schlussabstimmung im Bundestag zu verschieben. Der Bundestag lehnte den Antrag ab. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Janosch Dahmen, hatte daraufhin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Dieser Eilantrag wurde heute ebenfalls abgelehnt. Hintergrund der Beschwerde in Karlsruhe waren unter anderem fast 300 Seiten Änderungsanträge, die erst Anfang der Woche bei der Opposition eingegangen seien. Dahmen wollte laut Medienberichten prüfen lassen, „ob hier in diesem Fall überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich ist“.