Serviceheft zu Verordnungen in Psychotherapiepraxen neu aufgelegt
Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen seit 2018 immer mehr Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. In dem Serviceheft aus der Reihe PraxisWissen gibt es zu jeder dieser Leistungen Erläuterungen, wie diese verordnet werden können, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind, was das Wirtschaftlichkeitsgebot bedeutet und wie die Abrechnung der Leistung erfolgt.
Regeln und Leistungen auf aktuellem Stand
Sämtliche Informationen wurden mit der Aktualisierung auf den neuesten Stand gebracht. Dazu gehören die Regeln und Grundlagen sowie die einzelnen Kapitel zu den verordnungsfähigen Leistungen: Ergotherapie, psychiatrische häusliche Krankenpflege, Soziotherapie, medizinische Rehabilitation, Krankenhausbehandlung und Krankenbeförderung.
Neu im Heft: elektronische Verordnung
Ein neues Kapitel widmet sich digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die seit 2020 zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig sind. Die Apps beziehungsweise Webanwendungen können die Behandlung ergänzen und unterstützen, beispielsweise wenn eine Depression vorliegt.
DiGA können mittlerweile auch elektronisch verordnet werden, sofern das Praxisverwaltungssystem diese Funktion unterstützt. Eine Grundvoraussetzung für die elektronische Verordnung ist die Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur. Das Serviceheft informiert über die hierfür benötigte Hard- und Software und die Finanzierung. Perspektivisch sollen weitere Leistungen elektronisch verordnet werden können, beispielsweise Ergotherapie.
Heft kostenfrei bestellen
In der Heftreihe PraxisWissen stellt die KBV seit rund 15 Jahren Informationen zu komplexen Themen bereit. Diese werden leicht verständlich erläutert und grafisch anschaulich aufbereitet. Das Heft „Verordnungen in Psychotherapiepraxen“ umfasst 24 Seiten und kann kostenfrei bestellt werden.