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Steiner stellt KBV-Konzept vor: eÜberweisung muss einfach und effizient funktionieren

Überweisungen sollen künftig elektronisch erfolgen und die Patientensteuerung unterstützen. Wie das im Praxisalltag funktionieren kann, zeigt das Konzept der KBV. Kernelement ist dabei ein Versorgungsfachdienst in der Telematikinfrastruktur, der einen schnellen Austausch von medizinischen und administrativen Informationen zwischen Praxen ermöglicht.

„Die eÜberweisung bietet die Chance, den innerärztlichen Austausch durch die gezielte Weitergabe von Informationen zu verbessern und die Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene zu unterstützen“, sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner zu den Plänen der Bundesregierung für eine Einführung der elektronischen Überweisung als zentrales Instrument der Primärarztversorgung. Gleichzeitig stellt sie klar: „Die Praxen müssen die eÜberweisung niederschwellig und ohne zusätzlichen Aufwand digital bereitstellen können, überweisungsannehmende Praxen wiederum benötigen einen einfachen Zugriff auf die Informationen schon bei der Terminvereinbarung.“

Versorgungsfachdienst ermöglicht schnellen Informationsaustausch

Das Konzept der KBV sieht deshalb einen Versorgungsfachdienst in der Telematikinfrastruktur vor. Überweisende Ärztinnen und Ärzte legen auf dem Server alle Unterlagen ab, die ihre Kolleginnen und Kollegen für die Mit- und Weiterbehandlung benötigen: die Überweisung mit einer medizinischen Fragestellung, der Dringlichkeit und der Fachrichtung sowie gegebenenfalls Vorbefunde und weitere relevante Dokumente.

Die Facharztpraxis hat die Möglichkeit, die eÜberweisung einschließlich der Begleitdokumente schon vor der Behandlung einzusehen und so beispielsweise besser einzuschätzen, wie schnell der Patient einen Termin benötigt. Der Zugang zum Versorgungsfachdienst erfolgt über einen Terminvermittlungscode, der auf jeder Überweisung steht und den Patienten bei der Terminvereinbarung angeben.

Unstrittig ist für Steiner, dass die elektronische Patientenakte für die Umsetzung der eÜberweisung ungeeignet ist. Sie begründet dies damit, dass nicht jeder Versicherte eine ePA habe. Zudem könnten Patienten „in der ePA Dokumente löschen, ausblenden oder Zugriffsrechte einschränken“. Das Ziel eines verbesserten Informationsflusses, der vollständigen Verfügbarkeit relevanter Informationen für alle Patienten und einer einheitlichen Prozessgestaltung könne dadurch verfehlt werden.

Für den Versorgungsfachdienst spricht aus Sicht der KBV außerdem, dass er für weitere digitale Versorgungsprozesse genutzt werden kann, bei denen die ePA nicht hinreichend ist. So sollen auch in der Notfallversorgung künftig Informationen digital ausgetauscht werden, um Mehrfacherfassungen zu vermeiden und eine verlässliche Kommunikation zwischen allen an der Notfallversorgung Beteiligten zu ermöglichen. Diese digitale Fallübergabe könnte ebenfalls über den Versorgungsfachdienst erfolgen.

Zugriffsrechte nur für Praxen und Patienten

Die Zugriffsrechte für den Versorgungsfachdienst müssten klar geregelt sein, betont Steiner. Das Konzept der KBV sieht vor, dass Ärzte sowie deren Praxismitarbeitende alle Informationen einsehen können – ebenso Patienten. Zugriff auf einen Teil der Informationen erhalten auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Steiner: „Sie müssen die Daten einsehen können, die sie zur Terminvergabe benötigen – zum Beispiel Angaben zur Dringlichkeit oder zur Fachrichtung.“ Ein Zugriff von Krankenkassen auf medizinische Inhalte, insbesondere Diagnosen, Fragestellungen oder beigefügte Befunde sei auszuschließen.

eÜberweisung als Instrument der Primärarztversorgung

Um den Zugang zur fachärztlichen Versorgung stärker zu steuern und vorhandene Ressourcen effizienter zu nutzen, will die Bundesregierung ein Primärarztsystem einführen. Patientinnen und Patienten suchen dabei zunächst eine hausärztliche Praxis auf, die die weitere Behandlung koordiniert und bei Bedarf an einen Facharzt überweist. Die Anzahl der Überweisungen mit Arzt-Patienten-Kontakt wird dadurch steigen – nach Berechnungen der KBV von rund 70 Millionen auf etwa 170 Millionen pro Jahr.

Im Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen ist die eÜberweisung eines der zentralen digitalen Elemente der Primärarztversorgung. Für die technische Ausgestaltung der eÜberweisung ist die gematik zuständig. Mit dem vorliegenden Konzeptpapier begleitet die KBV diesen Prozess und das weitere Gesetzgebungsverfahren.

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