G-BA entscheidet sich gegen Erweiterung der Darmkrebsfrüherkennung bei erhöhtem familiärem Risiko
Personen, bei denen in der Familie Darmkrebs aufgetreten ist, haben ein erhöhtes Risiko, selbst an Darmkrebs zu erkranken. Daher hatte sich die KBV dafür eingesetzt, dass den Betroffenen frühzeitiger eine Früherkennungsuntersuchung angeboten werden sollte. Derzeit haben Versicherte ab dem 50. Lebensjahr Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen auf Darmkrebs zulasten der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können wählen zwischen zweijährlich durchführbaren Stuhltests oder zwei Vorsorgekoloskopien im Abstand von zehn Jahren.
Unklare Studienlage
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führte für seine ablehnende Entscheidung die wissenschaftliche Studienlage an, die nicht eindeutig ist. Ausschlaggebend war für ihn im Wesentlichen eine Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das keinen Nutzen zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen bei Personen mit familiärem Darmkrebsrisiko festgestellt hat.
Aus Sicht der KBV blieb im Ergebnis des IQWiG-Berichts offen, ob ein Nutzen für vorzeitige Früherkennungsuntersuchungen bei familiärem Darmkrebsrisiko besteht. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse eines Forschungsprojekts des Innovationsfonds beim G-BA (FARKOR) und den Empfehlungen der S3-Leitlinie zum kolorektalen Karzinom erachtete die KBV es für angemessen, Früherkennungsuntersuchungen vor dem 50. Lebensjahr für Personen mit positiver Familienanamnese für Darmkrebs einzuführen. Diese Position erhielt im Plenum des G-BA keine Mehrheit.
Der G-BA-Beschluss wird nun vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und steht unter dem Vorbehalt einer Nichtbeanstandung.