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KBV unterstützt Maßnahmen des BMG zum Bürokratieabbau und fordert weitere Entlastungen
Die KBV hat Steiner zufolge einen Maßnahmenkatalog mit zahlreichen Themenfeldern, in denen Bürokratie abgebaut werden kann, erarbeitet. Bei einer Umsetzung der 23 Vorschläge könnten jährlich circa 400 Millionen Euro eingespart und rund acht Arbeitstage à zehn Stunden pro Praxis frei werden. „Wir halten es für unbedingt erforderlich, dass diese Vorschläge in dem anstehenden Gesetzgebungsprozess umfänglich berücksichtigt und sinnvoll miteinander verzahnt werden“, betonte Steiner.
Flut von Anfragen eindämmen
Ein hohes Entbürokratisierungspotential sieht die KBV bei Anfragen, die die Praxen täglich zuhauf erreichen, ob von Krankenkassen, Medizinischem Dienst oder Sozial- und Versorgungsämtern. „Die Anzahl der Anfragen muss spürbar reduziert werden. Es sollten zudem keine Informationen abgefragt werden, die den anfragenden Stellen bereits vorliegen“, sagte Steiner. Notwendig seien zudem einheitliche Fragebögen, sodass diese digital ausgefüllt und versandt werden könnten. „Die Intention des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die Möglichkeit der digitalen Kommunikation mit Kostenträgern und Behörden auszubauen, um Bürokratie einzusparen, unterstützen wir.“
Geringfügigkeitsgrenze für Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen
Mehrere Vorschläge im Maßnahmenkatalog der KBV betreffen die Wirtschaftlichkeitsprüfungen verordneter sowie ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen. „Bei zahlreichen Prüfanträgen sind die Rückforderungen deutlich niedriger als die Verfahrenskosten“, sagte Steiner. „Wir begrüßen deshalb sehr, dass die von uns seit Jahren geforderte Geringfügigkeitsgrenze von 300 Euro bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nun endlich kommen soll.“
Sie sei so auszugestalten, dass sie bei allen Formen der Unwirtschaftlichkeit Anwendung finde – bei unwirtschaftlichen Leistungen im engeren Sinn sowie bei unzulässigen Leistungen wie dem medizinisch indizierten Off-Label-Use oder bei Verordnungsausschlüssen nach der Arzneimittel-Richtlinie und beim sonstigen Schaden. Eine entsprechende Bagatellgrenze sei auch für die Abrechnungsprüfungen erforderlich und sollte deshalb in das Maßnahmenpaket des BMG aufgenommen werden. Der bislang vereinbarte Wert von 30 Euro für Prüfungen der Krankenkassen sei zu viel niedrig.
Die KBV fordert darüber hinaus eine Aufwandsentschädigung, die die Krankenkassen bei unzulässigen oder unbegründeten Prüfanträgen zahlen müssen, um unnötige Prüfungen und den damit einhergehenden bürokratischen Aufwand zu verhindern. Eine vergleichbare Regelung gebe es bereits im stationären Bereich, sagte Steiner.
Eine weitere Maßnahme in dem Bereich betrifft die Einführung des Prinzips „Beratung vor Regress“ auch bei Einzelfallprüfungen. Durch den Wegfall der aufwändigen Prüfverfahren könnten die Praxen von überflüssiger Bürokratie entlastet werden. Der Ausschluss unverhältnismäßiger finanzieller Folgen bei reinen Formfehlern in der Verordnung dürfe allerdings nicht nur auf die Heilmittelversorgung und – wie mit dem Apothekenversorgungsweiterentwicklungsgesetz bereits erfolgt – auf die Apotheker begrenzt werden, betonte Steiner.
„Vertragsärzte sind im Falle von Formfehlern bei medizinisch indizierten Verordnungen von teilweise existenzgefährdenden Regressen bedroht. Hier ist auch im Sinne der Vermeidung einer unfairen Ungleichbehandlung mit Apothekern und zukünftig auch Heilmittelerbringern eine entsprechende Regelung dringend erforderlich“, sagte sie.
Das BMG hat bislang drei der 23 KBV-Vorschläge aufgegriffen. Neben der Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen soll das Antrags- und Genehmigungsverfahren für psychotherapeutische Leistungen digitalisiert werden.
Für weniger Bürokratie soll außerdem die teilweise Abschaffung des Konsiliarberichts Psychotherapie sorgen, die mit dem GKV-Beitragssatzstabilitätsgesetz beschlossen wurde. Dabei entfällt ab 1. Januar 2027 der verpflichtende Konsiliarbericht, wenn Versicherte einen Psychotherapeuten auf ärztliche Überweisung aufsuchen oder wenn nach einer psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Krankenhausbehandlung eine ambulante psychotherapeutische Behandlung im Entlassbrief empfohlen wird.
Neue unnötige Bürokratie vermeiden
Mit Blick auf die BMG-Vorschläge warnte Steiner davor, durch neue Regelungen neue Bürokratie zu schaffen. So dürfe die eÜberweisung nicht dazu genutzt werden, eine umfassende Dokumentation des gesamten Terminvergabe- und Vermittlungsgeschehens einzuführen. Diese würde ohne erkennbaren Mehrwert für die Versorgung nur zu zusätzlicher Bürokratie führen und die für Behandlung zur Verfügung stehende Zeit weiter reduzieren.
Dokumentationspflichten gehören auf den Prüfstand
Steiner wies ferner darauf hin, dass Prozesse nicht nur digitalisiert werden dürften, sondern auch vereinfacht werden müssen. So sei die verbindliche Nutzung der Telematikinfrastruktur für die Übermittlung von Dokumentationen und Nachweisen zur Qualitätssicherung, wie im BMG-Papier vorgesehen, sinnvoll. Allein die Optimierung der Datenübermittlungswege sei jedoch nicht ausreichend, um eine spürbare Bürokratieentlastung zu erzielen. Hierzu müssten auch Aufwand und Nutzen von QS-Verfahren auf den Prüfstand gestellt werden.
„Dem BMG liegen unser Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau sowie eine Bewertung seiner Vorschläge vor“, betonte Steiner. Sie appellierte an den Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann, das Thema Bürokratie schnell anzugehen. „Wenn es dadurch gelänge, dass weniger Zeit für Formulare oder mehrfache Abfragen derselben Daten und mehr Zeit für die Versorgung der Patienten bleibt, wäre das eine echte Entlastung für die Praxen.“
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