- Top-Thema
- Praxisnachricht
- Aktualisierungsdatum:
- KBV-Vertreterversammlung
Gassen: „Wir werden eine Zäsur in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter erleben“ – VV fordert Korrekturen am Spargesetz
Die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft werde und müsse den politisch gewollten Paradigmenwechsel nachvollziehen, stellte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, vor der Vertreterversammlung (VV) klar. Er forderte Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann zum Handeln auf. Er sollte die größten Fehler schnellstens korrigieren, auch wenn er für das schlecht gemachte und „im Schweinsgalopp durchgepeitschte“ Gesetz nicht verantwortlich sei.
Gassen konstatierte eine „Zäsur in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter im kommenden Jahr“. Das Leistungsversprechen der gesetzlichen Krankenversicherung sei nicht unendlich. Dass mit dem neuen Gesetz die Grenze des Leistungsversprechens der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich sichtbar werde, sei vielleicht der einzige positive Aspekt. „Aber er ist bitter für die Patienten. Das heißt nämlich: Praxen können ihre Leistungen auf Dauer nur in dem Umfang anbieten, in dem diese auch finanziert werden“, betonte er.
Leistungsangebot an Mittel anpassen
„Allein im kommenden Jahr sollen rund drei Milliarden Euro im ambulanten Bereich eingespart werden“, stellte Gassen heraus. Umgerechnet entspreche das einem Volumen von etwa 46 Millionen Behandlungsfällen weniger. Betroffen seien alle Fachrichtungen, wenngleich unterschiedlich stark. „Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Praxisorganisation vor Ort so zu gestalten, dass das Leistungsangebot sich an den zur Verfügung stehenden Mitteln orientiert“, sagte er.
Zu den Auswirkungen der Sparmaßnahmen sagte Gassen: „Weniger Mittel bedeuten weniger Termine. Das ist die logische Konsequenz.“ Für einen großen Teil der Patienten werde es Termine geben, aber die Zahl der Termine sei endlich, konstatierte er. Das müsse nicht heißen, dass die Praxen Patienten jenseits dieser Richtgröße nicht mehr behandeln würden. Es könne jedoch bedeuten, dass die Patienten dafür selbst bezahlen müssten. „Bevor die ersten Politiker jetzt gleich Schnappatmung bekommen: Es geht hier nicht um medizinische Notfälle“, stellte Gassen klar.
Hofmeister: Praxen sind ein wichtiger Arbeitgeber
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen in Deutschland stellte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister heraus: „Praxen als inhabergeführte Unternehmen sind fest in ihrer Region verankert, oft über viele Jahrzehnte. Das ist echte Standorttreue! Sie schaffen Arbeitsplätze und damit Kaufkraft, sie nutzen und stärken die Infrastruktur vor Ort.“ Hofmeister wies darauf hin, dass die Praxen mit ihren 790.000 Mitarbeitenden fünfmal so viele Beschäftigte zählten als die Pharmaindustrie und auch mehr als die Automobilindustrie.
Der KBV-Vize kritisierte die vom Koalitionsausschuss geforderte Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag. „Die Behauptung, dass die bisherigen Regelungen zu massenhaftem Missbrauch führen, widerspricht den Fakten“, sagte er und fügte hinzu: „Wir brauchen keine noch engmaschigeren Vorgaben und Kontrollen, die ärztliche Kapazitäten binden, sondern eine Entlastung der Praxen!“
Eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag würde zu 36 Millionen zusätzlichen Behandlungsfällen im Jahr führen, warnte Hofmeister. Würde hingegen für Erkrankungen von weniger als vier Tagen keine AU mehr benötigt, könnten Arztpraxen rund 1,4 Millionen Arbeitsstunden jährlich und etwa 102 Millionen Euro Bürokratiekosten einsparen. Bei den Kind-krank-Bescheinigungen kämen weitere rund 450.000 Stunden beziehungsweise 30 Millionen Euro an Einsparungen hinzu. Hofmeister erneuerte die Forderung der KBV nach einer Karenzzeit von drei bis fünf Tagen, in denen grundsätzlich keine AU-Bescheinigung vorgelegt werden muss.
Steiner: „Den Praxen wieder Luft zum Atmen geben“
Auf die Auswirkungen des Spargesetzes für die Psychotherapie wies KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner hin. „In der Psychotherapie beispielsweise führen Budgetierung, ersatzlose Streichung der Zuschläge zur Kurzzeittherapie und der Angemessenheitsprüfung für Patientinnen und Patienten zu harten Einschränkungen“, warnte sie. Weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten und eine weitere Verschärfung der Versorgungslage seien die Folgen.
Steiner wies auf einen Entschließungsantrag der Regierungskoalition hin, zumindest Leistungen für Kinder und Jugendliche, für schwer psychisch Erkrankte im Rahmen der Komplexversorgung sowie dringliche Fälle weiterhin extrabudgetär zu vergüten. „Das ist ein Signal. Eine nachhaltige und wohldurchdachte Lösung ist es jedoch nicht.“ Denn anstatt die extrabudgetäre Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen fortzuführen, bleibe ein großer Teil der Versorgung erwachsener Patientinnen und Patienten außen vor.
Die KBV erwarte kurzfristige und umfassende Korrekturen für die gesamte ambulante Versorgung, fuhr Steiner fort und fügte hinzu: „Die Versorgung stärker steuern, schnellere Facharzttermine ermöglichen, die Notfallversorgung neu ordnen, Prävention ausbauen und die Digitalisierung vorantreiben.“ Für all dies habe das KV-System bereits konstruktive Vorschläge und Konzepte vorgelegt, machte die Vorständin deutlich. Dabei seien Praxistauglichkeit und die Verbesserung der Versorgung stets die zentralen Maximen gewesen. Diese Nutzenorientierung forderte Steiner auch von der Politik: „Wenn die Bundesregierung die durch das Spargesetz verschärfte Krise in der ambulanten Versorgung überwinden will, muss sie vor allem eines tun: den Praxen wieder Luft zum Atmen geben.“
Die Reden der KBV-Vorstände finden Sie hier:
Vorsitzender des Vorstands Dr. Andreas Gassen
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Sie haben es sicher gehört: Wir sollen jetzt alle mal ein bisschen fröhlicher sein. Der Bundeskanzler hat uns in Neuhardenberg aufgefordert, den weitverbreiteten Missmut abzuschütteln. Weniger Verdrießlichkeit, weniger Verdruss, mehr Zuversicht.
Ein guter Vorsatz. Nur: Wer derzeit in einer Praxis arbeitet, dem dürfte das mit der guten Laune nicht ganz so leichtfallen. Denn während der Kanzler und seine Regierung mehr Patientensteuerung, schnellere Termine, mehr Prävention und mehr Digitalisierung erwartet, hat die Bundesregierung der ambulanten Versorgung gerade erst mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) Milliarden entzogen. Das Gesetz, von der ins Kanzleramt gewechseltenehemaligen Gesundheitsministerin Nina Warken initiiert, hat eine erhebliche Schneise in die ambulante Versorgung geschlagen. Mit der etwas scheinheiligen Aussage, alle müssten ihren Beitrag leisten, werden den Praxen rasenmäherartig allein im kommenden Jahr drei Milliarden Euro für die ambulante Versorgung von Patienten entzogen. Dazu ist das Gesetz auch noch handwerklich schlecht gemacht. Deshalb gibt es jetzt unnötige Diskussionen im Bewertungsausschuss und hektische Korrekturgesetzgebung. Obendrein soll ein neuer Herbst der Reformen bevorstehen – Sie erinnern sich, der war schon für letztes Jahr angekündigt –, in dem die Bundesregierung die künftige Finanzierung der Rente, Gesundheit und Pflege konkret ausgestalten will. Es klingt ein wenig wie Murmeltiertag.
Aber lassen Sie uns heute einmal auch positiv in die Zukunft schauen! Wir haben einen neuen Bundesgesundheitsminister. Ich wünsche Dr. Carsten Linnemann im Namen der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) viel Erfolg und eine glückliche Hand. Unsere Hand ist für Sie immer ausgestreckt. Unsere ersten Begegnungen geben mir durchaus Zuversicht auf einen Neustart.
Wie sagte schon Hermann Hesse: Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne. Aber Carsten Linnemann übernimmt ohne Frage eine schwere Hypothek. Für das schlecht gemachte und im Schweinsgalopp durchgepeitschte BStabG ist er nicht verantwortlich. Herr Linnemann ist von Hause aus Ökonom und für seinen analytischen Verstand bekannt. Sicherlich wird er sich seinen Teil denken. Wir müssen jetzt aber in die Zukunft schauen. Das Gesetz ist, wie es ist, und es gibt weitere dringend zu adressierende Baustellen. Minister Linnemann sollte zunächst eine Folgenabschätzung des angerichteten Schadens vornehmen, die größten Fehler korrigieren und Schnitzer bei der kommenden Gesetzgebung vermeiden.
Das Angebot zur Zusammenarbeit mit unserem KV-System steht unverändert. Carsten Linnemann weiß, dass wir als Körperschaften und untergesetzlicher Normgeber unsere Verantwortung für die Versorgung und für die Kollegenschaft sehr ernst nehmen. Wir sind keine Lobbytruppe, kein am Profit ausgerichteter Pharmahersteller und kein Interessensverband von Krankenhäusern oder Apotheken. Aber, sehr geehrter Herr Minister, wir lassen uns nicht vor den Karren einer schlecht gemachten und nicht mit uns abgestimmten Gesetzgebung spannen. Wir bringen uns ein für zukunftsfähige und finanzierbare Lösungen. Wir spielen aber nicht den Prügelknaben, wenn man offenkundige Sachzwänge ignoriert und klar erkennbar dysfunktionale oder rechtlich wackelige Gesetze kompromisslos durchzieht.
Aber das war gestern. Wir werden Herrn Linnemann bei seiner anspruchsvollen und für das Land wichtigen Aufgabe unterstützen und genauso jede Lösung, die die ambulante Versorgung in Deutschland belastbar zukunftsfähig macht und ihre Komplexität berücksichtigt. Wir hoffen und erwarten, dass er sich dabei offener für die Stimmen aus der Praxis zeigt als seine Vorgängerin, die zwar stets freundlich zugehört hat, am Ende aber nichts davon konkret umgesetzt hat. Unsere Sachargumente hat sie geflissentlich überhört, obwohl man diese ohne Gefährdung eines Einsparziels hätte berücksichtigen können.
Erfolgreiche Politik weiß: Gesundheitsversorgung und Bildung sind der Kitt einer demokratischen Zivilgesellschaft. Wer das aufs Spiel setzt und versucht, mit dem Zeigen auf eine Berufsgruppe Stimmung zu machen, gefährdet den Gemeinsinn und stärkt die politischen Ränder rechts und links. Die Praxen erfüllen für die Bürgerinnen und Bürger täglich ein persönliches Versorgungsversprechen – als inhabergeführte Praxen und nicht als anonyme Gesundheits- oder Versicherungskonzerne, die ihre Kunden möglichst preiswert durch das System schleusen wollen. Dieses Versorgungsversprechen ist ein hoher Wert, den die Menschen in unserem Land extrem schätzen und der sich jedes Jahr im Berufsranking niederschlägt. Diesen Wert geringzuschätzen, heißt, auch die Menschen, die täglich aufstehen und diese Versorgung stemmen, geringzuschätzen. Die Fehlentscheidungen sind offensichtlich und die Bürgerinnen und Bürger werden das merken.
Gesundheitsminister Linnemann muss mit der Grundlage arbeiten, die er vorgefunden hat. Er zeigt sich aber offen, gewisse Vorhaben zu revidieren, wie er es in Bezug auf die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige schon angekündigt hat. Darüber hinaus besteht die Hoffnung, dass er, der aus einer Unternehmerfamilie stammt sowie als studierter Betriebswirt und promovierter Volkswirt, weiß, dass kleine mittelständische Betriebe wie Praxen nur bestehen können, wenn sie Planungssicherheit haben und wirtschaftlich tragfähig sind.
Bei der Kabinettsklausur in Neuhardenberg hat die Bundesregierung allenthalben die „Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ als zentrale Aufgabe beschworen. Das bedeutet, auch und gerade die Praxen zu stärken, denn das sind rund 100.000 Wirtschaftsstandorte in allen Regionen Deutschlands, die im Gegensatz zur deutschen Automobilindustrie nicht unter einem Nachfragemangel leiden.
Das BStabG wird natürlich nicht die nötigen Strukturreformen einleiten, denn es ist ein reines Spargesetz. Einige Strukturreformen werden damit nahezu verunmöglicht. Damit nicht genug, das Gesetz hält nicht einmal das Versprechen, das sein Name gibt. Das Ziel, die Beitragssätze zu stabilisieren, wird offenkundig nicht erreicht. Hinzu kommen teilweise erhebliche handwerkliche Fehler, die man bei dem hastigdurchgepeitschten Gesetz nicht mehr korrigiert hat. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sogar eingeräumt und wird diese nun im Nachgang korrigieren müssen. Kurzum: Es ist und bleibt ein schlechtes Gesetz. Wie das politische Versprechen einer besseren und schnelleren Versorgung, gar einer „Termingarantie“ mit weniger Ressourcen umgesetzt werden soll, bleibt ein Geheimnis. Frau Warken hat rechtzeitig den Posten gewechselt – wie Kinder, die im Kinderzimmer ein Chaos angerichtet haben, dann leise die Tür schließen und im Garten weiterspielen.
Frau Warken hat anlässlich der Verabschiedung des Spargesetzes im Bundestag gesagt, dieses Gesetz sei ein „Paradigmenwechsel“ im Gesundheitswesen. Damit hat sie ausnahmsweise recht gehabt. Denn künftig ist es offensichtlich politisch gewollt, den Mangel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wirklich spürbar werden zu lassen, auch für die Versicherten. Sie erinnern sich: „Alle müssen ihren Beitrag leisten.“ Wir als Ärzte- und Psychotherapeutenschaft müssen und werden diesen politisch gewollten Paradigmenwechsel nachvollziehen. Wenn bestimmte Facharztgruppen zehn bis 15 Prozent weniger Budget haben, bleibt das nicht ohne Konsequenzen. Erste Praxen ziehen diese bereits und entlassen Personal – auch das werden die Patienten spüren, ebenso wie der Arbeitsmarkt.
Jahrelang haben wir als verfasste Ärzteschaft dafür gekämpft, dass wesentliche Leistungen ohne Mengenbegrenzung zu festen Preisen vergütet werden: Prävention und Früherkennung, ambulante Operationen, Pflegeheimbetreuung et cetera pp. Das wird nun alles wieder gedeckelt. Ob es uns gelingt, in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband bestimmte Leistungen wenigstens innerhalb des neuen, eng gesteckten gesetzlichen Rahmens extrabudgetär zu stellen, kann ich heute noch nicht sagen. Das Gesetz räumt den Kassen hier ein einfaches Veto ein, ein Schiedsverfahren ist nicht vorgesehen. Und die bisherigen Verhandlungen haben bereits deutlich gezeigt, dass die Krankenkassen das Spardiktat nach Punkt und Komma und lieber gestern als heute umsetzen wollen. Getreu dem Motto: „Take the money and run.“
Klar ist aber auch: Das Leistungsversprechen der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht unendlich und war es auch noch nie. Dass mit dem neuen Gesetz diese Grenze deutlich sichtbar wird, ist vielleicht der einzige positive Aspekt. Aber er ist bitter für die Patienten. Das heißt nämlich: Praxen können ihre Leistungen auf Dauer nur in dem Umfang anbieten, in dem diese auch finanziert werden. Allein im kommenden Jahr sollen rund drei Milliarden Euro im ambulanten Bereich eingespart werden. Unsere Berechnungen verdeutlichen die Größenordnung. Umgerechnet entspricht das einem Volumen von etwa 46 Millionen Behandlungsfällen weniger. Betroffen sind alle Fachrichtungen, wenngleich unterschiedlich stark. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Praxisorganisation vor Ort so zu gestalten, dass das Leistungsangebot sich an den zur Verfügung stehenden Mitteln orientiert. Hierfür brauchen die Praxen ein Zahlengerüst, das ihnen zeigt, wie viele Behandlungsfälle in etwa innerhalb des Budgets zu versorgen sind, damit sie ihre Praxisorganisation entsprechend anpassen können. Dieses Gerüst werden wir gemeinsam mit den KVen erarbeiten. Das geht nicht nach dem Motto „one size fit‘s all“, sondern muss mindestens auf regionaler Ebene und fachgruppenspezifisch erfolgen.
Um es noch einmal deutlich zu formulieren: Weniger Mittel bedeuten weniger Termine. Das ist die logische Konsequenz. Für einen großen Teil der Patienten wird es Termine geben, aber die Zahl der Termine ist endlich. Das muss nicht heißen, dass die Praxen Patienten jenseits dieser Richtgröße nicht mehr behandeln werden. Es kann jedoch bedeuten, dass die Patienten dafür selbst bezahlen müssen. Bevor die ersten Politiker jetzt gleich Schnappatmung bekommen: Es geht hier nicht um medizinische Notfälle. Wie das rechtssicher gestaltet werden kann, ohne dass Praxen ihren gesetzlichen Sicherstellungsauftrag verletzen, dafür haben wir auf der Website der KBV eine Einschätzung veröffentlicht, ebenso wie zahlreiche weitere Materialien für Praxen, die ihnen helfen sollen, mit der neuen Situation umzugehen.
An dieser Stelle möchte ich einen Appell an alle Patientinnen und Patienten richten: Bitte laden Sie Ihren möglichen Unmut über die verschärften Bedingungen nicht in Ihrer Praxis ab! Die Kolleginnen und Kollegen und ihre Teams haben die gesetzlichen Regelungen nicht gemacht; auch sie müssen jetzt damit leben und lernen, damit umzugehen. Die große Herausforderung für die Ärzteschaft wird darin bestehen, bei der Erfüllung dieses politischen Willens konsequent zu bleiben, wenn wir unsere Praxen nicht in die Insolvenz schicken wollen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, der vielzitierte Hippokratische Eid bedeutet keine Selbstausbeutung! Es hilft den Patienten nicht, wenn ihr Arzt oder ihre Psychotherapeutin ausbrennt oder die Praxis schließen muss, weil sie finanziell nicht mehr tragfähig ist.
Die Menschen in unserem Land wollen eines: Persönlich und medizinisch kompetent behandelt werden. Sie wollen nicht primär von Avataren oder KI versorgt werden, ihre Beschwerden nicht auf Schnelltests im Drogeriemarkt oder der Apotheke reduziert sehen oder durch immer neue Ersatzstrukturen geschleust werden. Sie wollen zu den Kolleginnen und Kollegen in den haus- und fachärztlichen und psychotherapeutischen Praxen gehen, die ihre Krankheitsgeschichte kennen. Und nein, Herr Professor Gerlach, da nützt auch das Geschwurbel nicht, das System könne nicht so arztzentriert bleiben wie bisher. Es braucht nicht immer Ärztinnen und Ärzte, aber die steuernde Endverantwortung kann nur bei ihnen liegen.
Vielleicht liegt in dem Ganzen aber auch eine Chance und ich persönlich plädiere dafür, es als solche zu sehen: Wir stellen den Sicherstellungsauftrag gewissermaßen zurück auf die Füße. Wolkenkuckucksheim war gestern, verlässliche, aber endliche Versorgung ist heute. Wenn in der rhetorischen Begleitmusik zu Gesetzestexten euphemistisch von einer „Präzisierung des Sicherstellungsauftrags“ die Rede ist, dann war damit bisher immer gemeint: mehr Leistungen für weniger Geld. Dieses Geschäft zu Lasten Dritter funktioniert nicht mehr – die ambulante Zitrone ist wahrlich bis zum letzten Tropfen ausgequetscht.
Das Lamentieren über vermeintlich lange, tatsächlich im internationalen Vergleich aber unverändert kurze Wartezeiten ist die übliche Nebelkerze und das übliche Wahlkampfgetöse. Auch die immer wieder in die politische Diskussion geworfene Termingarantie ist kein wirklich seriöser Vorschlag. Das wissen wohl auch die, die damit um sich werfen, wie Trump es gerne bei Themen wie der Mauer zu Mexiko tut. Wenn es darum geht, dass medizinisch dringende Termine prioritär vergeben werden, werden sich Ärzte und Psychotherapeuten demgegenüber nicht verschließen. Voraussetzung ist aber eine objektiv festgestellte medizinische Dringlichkeit, klare Finanzierungsregelungen und das gemeinsame Verständnis, dass bei Bevorzugung dringender Patientenbedarfe weniger dringende Bedarfe zeitlich dann nach hinten rücken müssen. Alles für jeden zu jeder Zeit und überall, getriggert durch individuelles Bedürfnis, ist schlicht nicht leistbar und gibt es auch in keinem anderen Lebensbereich. Eigentlich nicht so schwer zu verstehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie bereits erwähnt, befinden wir uns derzeit in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband über die Finanzierung für das Jahr 2027 und die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Eine davon lautet, dass die Anpassung des Orientierungswertes ab dem kommenden Jahr maximal der Steigerungsrate der Grundlohnsumme minus einem Prozentpunkt entsprechen darf. Die Grundlohnsummenrate wird erst im Lauf dieses Monats bekanntgegeben, so dass ich hoffe, bis Ende September eine Einigung erzielen zu können. Bislang liegen die Vorstellungen wie üblich weit auseinander, zumal die Kassen ausschließlich den technischen Anteil der Vergütung anpassen wollen und nicht den Anteil für die ärztliche Arbeitsleistung.
Die aufgrund des Spargesetzes nötigen Änderungen am Einheitlichen Bewertungsmaßstab, deren Zeitpunkt des Inkrafttretens im Gesetzestext inkonsistent formuliert war, hätte der GKV-Spitzenverband am liebsten alle schon zum 1. September scharfgeschaltet, darunter auch den Wegfall der Vergütung für vermittelte Termine bei Fachärzten gemäß Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Und dies, obwohl deren Streichung bei den Hausärzten erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll – auch einer von mehreren handwerklichen Fehlern des BMG. Immerhin hat der Erweiterte Bewertungsausschuss nach Rücksprache mit dem BMG nunmehr festgelegt, dass sämtliche Änderungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen.
Dies betrifft:
- die Abschaffung der Vergütungsregelungen für die TSVG-Fälle,
- die Streichung der Zuschläge für Kurzzeittherapie bei ambulanter Psychotherapie,
- die Streichung der Vergütung für die Erstbefüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte sowie
- die Streichung der Vergütung für ärztliche Beratung zur Organ- und Gewebespende.
Ein plastisches Beispiel für die drastischen Sparmaßnahmen im BStabG ist die Einbudgetierung von bisher außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) bezahlten Leistungen auf der Basis der Inanspruchnahme und des entsprechend abgerechneten Leistungsbedarfs im Kalenderjahr 2025. Nehmen wir als Beispiel die gynäkologische Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs. Diese wurde im Jahr 2020 als organisiertes Programm eingeführt. Frauen ab 35 Jahren haben alle drei Jahre Anspruch auf die entsprechende Untersuchung, sofern sich vorher kein positiver Befund ergibt. Während von den Praxen im ersten Quartal 2025 rund fünf Millionen entsprechende Untersuchungen durchgeführt wurden, waren es im ersten Quartal 2026 über 7,3 Millionen. Die Finanzierung dieses periodisch auftretenden erhöhten Bedarfs ist wegen des Aufsatzes der Einbudgetierung auf Basis des Jahres 2025 folglich nicht im Budget eingeplant.
Wir arbeiten derzeit an einer Analyse der Auswirkungen des Referenzjahres 2025 für sämtliche Leistungen, die bis dato außerhalb der MGV gezahlt wurden und werden die Ergebnisse gegenüber dem GKV-Spitzenverband und der Politik mit Nachdruck adressieren. Es kann nicht sein, dass die Praxen durch die Wiedereinbudgtierung von Leistungen, auf deren Inanspruchnahme durch die Versicherten sie keinen Einfluss haben, auch noch zusätzlich Geld verlieren wegen einer fehlerhaften Berechnungsgrundlage. Diese und weitere Probleme wären vermeidbar gewesen, hätte man nicht nur mit uns gesprochen, sondern auch auf uns gehört. Jetzt gilt es diese Fehler zeitnah zu korrigieren, bevor die ganze Prävention massiv kannibalisiert wird.
Auf methodischen Fehlern beruht unseres Erachtens auch der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom März dieses Jahres, bei dem gegen die Stimmen der KBV eine Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung um 4,5 Prozent beschlossen wurde. Deshalb haben wir im Frühjahr Klage gegen diesen Beschluss beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht und um Eilrechtsschutz gebeten. Das Gericht ist unseren Argumenten gefolgt. Demnach teilt es die erheblichen rechtlichen Bedenken an der Methodik der vorgenommenen Vergleichsrechnung und hat uns auch den beantragten Eilrechtsschutz gewährt. Nach Auskunft des Gerichts darf von der Honorarabsenkung kein Gebrauch gemacht werden, solange nicht rechtskräftig über die Klage entschieden ist. Das ist ein erfreulicher erster Etappensieg. Wir bleiben natürlich dran und werden die psychotherapeutischen und kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen weiterhin unterstützen. Ihre deutliche Reaktion und ihre Konsequenz in Bezug auf die Folgen der Sparpolitik brauchen wir auch in der Ärzteschaft.
Um die Folgen der Sparpolitik auch für die Bürgerinnen und Bürger deutlich zu machen, arbeiten wir derzeit mit Hochdruck an der nächsten Phase unserer Kampagne „Praxenland“, welches mehr denn je zur Disposition steht. Unter dem Motto „Ärzte klären auf“ werden wir die besten Botschafterinnen und Botschafter, die wir haben, nämlich niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten selbst, auf Plakaten, online und in Social Media zu Wort kommen lassen. Auch den Praxen selbst werden wir aussagekräftige Poster und weitere Materialien zur Verfügung stellen, damit sie ihre Patientinnen und Patienten informieren und aufklären können.
Denn schon jetzt ist absehbar, dass das BStabG nicht der letzte schmerzhafte Einschnitt in die Versorgung sein wird. Ende des Jahres soll die Finanzkommission Gesundheit ihren zweiten Bericht vorliegen, der sich eigentlich schwerpunktmäßig mit strukturellen Reformvorschlägen befassen soll. Aber auch dabei ist dem Vernehmen nach das Primat der Kostenersparnis die politische Zielvorgabe! Es soll also gar nicht irgendetwas besser werden, nur billiger.
Dabei bedient sich das Finanzministerium jetzt schon in vollen Zügen an der Erhöhung der Tabak- und Zuckersteuer – das peinliche Hickhack um Letztere will ich an dieser Stelle gar nicht mehr kommentieren; die Kommunikation des Finanzministeriums spricht für sich, ein professionell geführtes Haus agiert anders. Dass es hierbei wirklich um Prävention und ein stärkeres Gesundheitsbewusstein der Bevölkerung gehen soll, glaubt mittlerweile kaum noch jemand. Vielmehr sieht es danach aus, als degeneriere der Präventionsgedanke zum Alibi, um den Staatshaushalt aufzupolieren. Hoffen wir, dass Minister Linnemann bei der schlussendlichen Ausgestaltung und der Verwendung der Mittel noch ein Wörtchen mitredet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein erfreuliches Signal gibt es bei einem anderen wichtigen Thema: Das Bundeskabinett hat für diesen Monat den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ auf die Tagesordnung gesetzt. Dabei wird es um einen besseren strafrechtlichen Schutz von Ärzten und Praxisteams gegen Gewalt gehen. Der ist überfällig und dringend geboten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Begriff Zeitenwende ist in jüngerer Zeit etwas inflationär verwendet worden, aber eine Zäsur in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter werden wir im kommenden Jahr definitiv erleben. Die Praxen brauchen dabei eine starke Rückendeckung durch ihre Körperschaften, aber auch untereinander durch die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen. Ob Hausärzte, Fachärzte, Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten: Uns alle eint der Wunsch, unsere Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen. Aber wir können dies nicht auf Kosten der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit unserer Praxen und der Gesundheit unserer Mitarbeitenden tun. Deshalb müssen wir jetzt auch die Entschlossenheit zeigen, den von Frau Warken ausgerufenen Paradigmenwechsel konsequent umzusetzen – in der Hoffnung, dass unsere Bundesregierung begreift, was das heißt.
Wir wissen alle, dass wir die kommenden Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen können. Packen wir die Herausforderungen gemeinsam an und finden gemeinsame Lösungen. Die Patienten, wir Ärzte und unsere Demokratie wartet darauf.
Vielen Dank
(Es gilt das gesprochene Wort.)
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands Dr. Stephan Hofmeister
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
auch von mir ein herzliches Willkommen zu unserer Vertreterversammlung. Die Sommerpause ist vorbei und das Bundesgesundheitsministerium hat unerwartet eine neue Leitung bekommen. Bei der Amtsübergabe Ende Juli hat Ministerin Nina Warken ihrem Nachfolger Carsten Linnemann einen Werkzeugkasten als Geschenk überreicht – schließlich sei das Gesundheitssystem, so Frau Warken, „eine Dauerbaustelle“. Nicht erwähnt hat sie dabei, dass es oft politische Entscheidungen sind, die dazu führen, dass aus einer Baustelle fünf neue erwachsen. Ähnlich wie in dem berühmten Sketch von Loriot, in dem ein Besucher eines Hauses bei dem Versuch, ein an der Wand hängendes Bild geradezurücken, eine Kettenreaktion in Gang setzt und das ganze Zimmer verwüstet. Am Ende verlässt er die Szenerie der Zerstörung mit der lapidaren Feststellung: „Das Bild hängt schief.“ Ich hoffe, dass die Bundesregierung in ihrem Reformeifer nicht ähnlich verfährt. Es ist unstrittig, dass auch in unserem Gesundheitswesen ein paar Dinge geradegerückt, vielleicht auch einiges umgestellt werden muss, damit es weiterhin funktioniert und ein stimmiges Ganzes ergibt. Aber, Herr Minister Linnemann, bitte schütten Sie das Kind nicht mit dem Bade aus!
Noch sind es vor allem die selbstständigen Ärztinnen und Ärzte, die das ambulante System am Laufen halten, nicht zuletzt, weil die Babyboomer unter ihnen – noch – oft über das Rentenalter hinaus arbeiten. Das Statistische Bundesamt hat vor kurzem Zahlen veröffentlicht, die zeigen, dass der Anteil der Erwerbstätigen mit überlanger Wochenarbeitszeit – das heißt 49 Stunden und mehr – unter Selbstständigen besonders hoch ist. Das gilt vor allem für Selbstständige, die ihrerseits Arbeitgebende sind, wie Praxisinhaber und -inhaberinnen. Doch dieses Engagement kann schnell kippen, wenn die Rahmenbedingungen für inhabergeführte Praxen sich immer weiter verschlechtern. Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) markiert möglicherweise diesen Kipppunkt. Die Wiedereinführung eines Globalbudgets ist ein Schlag ins Gesicht aller selbstständigen Praxen. Doch die politisch Verantwortlichen weigern sich, das zu sehen. Die Diskussion hierzu in abendlichen Talkformaten zu führen, in denen es nie um Dialog geht, sondern um fast schon exhibitionistische Zurschaustellung eigener Positionen, ist dabei nur ein trauriges Symptom der fehlenden Qualität des wirklichen Ringens um Lösungen. Persönliche Anschuldigungen gegen Politiker helfen nicht weiter und sind unangemessen. Diejenigen, die im Gesundheitssystem Tag und Nacht Menschen helfen und versorgen als Nutznießer eben jenes Systems zu bezeichnen, ist jedoch eine nicht akzeptable Diskreditierung. Auseinandersetzung darf und muss sein, aber wir müssen über Inhalte streiten. Das dann auch gerne deutlich.
Einige Akteure scheinen aktuell hingegen eher Gehör zu finden als andere. Sie erinnern sich: Pharmazeutische Unternehmen haben während des Gesetzgebungsprozesses Druck auf die Bundesregierung ausgeübt und ganz unverhohlen mit Konsequenzen sowohl für den Standort Deutschland als auch für die Versorgung hierzulande gedroht, falls das Sparpaket so komme, wie es Anfang Juli noch gedacht war. Die Drohungen haben anscheinend verfangen, der Beitrag der Industrie zum Sparpaket wurde schließlich verringert und beim Thema Cannabis nimmt das politische Engagement für die Industrie derzeit geradezu groteske Züge an.
Die pharmazeutische Industrie bezeichnet sich selbst gerne als volkswirtschaftliche Schlüsselbranche. Dazu ein Vergleich: Die pharmazeutischen Unternehmen in Deutschland beschäftigen etwa 140.000 Mitarbeitende – die Praxen 790.000, also mehr als das Fünffache. Das sind auch mehr als in der Automobilindustrie, lange die deutsche Vorzeigebranche und von der Politik stets hofiert, die mittlerweile aber hauptsächlich mit Werksschließungen und Stellenabbau Schlagzeilen macht. Hinzu kommt, dass Praxen als Arbeitgeberinnen nahezu flächendeckend über ganz Deutschland verteilt sind, während die Arbeitsplätze in der Pharmaindustrie sich auf etwa 700 Unternehmen in bestimmte Regionen konzentrieren.
Praxen als inhabergeführte Unternehmen sind fest in ihrer Region verankert, oft über viele Jahrzehnte. Das ist echte Standorttreue! Sie schaffen Arbeitsplätze und damit Kaufkraft, sie nutzen und stärken die Infrastruktur vor Ort. Sie ziehen nicht weiter, wenn Subventionen abgegriffen sind und die Rendite woanders größer erscheint. Sie zahlen Steuern dort, wo sie arbeiten. Sie sind keine anonymen Entitäten, sondern zeigen Gesicht und persönliche Nähe. Fazit: Sie sind nicht nur Teil der Daseinsvorsorge, sondern ein eigenständiger, beschäftigungsintensiver Wirtschaftsfaktor mit erheblicher lokaler Wertschöpfung. Doch all das ist nicht unendlich belastbar.
Die offenkundigen und eklatanten Widersprüche im Spargesetz hat Andreas Gassen bereits dargestellt. Das Ende der Regelungen zur direkten Terminvermittlung von Haus- zu Fachärzten und die Rückkehr zum Globalbudget führt bei manchen hausärztlichen Kollegen zu der Sorge, dass ihre Patienten keine fachärztlichen Termine mehr bekommen. Diese Sorge nehme ich ernst, habe aber großes Vertrauen, dass Haus- und Fachärzte auch künftig im kollegialen Miteinander die Patienten versorgen werden, die einen echten Bedarf haben. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diese Patienten entsprechend identifiziert werden und ihre Weiterbehandlung durch fachärztliche Kollegen auch wirklich bezahlt wird. Nun hat der Gesetzgeber genau diese Möglichkeiten, die das Terminservice- und Versorgungsgesetz seinerzeit eingeräumt hatte, gerade abgeschafft. Ohne ein solches Instrument wird es jedoch nicht gehen. Wir brauchen eine medizinische Dringlichkeitsbeurteilung durch primärärztliche Praxen sowie subsidiär und im Akut- und Bereitschaftsdienst auch digital, und im nächsten Schritt eine qualifizierte Überweisung, idealerweise im Zuge der Einführung der elektronischen Überweisung, auf die Sibylle Steiner gleich noch zu sprechen kommen wird. Damit ein solches Verfahren funktioniert und praxistauglich ist, kann es nur aus der Ärzteschaft selbst heraus gestaltet werden und da sind wir dran.
Klar ist: Die Einschätzung der Dringlichkeit eines Diagnose- oder Behandlungsbedarfs ist eine primär ärztliche Aufgabe. Das massive Drängen der Krankenversicherungen, ihre Versicherten steuern zu wollen, hätte für Letztere ernste Konsequenzen. Zum einen unterliegt dieses Ansinnen einem Zielkonflikt: Eine Versicherung, die ihre Versicherten steuert, hat als Kostenträger andere Interessen als die Versicherten selbst. Zum anderen hat dieses Ansinnen aber auch inhaltliche Schwächen. Dies hat der GKV-Spitzenverband jüngst selbst bewiesen – wenn wahrscheinlich auch mit anderer Intention. In einer Pressemitteilung mit der Überschrift „Datengestützte Prävention wirkt“ verkündete er stolz, die Kranken- und Pflegekassen hätten auf Basis ihnen vorliegender Gesundheitsdaten ihrer Versicherten bislang 1,5 Millionen Menschen „gezielt“ auf individuelle Gesundheitsrisiken und fehlende Vorsorgeuntersuchungen hingewiesen. Von diesen 1,5 Millionen angesprochenen Versicherten hätten sage und schreibe „etwa 110.000“ reagiert und konkrete Versorgungsangebote in Anspruch genommen. Welch eine Quote! Wenn Prävention nach Lesart der Krankenkassen dadurch „wirkt“, dass Briefe verschickt werden, auf die dann über 90 Prozent der Angeschriebenen nicht reagieren, dann entspricht das wohl kaum dem ärztlichen Verständnis von Prävention.
Die Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Auftaktgespräch für seine sogenannte Präventionsoffensive nur wenige Tage nach der Verabschiedung des BStabG fanden wir, gelinde gesagt, befremdlich und sind ihr auch nicht gefolgt. Denn den neuen Sparvorgaben fallen bekanntermaßen auch Prävention und Früherkennungsleistungen zum Opfer, indem auch diese unter den Budgetdeckel fallen. Wenn dies aber so ist, geht jede präventive Leistung künftig auf Kosten der kurativen Versorgung, und das im wahrsten Sinne des Wortes, denn bekanntlich kann man jeden Euro nur einmal ausgeben. Das ist ein eklatanter Systemfehler. Bei Vorsorgeuntersuchungen, deren Adressaten, etwa aufgrund ihres Alters, Geschlechts et cetera eindeutig definiert sind, kann es gar keine ungesteuerte Mengenausweitung geben. Wenn der Gesetzgeber Prävention will, dann muss das für alle, die in Frage kommen, möglich sein und auch für alle bezahlt werden. So einfach ist es.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erinnern Sie sich noch, wie Bundeskanzler Friedrich Merz zu Beginn seiner Amtszeit sagte, er wolle „weg von der Misstrauenskultur“ gegenüber Bürgern und Unternehmen? Man wolle Bürokratie und Kontrollen reduzieren und den Menschen mehr Eigenverantwortung geben? Dann frage ich: Was ist die vom Koalitionsausschuss geforderte Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag sonst, wenn nicht eine krasse Misstrauenserklärung gegenüber Bürgern und Praxen, die gleichzeitig auch noch einen bürokratischen GAU bedeutet?
Die Behauptung, dass die bisherigen Regelungen zu massenhaftem Missbrauch führen, widerspricht den Fakten. Wir brauchen keine noch engmaschigeren Vorgaben und Kontrollen, die ärztliche Kapazitäten binden, sondern eine Entlastung der Praxen! Schon jetzt werden dort jährlich rund 116 Millionen Arbeitsunfähigkeits (AU)-Bescheinigungen ausgestellt. Etwa 35 Prozent der Fälle dauern nur ein bis drei Tage. Eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag würde zu 36 Millionen zusätzlichen Behandlungsfällen im Jahr führen. Jede einzelne Praxis müsste zum Abarbeiten dieser Fälle 10,5 Arbeitstage im Jahr aufwenden. Würde hingegen für Erkrankungen von weniger als vier Tagen keine AU mehr benötigt, könnten Arztpraxen nach unseren Berechnungen rund 1,4 Millionen Arbeitsstunden jährlich und etwa 102 Millionen Euro Bürokratiekosten einsparen. Bei den Kind-krank-Bescheinigungen kämen weitere rund 450.000 Stunden beziehungsweise 30 Millionen Euro an Einsparungen hinzu. Die Schlussfolgerung liegt auf der Hand: Wir als KBV fordern weiterhin eine Karenzzeit von drei bis fünf Tagen, in denen grundsätzlich keine AU-Bescheinigung vorgelegt werden muss. Wie die Lohnfortzahlung in diesem Fall geregelt würde, ist keine Frage für die Praxen, sondern Sache der Politik.
Auch die Teil-AU bei längeren Krankheitsfällen, die 2028 kommen soll, ist ein bürokratischer Overkill. Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) haben die Beratungen hierzu begonnen, da bis zum 1. Januar 2027 bereits Regelungen zur konkreten Umsetzung getroffen werden sollen. Aber niemand ist glücklich über diesen Arbeitsauftrag. Weder die Krankenkassen noch die Arbeitgeber. Fast die Hälfte der Unternehmen hält das Instrument der Teil-AU laut einer Umfrage des ifo-Instituts für nicht sinnvoll. Die meisten befürchten Probleme bei der Abgrenzung zwischen arbeitsfähig und -unfähig und rechnen mit zusätzlichem organisatorischem Aufwand. Fazit: Mit sämtlichen Vorhaben zum Thema Krankschreibungen bricht Kanzler Merz sein vorhin zitiertes Versprechen.
Lange versprochen wurde uns die Reform der Notfallversorgung. Nächste Woche soll nun die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf stattfinden. Wir werden dabei einmal mehr deutlich machen, dass parallele Versorgungssysteme – wie sie mit der Ausdehnung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes rund um die Uhr, flankiert durch telemedizinische Versorgung 24/7 sowie einer Erweiterung der Befugnisse für Integrierte Versorgungszentren geschaffen werden soll – weder personell noch finanziell leistbar sind. Wir brauchen machbare Konzepte und kein Wolkenkuckucksheim mit einer „Wünsch-dir-was“-Versorgung rund um die Uhr! Deutlich mehr Realitätssinn zeigt das Konzept zur Notfallversorgung, das KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft schon vor längerer Zeit gemeinsam entwickelt haben und worüber wir weiterhin in konstruktivem Austausch stehen. Das größte Problem, und das sowohl aus stationärer als auch ambulanter Sicht, ist die fehlende Verbindlichkeit in sämtlichen politischen Plänen. Solange diese nicht gewährleistet ist, brauchen wir über Themen wie Steuerung und besseren Ressourceneinsatz eigentlich gar nicht weiter zu reden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, spätestens seit dem jüngsten bekannt gewordenen hybriden Anschlag am Flughafen Leipzig, dem Hacker-Angriff auf die Berliner Senatsverwaltung und den zuletzt zunehmenden mutmaßlichen Anschlägen auf regionale Stromversorgungsnetze und Industrieanlagen müsste die Bedeutung der Resilienz von Infrastruktur in allen Köpfen verankert sein. Zu dieser Infrastruktur gehört ganz elementar das Gesundheitswesen und damit die ambulante Versorgung, auch wenn der Fokus politisch bislang eher auf den Krankenhäusern liegt.
Dabei gilt der vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Sicherstellungsauftrag im Krisen- und Katastrophenfall grundsätzlich weiter. Womöglich ist er dann sogar von besonderer Bedeutung, da der Bedarf an medizinischer Versorgung durch Schadensereignisse sogar steigen kann. Gleichzeitig fühlen sich die Praxen insgesamt unzureichend auf Krisensituationen vorbereitet, was auch an einem Mangel an Information liegt, wie eine Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zeigt. Deshalb arbeiten wir als KBV gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) derzeit an einem Ratgeber für Praxen, eine Art „Vademecum“, um sich besser auf mögliche Krisenszenarien vorzubereiten. Darüber hinaus vernetzen wir uns mit den anderen Sektoren, die mit uns gemeinsam diese Herausforderung werden stemmen müssen. Auch dieses Thema unterstreicht eindrucksvoll: Wer das ambulante Gesundheitswesen kaputtspart, schwächt Deutschland.
In diesem Zusammenhang gibt es ein weiteres ernstes Thema: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Nachrichtendienste sollen angesichts der Bedrohungen mehr Befugnisse erhalten. So weit, so nachvollziehbar. Dass im Zuge dessen allerdings das ärztliche und psychotherapeutische Berufsgeheimnis unterhöhlt und nur noch zweitrangig werden soll, ist nicht hinnehmbar. Tatsächlich gilt für die Heilberufe – anders als für Geistliche, Rechtsanwälte und Journalisten – schon jetzt nur ein relatives Zeugnisverweigerungsrecht. Künftig könnten darüber hinaus aber beispielsweise auch Daten auf Praxiscomputern von staatlichen Stellen abgerufen und ausgewertet werden. Klar ist: Im Zeitalter der digitalen und häufig zentralen Datenspeicherung sind Patientendaten leichter korrumpierbar und im Falle eines Missbrauchs hat dieser eine wesentliche höhere Tragweite. Das sollte jedem klar sein.
Es ist auch kein Trost, wenn Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Kanzleramtsministerin Warken versichern, der Staat werde schon nichts Unrechtes tun. Wir als KBV fordern deshalb die lückenlose Gleichstellung der Heilberufe mit den absolut geschützten Berufsgruppen im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst und verwandten Gesetzen. Durch die Relativierung des Schutzes von ärztlichen Berufsgeheimnisträgern wird das unverzichtbare Vertrauensverhältnis zwischen Patienten sowie Ärzten und Psychotherapeuten systematisch geschwächt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, manchmal ziemlich flapsig werden wir Bürgerinnen und Bürger durch den Kanzler immer wieder aufgerufen, nicht zu klagen und alles schlechtzureden, sondern auch die guten Dinge zu sehen und positiv zu denken. Ich möchte deshalb mit einem positiven Bild und den konstruktiven und konkreten Vorschlägen des KV-Systems enden, wie eine moderne und leistbare medizinische Versorgung auch in Zukunft, in herausfordernden Zeiten, gewährleistet werden kann. Unser Ziel ist ein Versorgungssystem, das besser vernetzt ist – im wörtlichen wie im übertragenen Sinn –, als es bislang der Fall ist. Neben den dafür erforderlichen und stets mitzudenkenden Schnittstellen bedarf es nach wie vor einer klaren Zuordenbarkeit von Verantwortlichkeiten, eines verbindlichen, möglichst digitalen Informationsaustausches und organisierter Kooperation. Dieses Zielbild begegnet gewissen Herausforderungen:
- der demografischen Entwicklung mit einer alternden Bevölkerung und einem zeitgleichen Rückgang an qualifizierten Fachkräften,
- begrenzten finanziellen Mitteln bei gleichzeitig steigenden Kosten durch den medizinischen Fortschritt,
- einer stetig zurückgehenden Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung bei gleichzeitig steigendem Risiko durch gesundheitsschädigendes Verhalten.
Was brauchen wir?
- Zunächst einmal eine klare politische Kommunikation an die Bevölkerung, dass die Mittel und Ressourcen endlich sind und dass das im SGB V verankerte WANZ-Prinzip das Maß für eine nachhaltig leistbare Versorgung sein muss. Nur diese ist leistbar und bezahlbar!
- Eine Steuerung mit Terminfindung ausschließlich nach medizinischer Dringlichkeit.
- Verbindlichkeit von „Spielregeln“ nicht nur für Praxen, sondern auch für Patientinnen und Patienten.
- Störungsfrei und stabil funktionierende digitale Kommunikationswege, die alle am jeweiligen Versorgungsprozess Beteiligten integrieren.
- Echte digitale Prozesse, die nicht nur bisheriges Tun elektrifizieren, sondern die Prozesse bei der Überführung in die digitale Welt aktualisieren. Sie müssen die Arbeit erleichtern, sonst sind sie unnötig.
- Einen deutlichen Rückbau der Misstrauensbürokratie.
Wie sieht das in der der ambulanten Versorgung aus? Im Zentrum stehen auch künftig ärztliche und psychotherapeutische Praxen mit ihren Teams. Die Verantwortung für den Gesamtprozess der medizinischen Versorgung, namentlich mit den Bausteinen Anamnese, Diagnosestellung, Herbeiführen des „informed consent“ mit dem Patienten zur Therapie und die Therapieverantwortung bleibt beim behandelnden Arzt beziehungsweise der behandelnden Ärztin. Die gesamte Leistung wird im Team erbracht und wo immer möglich an entsprechend qualifizierte Mitarbeitende delegiert. Die Praxen gestalten ihre Teams nach dem jeweiligen Bedarf. Diese können und sollen sich aus ärztlichen und nichtärztlichen Berufen zusammensetzen und je nach Qualifikation Teilleistungen im Versorgungsprozess übernehmen. So entsteht eine möglichst große Flexibilität, die Teams optimal auf die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen, ohne Verantwortungsdiffusion oder neue Schnittstellen, wie sie zum Beispiel bei der immer wieder propagierten Substitution ärztlicher Leistungen zwangläufig entstünden.
Eine verbindliche Steuerung ist maßgebliche Voraussetzung für das Funktionieren des Gesamtsystems und für die Priorisierung der Versorgungsbedarfe nach medizinischer Dringlichkeit. Die Begriffe Steuerung und primärärztliche Versorgung werden hierzu inhaltlich definiert und die erforderlichen Voraussetzungen, steuernd beziehungsweise primärärztlich tätig zu sein, müssen beschrieben werden. Konkret heißt das zwingend eine medizinisch-inhaltliche Befassung und gegebenenfalls Therapie soweit möglich vor Konsultation weiterer Stellen. Eine reine Durchleitung oder Weiterleitung ist keine Steuerung.
Im Falle chronischer Erkrankungen kommt die kontinuierliche Betreuung, Begleitung und Koordination aller erforderlichen Maßnahmen sowohl in Bezug auf die Grunderkrankungen sowie auch akut auftretende weitere Behandlungsanlässe hinzu. Primärversorger sowie mit- und weiterbehandelnde Praxen arbeiten dabei eng abgestimmt. Die primärversorgende Praxis, beziehungsweise wo geboten auch die mit- und weiterbehandelnde Praxis, koordinieren und steuern Patientenwege – auch bei erforderlichen Maßnahmen durch stationäre Einrichtungen und andere nichtärztliche Heilberufe. Quartalsbezüge können hierfür gelockert oder aufgehoben werden, was allerdings voraussetzt, dass die Patienten jeweils spiegelbildlich an die neu zu schaffenden Zeiträume gebunden sind.
Diese so definierte Steuerung findet vornehmlich, aber nicht zwingend ausschließlich, durch primärärztliche Praxen statt, bei erhaltenem Direktzugang zur Augenheilkunde, Gynäkologie und Psychotherapie. Ergänzend hierzu wird die 116117 mit dem validierten System zur medizinischen Ersteinschätzung flächendeckend präsent sein und in der Akut- und Notfallversorgung, auch zum Beispiel in Integrierten Notfallzentren (INZ), obligat vorgeschaltet. Für Patientinnen und Patienten gilt dann: Sie können sich weiterhin darauf verlassen, dass sie kontinuierlich in ärztlicher Behandlung sind und die ärztliche Verantwortung bestehen bleibt. Medizinisch dringliche Fälle werden so zeitgerecht versorgt. Eine generell vorgeschaltete Ebene der medizinischen Triagierung beziehungsweise des Versorgungszugangs durch rein digitale Systeme oder nicht dafür qualifizierte Berufsgruppen lehnen wir ebenso ab wie ein Case Management durch Krankenversicherungen. Ersteres erschwert den Zugang zu ärztlicher oder psychotherapeutischer Versorgung durch eine künstliche Hürde, würde aber gleichzeitig zu einer deutlichen Zunahme von „Absicherungskontakten“ führen. Es wird also schlechter und teurer! Zweiteres, nämlich „managed care“ durch Krankenversicherungen wäre, wie schon vorhin beschrieben, ein Paradigmenwechsel, der auch als solcher benannt werden muss. Auch das entspricht nicht unserer Vorstellung von ambulanter medizinischer Versorgung in Deutschland.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um abschließend noch einmal an Loriot und das schief hängende Bild anzuknüpfen: Man sollte nicht das ganze Zimmer verwüsten oder gar das Haus abreißen, um Verbesserungen zu erzielen. Ich bin überzeugt, dass eine Weiterentwicklung des Systems, wie hier skizziert, die medizinischen Bedarfe der Zukunft decken kann – auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der knapper werdenden Ressourcen. Ich bin aber auch überzeugt, dass jedes Konzept ohne uns, gegen uns oder an uns vorbei scheitern wird. Wir sind bereit, die Herausforderungen anzunehmen. Wir haben Lösungsvorschläge, Herr Minister Linnemann. Das, was wir vorschlagen, können wir auch liefern. Nehmen Sie bitte unser Angebot ernst, dann können Sie auf uns setzen!
Vielen Dank
(Es gilt das gesprochene Wort.)
Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
auch von mir ein herzliches Willkommen zur Vertreterversammlung der KBV hier vor Ort in Berlin und im Livestream.
Wirksame Patientensteuerung, schnellere Termine, Präventionsoffensive und digitale Innovation. Selten waren die politischen Erwartungen an die ambulante Versorgung so hoch wie heute. Noch nie zuvor hat eine Bundesregierung einen solchen Kahlschlag in der ambulanten Versorgung vorgenommen, wie dies mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) der Fall ist. Nie schien die Diskrepanz zwischen den geschaffenen Rahmenbedingungen und den Erwartungen an die zukünftige Versorgung größer. Ein solcher Widerspruch ist nur durch eine deutliche Kurskorrektur aufzulösen.
Das Spargesetz führt zu tiefgreifenden Einschnitten in der gesamten ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung. Und diese Einschnitte treffen direkt die Patientinnen und Patienten. In der Psychotherapie beispielsweise führen Budgetierung, ersatzlose Streichung der Zuschläge zur Kurzzeittherapie und der Angemessenheitsprüfung für Patientinnen und Patienten zu harten Einschränkungen: weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten und eine weitere Verschärfung der Versorgungslage. Dass unsere gemeinsam vorgetragene, zugleich scharfe wie berechtigte Kritik hieran nicht völlig verhallt ist, zeigt der Entschließungsantrag, den die Regierungskoalition eilig und zeitgleich mit dem Gesetz verabschiedet hat.
Die Leistungen für Kinder und Jugendliche, für schwer psychisch Erkrankte im Rahmen der KSV-Psych-Richtlinien sowie dringliche Fälle sollen wieder extrabudgetär vergütet werden. Zugegeben: Das ist ein Signal. Eine nachhaltige und wohldurchdachte Lösung ist es jedoch nicht. Denn anstatt die extrabudgetäre Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen fortzuführen, bleibt ein großer Teil der Versorgung erwachsener Patientinnen und Patienten außen vor.
Statt bloßer und halbherziger Ankündigungen erwarten wir kurzfristige und umfassende Korrekturen für die gesamte ambulante Versorgung. Die Versorgung stärker steuern, schnellere Facharzttermine ermöglichen, die Notfallversorgung neu ordnen, Prävention ausbauen und die Digitalisierung vorantreiben. Wenn die Politik die Antwort auf diese gesundheitspolitischen Herausforderungen am Ende bei den Praxen einfordert, dann muss sich das auch in angemessenen Rahmenbedingungen für die Praxen widerspiegeln.
Sehr geehrter Herr Minister Linnemann, Sie treffen auf Vertragsärzte und -psychotherapeuten und ihre Teams, die jeden Tag mit großem Engagement die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten sichern, Präventionsmaßnahmen erbringen und neue digitale Entwicklungen implementieren. Aber das können die Praxen nicht um jeden Preis leisten. Praxen sind meistens mittelständische Betriebe und können nur dauerhaft bestehen, wenn sie Planungssicherheit haben und betriebswirtschaftlich erfolgreich arbeiten können.
Angemessene Rahmenbedingungen brauchen die Praxen nicht nur bei der Finanzierung. Sie brauchen sie genauso bei der geplanten Neuordnung der Versorgung. Für das angekündigte Primärarztversorgungsgesetz haben wir gemeinsam ein schlüssiges und zukunftsfähiges Konzept vorgelegt. Wir haben ein klares Bild gezeichnet, wie eine zukünftige Patientensteuerung aussehen soll: Steuerung durch Haus- und Kinderärzte sowie Gynäkologen und fallabhängig auch durch fachärztliche Bezugsärzte. Und mit den notwendigen Ausnahmen wie dem Direktzugang zu Psychotherapeuten und Augenärzten, zu Leistungen der Früherkennung und zu Schutzimpfungen. Die Praxen bleiben die zentrale Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Und die 116117 als Terminvermittlung in Verbindung mit medizinischer Ersteinschätzung oder elektronischer Überweisung (eÜberweisung) soll ergänzender digitaler Versorgungseinstieg für all diejenigen sein, die nicht bereits in haus- oder auch fachärztlicher Betreuung und Behandlung sind oder ihre Praxis nicht erreichen können.
Bei all dem müssen die Praxen als selbstständige mittelständische Betriebe die Hoheit über ihre Terminorganisation behalten. Einem bundeseinheitlichen Terminverzeichnis nach den Vorstellungen des GKV-Spitzenverbands erteilen wir eine klare und deutliche Absage. Nicht mit uns! Mit dem seit Mitte Juli vorliegenden Kabinettsentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) hat die Regierungskoalition – bereits über die digitalen Voraussetzungen hinaus – die Weichen für ein Primärversorgungssystem gestellt. Und dabei fährt dieser Zug nicht nur in die falsche Richtung, sondern er droht auch zu entgleisen.
Und dies schon an der ersten Weichenstellung – dem digitalen Versorgungseinstieg: Nach den aktuellen Gesetzesplänen sollen die Krankenkassen ihren Versicherten unter Nutzung der ePA-App einen digitalen Versorgungseinstieg anbieten: zur Weiterleitung an die medizinische Ersteinschätzung sowie Terminvermittlung unter Nutzung der 116117. Einen digitalen Versorgungseinstieg ausschließlich über die ePA-Apps der Krankenkassen lehnen wir ab. Dies ist weder diskriminierungsfrei noch entspricht es der Versorgungsrealität. Patientinnen und Patienten müssen Termine digital über die 116117 – per App oder online – sowie über private Drittanbieter vereinbaren können.
Wer den Zugang zur Versorgung organisieren will, sollte ihn nicht an ein Instrument knüpfen, das nur ein Bruchteil der Versicherten tatsächlich nutzt. Eine aktuelle Studie der Ernst-Abbe-Hochschule Jena zeigt, dass die Registrierung zur elektronische Patientenakte (ePA) für viele Menschen eine Hürde darstellt. Selbst unter denjenigen, die die App nutzen wollen, scheitert etwa jeder Zweite am Anmeldeprozess. Der digitale Zugang zur Versorgung darf aber keine Frage von App-Kompetenz, PIN-Verwaltung oder technischem Know-how mit komplexen Identifikationsprozessen werden.
Wir fordern daher, die 116117 von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) als gleichberechtigten digitalen Zugangsweg gesetzlich zu verankern. In Gesprächen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hören wir zwar immer wieder, dass dies auch so gemeint sei. Gemeint ist aber nicht gemacht. Wir fordern eine klare gesetzliche Regelung dafür! Der mit den Stimmen des BMG und der Krankenkassen getroffene Beschluss der gematik zum sogenannten „Proof of Patient Presence“ lässt allerdings erhebliche Zweifel an dieser guten Absicht aufkommen. Hinter dem sperrigen Begriff „Proof of Patient Presence“ steckt die einfache Frage: Wie kann ein Patient digital nachweisen, dass er wirklich selbst vor dem Gerät sitzt?
Bislang war vorgesehen, dass Anwendungen wie die 116117-App diesen Nachweis direkt abrufen können. Nun sollen stattdessen die Apps der Krankenkassen dazwischengeschaltet werden. Für Versicherte bedeutet das: Wer in der 116117-App einen Termin suchen oder ein eRezept bei einer Online-Apotheke einlösen möchte, muss die Anwendung verlassen – in die App seiner Krankenkasse wechseln – sich dort anmelden – und anschließend wieder in die ursprüngliche App zurückkehren. Komfort und Nutzerfreundlichkeit sehen anders aus und hohe Abbruchraten sind vorprogrammiert. Zwischendurch fragt womöglich noch die Krankenkasse den Versicherten, ob er wirklich einen Arzttermin buchen möchte oder nicht das Servicecenter der Krankenkasse weiterhelfen kann. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht nur Technik ohne Nutzen, sondern es drängen sich auch die Krankenkassen zwischen Versicherte und ihren Versorgungsbedarf. Eine solche Grenzverschiebung von medizinischem Bedarf hin zu wirtschaftlichen Steuerungsinteressen der Krankenkassen ist vollkommen inakzeptabel.
Auch die zweite, zentrale digitale Weichenstellung des GeDIG-Entwurfs – die digitale medizinische Bedarfseinschätzung – darf nicht von wirtschaftlichen Steuerungsinteressen der Krankenkassen überlagert werden. Denn die Frage, welche Art der Versorgung und wie dringend ein Patient diese benötigt, wird nach medizinischen Kriterien beantwortet und nicht nach wirtschaftlichen Erwägungen der Krankenkassen. Die Erhebung gesundheitlicher Beschwerden sowie die Einschätzung von Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Behandlung sind medizinische Aufgaben, die allein in ärztliche Hoheit gehören. Sie sind deshalb auch nicht geeignet für eine Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband. Und das schon gar nicht, wenn der Gesetzgeber weitreichende medizinische, methodische und technische Anforderungen an die digitale Bedarfseinschätzung stellt. Diese müssen weiterentwickelt und an neue Erkenntnisse von Medizin und Versorgungsforschung angepasst werden. Dies gilt insbesondere angesichts der hohen Entwicklungsdynamik im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI).
An dieser Voraussicht des Gesetzgebers dürften angesichts der fehlenden Zukunftsorientierung und der handwerklichen Fehler beim Spargesetz Zweifel angebracht sein. Bei der digitalen Bedarfseinschätzung müssen nicht neue Strukturen erfunden, sondern die bestehenden sinnvoll weiterentwickelt werden. Eines aber ist Voraussetzung für all das: Wenn der Gesetzgeber der 116117 zusätzliche Aufgaben überträgt und sie zum zentralen Baustein der digitalen Versorgung macht, dann muss er sie auch verlässlich finanzieren. Ein staatlicher Auftrag der Daseinsvorsorge kann nicht aus der Vergütung der Ärztinnen und Psychotherapeuten quersubventioniert werden.
Eine weitere digitale Weichenstellung ist die eÜberweisung. Sie wird künftig weit mehr sein als die digitale Version des bisherigen Überweisungsformulars. Sie wird zum Hebel für die Umsetzung eines Primärarztversorgungssystems. Aus diesem Grund haben wir hierzu mit vielen von Ihnen hier im Raum ein Fachkonzept erarbeitet und veröffentlicht. Wir gehen von einer Steigerung der Anzahl der Überweisungen von heute 70 Millionen auf rund 170 Millionen aus. Gerade deshalb kommt es darauf an, das Instrument eÜberweisung von Beginn an richtig auszugestalten. Die eÜberweisung soll dafür sorgen, dass Patientendaten bei der mit- und weiterbehandelnden Kollegin schnell, sicher, vollständig und transparent ankommen.
Darum halten wir es für völlig verfehlt, die eÜberweisung ausschließlich über die ePA laufen zu lassen: Die Informationen müssen für alle Patienten verfügbar sein, unabhängig davon, ob sie eine ePA haben oder nicht. Ärztinnen und Ärzte müssen sich darauf verlassen können, dass sie Zugriff auf die Unterlagen haben, diese vollständig sind und nicht Teile gelöscht wurden. Vorbefunde müssen schon bei der Terminvereinbarung für Praxen einsehbar sein und die Terminservicestellen der KVen müssen auf einen Teil der Daten Zugriff haben, etwa wenn sie in Akut- oder Notfällen Termine vermitteln. All das ist nur mit einem Versorgungsfachdienst, wie wir ihn vom elektronischen Rezept (eRezept) kennen, umsetzbar. Diese Art der Digitalisierung steht für die Zukunft einer neuen und effizienteren innerärztlichen Kommunikation und Information. Eine Digitalisierung als Überwachungsinstrument der Krankenkassen lehnen wir ab.
Apropos Überwachung durch die Krankenkassen: Mit dem GeDIG sollen die Befugnisse der Krankenkassen, die ePA-Daten ihrer Versicherten auszuwerten, nochmals erweitert werden. Hierfür gibt es keinen medizinischen Nutzennachweis für Patienten. Den Nutzennachweis gibt es höchstens für die Krankenkassen, die ihre Versicherten hinsichtlich Verhalten und Lebensstil überwachen und ihre wirtschaftlichen Steuerungsinteressen direkt wirken lassen können. Aber die Folgen dieser Bevormundung tragen die Praxen mit zusätzlichen Nachfragen. Für die Praxen entsteht noch mehr Abstimmungsbedarf mit verunsicherten Patientinnen und Patienten, die mit dem Brief ihrer Krankenkasse in die Sprechstunden kommen. Für solchen medizinischen Unsinn haben die Praxen keine Zeit, schon gar nicht unter den Sparzwängen des BStabG. Ein Punkt kennt keinen Verhandlungsspielraum: der Schutz sensibler Gesundheitsdaten. Die ärztliche Schweigepflicht ist kein Verwaltungsdetail. Sie ist die Grundlage des Vertrauens zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Ärzten und Psychotherapeutinnen.
Wer hier Grenzen verschiebt, gefährdet am Ende nicht nur die Arzt-Patienten-Beziehung. Er gefährdet auch die Akzeptanz der Digitalisierung in einem liberalen Rechtsstaat selbst. Das BMG hat im GeDIG aber auch gemeinsame Forderungen von uns aufgegriffen. Es sollen nun Maßnahmen greifen, die die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) nachhaltig verbessern. Dazu gehört endlich auch eine klare Verantwortungsübertragung auf die gematik. Denn je mehr versorgungsrelevante TI-Anwendungen der Gesetzgeber verpflichtend macht, desto stärker sind die Praxen auf eine funktionierende und verlässliche Technik angewiesen.
Erst vergangene Woche gab es wieder ein massives Problem bei einem ePA-Anbieter mit dem Ergebnis, dass die ePA für viele Versicherte dadurch überhaupt nicht oder nur eingeschränkt verfügbar war. Um das System zu entlasten, musste sogar die Übertragung von eRezept-Daten in die elektronische Medikationsliste vorübergehend ausgesetzt werden. Die ePA steht vor ihrer nächsten Ausbaustufe mit dem digitalgestützten Medikationsprozess und dem elektronischen Medikationsplan. Hinzu kommt die von uns lang erwartete Volltextsuche.
Rund 50 Praxen in sieben KVen stehen bereit, die neuen Anwendungen zu testen und ihre Erfahrungen einzubringen. Die Erprobung sollte Mitte Juli starten. Doch derzeit ist nur von einem Anbieter das Modul verfügbar. Weitere Systeme sollen erst in den kommenden Wochen bereitstehen. Was ist wieder einmal die Folge: Die geplanten 80 Prozent Marktabdeckung in der Pilotierung und ein flächendeckender Roll-out zum 1. Januar 2027 rücken in weite Ferne.
Haben wir hier nicht alle ein Déjà-vu-Erlebnis? Vor allem aber – es bleibt alles wie immer: Die PVS-Hersteller liefern nicht pünktlich, die politischen Zeitvorgaben sind unrealistisch und alles geht letztlich zulasten der Ärzte und Psychotherapeuten, denen dann noch Sanktionen drohen. Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil die Debatte häufig so geführt wird, als läge der Schlüssel zur Digitalisierung in den Praxen. Dass das BMG im GeDIG vom vollständigen Abrechnungsausschluss abgerückt ist, zeugt zwar von einer ersten kurzen Einsicht, trifft jedoch nicht den Kern des Problems. Denn auch die nun vorgesehenen stufenweisen Honorarkürzungen knüpfen letztlich an dieselbe falsche Logik an: Für die Folgen technischer Verzögerungen werden die Praxen verantwortlich gemacht, obwohl deren Verursacher andere sind.
Zwischen einer politischen Vorgabe und ihrer erfolgreichen Umsetzung im Versorgungsalltag liegen mehrere entscheidende Schritte: die Bereitstellung einer funktionierenden Software, eine ausreichend lange Pilotierungsphase, die systematische Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der Praxis sowie der Aufbau verlässlicher technischer Strukturen. Apropos Rückmeldungen der Anwender: Auch in diesem Jahr haben wir mit unserem PraxisBarometer Digitalisierung rund 2.300 Praxen zu ihren Erfahrungen mit der Digitalisierung befragt. Im Mittelpunkt standen die ePA, die digitale Ersteinschätzung und erstmals auch der Einsatz von KI. Bei KI geht es in den Praxen nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie. Oder, wie es ein teilnehmender Onkologe treffend formuliert hat: „Wir nutzen KI zur Unterstützung, weil die Probleme teilweise sehr komplex geworden sind. Aber die Entscheidungen treffen natürlich wir.“ Das bringt es auf den Punkt: KI nicht als Ersatz für ärztliche Entscheidungen, sondern als medizinische Unterstützung dieser. Und zur administrativen Entlastung der Praxen.
Über administrative Entlastung durch den Abbau von Bürokratie wird seit Jahren geredet. Der Katalog der KBV zur Entbürokratisierung liegt seit langem vor. Dessen Bilanz: 23 sofort umsetzbare Maßnahmen, über 400 Millionen Euro Einsparungen an Bürokratiekosten und eine Entlastung von acht Arbeitstagen pro Praxis im Jahr. Die Lösungen liegen längst im BMG auf dem Tisch. Fangen Sie mit dem Offensichtlichen aus dem Koalitionsvertrag an, möchte man dem BMG zurufen: einer Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen von verordneten Leistungen und Abrechnungsprüfungen. Sie würde die Praxen schnell und wirksam entlasten und kein Geld kosten. Daneben gibt es weitere Maßnahmen, die kurzfristig Wirkung entfalten könnten. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens in der Psychotherapie.
Unfaire Ungleichbehandlung, liebe Kolleginnen und Kollegen, akzeptieren wir bei den vom BMG vorgesehenen Bürokratieabbaumaßnahmen allerdings nicht: Wie Sie alle wissen, sind Nullretaxationen bei formalen Rezeptfehlern für die Apotheker bereits seit dem Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz Geschichte. Jetzt sollen diese auch für die Heilmittelerbringer abgeschafft werden. So sinnvoll das ist: Wann gilt dies auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte? Wie lange müssen sie noch darauf warten, dass medizinisch sachgerechte, aber formal fehlerhafte Verordnungen kein Risiko bis hin zu einem existenzgefährdenden Regress auslösen können? Das kann und darf nicht nur für Apotheker und Heilmittelerbringer gelten!
Rund 40 Millionen Impfungen: So lautet die Impf-Bilanz der Praxen nach Zahlen des Zi-Trendreports für das Jahr 2025. „Impfen bei den Profis – sie beraten, klären auf und impfen mit Sicherheit und der notwendigen medizinischen Kompetenz“ lautet daher unser Motto für die bevorstehenden Wochen der Grippeschutz-Impfsaison. Auch hier wollen wir Bürokratie abbauen und Regresssicherheit herstellen. Es kann nicht sein, dass das wirtschaftliche Risiko einer gesellschaftlich und politisch gewollten hohen Impfquote einseitig bei den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten liegt. Deshalb fordern wir ein Ende des bürokratischen und dysfunktionalen Bestellprozesses sowie den Wiedereinstieg in eine zentrale Impfstoffbestellung und -verteilung.
Wir brauchen hier endlich praxistaugliche Rahmenbedingungen: einfache Bestellmöglichkeiten, ausreichende Verfügbarkeit von Impfstoffen und volle Regresssicherheit. Praxisfern ist auch ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach dürfen Rezepturarzneimittel nur noch auf Grundlage einer patientenindividuellen Verordnung hergestellt werden und damit nicht mehr für den Sprechstundenbedarf.
Dies betrifft zahlreiche in der Notfallversorgung, bei ambulanten Operationen, in Diagnostik und Therapie benötigte Arzneimittel, die nicht als zugelassene Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen. In den Praxen löst das Urteil gravierende Versorgungsprobleme und Mehraufwand aus. Daher brauchen wir dringend eine Anpassung der rechtlichen Vorgaben und haben dem BMG einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Bundesregierung die durch das Spargesetz verschärfte Krise in der ambulanten Versorgung überwinden will, muss sie vor allem eines tun: den Praxen wieder die Luft zum Atmen geben. Wir sind bereit, Verantwortung für den notwendigen Wandel zu übernehmen. Für mehr Digitalisierung, für eine bessere Versorgungssteuerung und für nachhaltige Entbürokratisierung liegen konkrete Konzepte von uns auf dem Tisch.
Aber jede Reform muss sich an zwei Fragen messen lassen: Verbessert sie die Versorgung der Patientinnen und Patienten? Und entlastet sie diejenigen, die diese Versorgung jeden Tag gewährleisten? Neue Aufgaben, mehr Bürokratie und immer größerer finanzieller Druck können darauf keine Antwort sein. Gute Versorgung braucht starke Praxen. Und genau dafür werden wir uns auch weiterhin mit aller Kraft und Nachdruck einsetzen.
Vielen Dank
(Es gilt das gesprochene Wort.)