• Top-Thema
  • Praxisnachricht
  • Aktualisierungsdatum:
  • KBV-Vertreterversammlung

Gassen: „Wir werden eine Zäsur in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter erleben“ – VV fordert Korrekturen am Spargesetz

Die Vertreterversammlung der KBV hat umfassende Korrekturen am Spargesetz gefordert. Die Finanzierung müsse sich am medizinischen Bedarf der Bevölkerung und an den realen Bedingungen der Leistungserbringung orientieren – nicht allein an der jeweiligen Kassenlage, forderten die Delegierten heute in Berlin.

Die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft werde und müsse den politisch gewollten Paradigmenwechsel nachvollziehen, stellte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, vor der Vertreterversammlung (VV) klar. Er forderte Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann zum Handeln auf. Er sollte die größten Fehler schnellstens korrigieren, auch wenn er für das schlecht gemachte und „im Schweinsgalopp durchgepeitschte“ Gesetz nicht verantwortlich sei. 

Gassen konstatierte eine „Zäsur in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter im kommenden Jahr“. Das Leistungsversprechen der gesetzlichen Krankenversicherung sei nicht unendlich. Dass mit dem neuen Gesetz die Grenze des Leistungsversprechens der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich sichtbar werde, sei vielleicht der einzige positive Aspekt. „Aber er ist bitter für die Patienten. Das heißt nämlich: Praxen können ihre Leistungen auf Dauer nur in dem Umfang anbieten, in dem diese auch finanziert werden“, betonte er. 

Leistungsangebot an Mittel anpassen

„Allein im kommenden Jahr sollen rund drei Milliarden Euro im ambulanten Bereich eingespart werden“, stellte Gassen heraus. Umgerechnet entspreche das einem Volumen von etwa 46 Millionen Behandlungsfällen weniger. Betroffen seien alle Fachrichtungen, wenngleich unterschiedlich stark. „Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Praxisorganisation vor Ort so zu gestalten, dass das Leistungsangebot sich an den zur Verfügung stehenden Mitteln orientiert“, sagte er.

Zu den Auswirkungen der Sparmaßnahmen sagte Gassen: „Weniger Mittel bedeuten weniger Termine. Das ist die logische Konsequenz.“ Für einen großen Teil der Patienten werde es Termine geben, aber die Zahl der Termine sei endlich, konstatierte er. Das müsse nicht heißen, dass die Praxen Patienten jenseits dieser Richtgröße nicht mehr behandeln würden. Es könne jedoch bedeuten, dass die Patienten dafür selbst bezahlen müssten. „Bevor die ersten Politiker jetzt gleich Schnappatmung bekommen: Es geht hier nicht um medizinische Notfälle“, stellte Gassen klar.

Hofmeister: Praxen sind ein wichtiger Arbeitgeber 

Die volkswirtschaftliche Bedeutung der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen in Deutschland stellte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister heraus: „Praxen als inhabergeführte Unternehmen sind fest in ihrer Region verankert, oft über viele Jahrzehnte. Das ist echte Standorttreue! Sie schaffen Arbeitsplätze und damit Kaufkraft, sie nutzen und stärken die Infrastruktur vor Ort.“ Hofmeister wies darauf hin, dass die Praxen mit ihren 790.000 Mitarbeitenden fünfmal so viele Beschäftigte zählten als die Pharmaindustrie und auch mehr als die Automobilindustrie. 

Der KBV-Vize kritisierte die vom Koalitionsausschuss geforderte Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag. „Die Behauptung, dass die bisherigen Regelungen zu massenhaftem Missbrauch führen, widerspricht den Fakten“, sagte er und fügte hinzu: „Wir brauchen keine noch engmaschigeren Vorgaben und Kontrollen, die ärztliche Kapazitäten binden, sondern eine Entlastung der Praxen!“ 

Eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag würde zu 36 Millionen zusätzlichen Behandlungsfällen im Jahr führen, warnte Hofmeister. Würde hingegen für Erkrankungen von weniger als vier Tagen keine AU mehr benötigt, könnten Arztpraxen rund 1,4 Millionen Arbeitsstunden jährlich und etwa 102 Millionen Euro Bürokratiekosten einsparen. Bei den Kind-krank-Bescheinigungen kämen weitere rund 450.000 Stunden beziehungsweise 30 Millionen Euro an Einsparungen hinzu. Hofmeister erneuerte die Forderung der KBV nach einer Karenzzeit von drei bis fünf Tagen, in denen grundsätzlich keine AU-Bescheinigung vorgelegt werden muss. 

Steiner: „Den Praxen wieder Luft zum Atmen geben“

Auf die Auswirkungen des Spargesetzes für die Psychotherapie wies KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner hin. „In der Psychotherapie beispielsweise führen Budgetierung, ersatzlose Streichung der Zuschläge zur Kurzzeittherapie und der Angemessenheitsprüfung für Patientinnen und Patienten zu harten Einschränkungen“, warnte sie. Weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten und eine weitere Verschärfung der Versorgungslage seien die Folgen. 

Steiner wies auf einen Entschließungsantrag der Regierungskoalition hin, zumindest Leistungen für Kinder und Jugendliche, für schwer psychisch Erkrankte im Rahmen der Komplexversorgung sowie dringliche Fälle weiterhin extrabudgetär zu vergüten. „Das ist ein Signal. Eine nachhaltige und wohldurchdachte Lösung ist es jedoch nicht.“ Denn anstatt die extrabudgetäre Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen fortzuführen, bleibe ein großer Teil der Versorgung erwachsener Patientinnen und Patienten außen vor.

Die KBV erwarte kurzfristige und umfassende Korrekturen für die gesamte ambulante Versorgung, fuhr Steiner fort und fügte hinzu: „Die Versorgung stärker steuern, schnellere Facharzttermine ermöglichen, die Notfallversorgung neu ordnen, Prävention ausbauen und die Digitalisierung vorantreiben.“ Für all dies habe das KV-System bereits konstruktive Vorschläge und Konzepte vorgelegt, machte die Vorständin deutlich. Dabei seien Praxistauglichkeit und die Verbesserung der Versorgung stets die zentralen Maximen gewesen. Diese Nutzenorientierung forderte Steiner auch von der Politik: „Wenn die Bundesregierung die durch das Spargesetz verschärfte Krise in der ambulanten Versorgung überwinden will, muss sie vor allem eines tun: den Praxen wieder Luft zum Atmen geben.“

Die Reden der KBV-Vorstände finden Sie hier:

Weitere Informationen

link-allgemein