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KBV-Vorstand: „Bundesrat hat den Ernst der Lage erkannt“

Am morgigen Freitag wird sich der Bundesrat im ersten Durchgang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz befassen. Die zuständigen Ausschüsse der Länderkammer hatten sich zuvor bereits kritisch gegenüber einer Vielzahl der geplanten Sparmaßnahmen positioniert. Dazu erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

„Der Bundesrat hat den Ernst der Lage offenbar erkannt. Wir gehen davon aus, dass das Plenum den Ausschussempfehlungen morgen zustimmen und damit ein deutliches Zeichen für den Erhalt der ambulanten Versorgung setzen wird. Wir können uns der Kritik der Länderkammer nur anschließen: Das GKV-Spargesetz wird in seiner jetzigen Form gravierende Konsequenzen für die Praxen in Deutschland haben. Weniger Leistungen und weniger Termine sind die unmittelbaren Folgen, wenn Politik den Rotstift überproportional bei der ambulanten Versorgung ansetzt. 

So sollen etwa Zuschläge für schnellere Termine abgeschafft werden, während gleichzeitig das geplante Primärversorgungssystem noch gar nicht ausgestaltet ist. Der Bundesrat hat richtigerweise erkannt, dass das nicht nur widersprüchlich ist, sondern ganz offen die Versorgung gefährdet. Ebenso verständlich warnt er davor, die Entbudgetierung von Haus- und Kinderärzten rückabzuwickeln und so nicht nur deren finanzielle Sicherheit aufs Spiel zu setzen, sondern auf diese Weise noch weitere Niederlassungshemmnisse zu schaffen. Auch vor deutlich negativen Auswirkungen des Gesetzes auf die psychotherapeutische Versorgung wird zu Recht gewarnt.

Um es klar zu sagen: Noch haben es die Damen und Herren Bundestagsabgeordneten in der Hand. Wir raten ihnen dringend, auf die Kritik aus den Ländern zu hören und ungerechtfertigte Einschnitte in die ambulante Versorgung zu verhindern.“

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