KBV-Vorstand: „Chance zur Verbesserung der Patientenversorgung vertan“
Konkret ging es um die Beobachtung von Patientinnen und Patienten, die ein Medikament mit dem Wirkstoff Esketamin intranasal (als Nasenspray) in der Praxis einnehmen. Dieses Medikament wird von Psychiatern verordnet, um eine Major Depression bei Erwachsenen zu behandeln, wenn andere Therapien mit Antidepressiva nicht angesprochen haben. Die Anwendung des Medikaments erfolgt über mehrere Wochen – und zwar mehrmals pro Woche. Sie muss in einem medizinischen Umfeld unter Beobachtung (etwa, um den Blutdruck zu kontrollieren) erfolgen. Diese Beobachtungen müssen nicht zwingend ausschließlich Psychiater vornehmen, sondern können auch durch Hausärzte, Neurologen und andere Fachgruppen erfolgen.
Dazu erklärten die KBV-Vorstände weiter: „Wir hatten eine entsprechende Ausweitung der Abrechnung der Patientenbeobachtung auf weitere Fachgruppen vorgeschlagen. Damit hätten die Betroffenen schnell und wohnortnah versorgt werden können. Diese patientenfreundliche Zusammenarbeit von Psychiatern und Praxen anderer Fachgebiete hat die Kassenseite rundweg abgelehnt – und damit eine Chance zur Verbesserung der Versorgung dieser schwer erkrankten Patientinnen und Patienten vertan.“