• Top-Thema
  • Pressemitteilung
  • Aktualisierungsdatum:
  • Spargesetz

KBV-Vorstand: „Es ist alles noch schlimmer geworden“

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll heute im Bundestag beschlossen werden. Anschließend geht es in den Bundesrat, der sich ebenfalls damit beschäftigen will. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, allerdings kann die Länderkammer den Vermittlungsausschuss einschalten. Dazu erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

„Der Gesetzentwurf, den der Bundestag heute beschließen soll, strotzt insbesondere durch die nachgelegten Änderungsanträge vor gravierenden handwerklichen Fehlern und juristisch wackeligen Regelungen, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten noch einmal zusätzlich verschlechtern werden. So werden die Bereinigungsbeträge der offenen Sprechstunde nicht vollständig in die sogenannte Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt. Dadurch entsteht ein finanzielles ‚Loch‘ von zusätzlich rund 300 Millionen Euro. Eine enorme Summe, die ohne Sachgrund der Patientenversorgung entzogen wird – und das ausschließlich deshalb, weil im Bundesgesundheitsministerium (BMG) handwerklich schlecht gearbeitet wurde. Wir hatten das BMG auf diesen Fehler ausdrücklich hingewiesen.

Ein weiterer grober Fehler ist der Wegfall der Angemessenheitsprüfung in der Psychotherapie. Damit ignoriert oder vergisst das BMG die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Es ist also alles noch einmal schlimmer geworden. Die Sparmaßnahmen für den ambulanten Bereich sind jetzt erst recht überproportional hoch.“

Weitere Informationen

link-allgemein