Krankenhausarztnummer: „Wegweisende Entscheidung für Qualität und Transparenz“
„Mit Fug und Recht lässt sich von einer wegweisenden Entscheidung für mehr Qualität und Transparenz in der sektorübergreifenden pädiatrischen Versorgung sprechen. Durch die Nutzung der Krankenhausarztnummer in den neuen Pädiatrischen Institutsambulanzen wird ersichtlich, welche Ärztinnen und Ärzte mit welchen Qualifikationen die jeweiligen Leistungen erbracht haben. Das Schiedsamt hat im Sinne der Kinder und ihrer Eltern entschieden. Gerade in der Versorgung der kleinen Patienten mit schweren Erkrankungen sind Qualität, aber auch Transparenz von großer Bedeutung. Damit haben die hohen Qualitätsstandards, die in der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung üblich sind, von nun an auch in den Pädiatrischen Institutsambulanzen Gültigkeit. Somit ergänzen Krankenhäuser die bereits hochwertige Versorgung von niedergelassenen Pädiatern. Ungeachtet dessen bleibt dennoch grundsätzlich festzuhalten: Aus meiner Sicht, ist es von elementarer Bedeutung, dass alle Teilnehmer des Gesundheitswesens faire, gerechte und gleiche Rahmenbedingungen haben. Deshalb ist es an der Zeit, dass der viel zitierte Wettbewerb der gleich langen Spieße zwischen stationärem und ambulantem Bereich in der Realität auch wirklich stattfinden kann. In der Sache haben wir hier eng mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) zusammengearbeitet. Diese gute Kooperation hat nun Früchte getragen.“