Hofmeister: „Praxen schaffen Arbeitsplätze und Kaufkraft“
„Praxen als inhabergeführte Unternehmen sind fest in ihrer Region verankert, oft über viele Jahrzehnte. Das ist echte Standorttreue! Sie schaffen Arbeitsplätze und damit Kaufkraft, sie nutzen und stärken die Infrastruktur vor Ort“, betonte Hofmeister. Sie seien nicht nur Teil der Daseinsvorsorge, sondern ein eigenständiger, beschäftigungsintensiver Wirtschaftsfaktor mit erheblicher lokaler Wertschöpfung und zugleich eine Säule gesellschaftlicher Stabilität. „Doch all das ist nicht unendlich belastbar“, warnte er.
„Die pharmazeutischen Unternehmen in Deutschland beschäftigen etwa 140.000 Mitarbeitende – die Praxen 790.000, also mehr als das Fünffache. Es sind auch mehr als in der Automobilindustrie“, sagte Hofmeister vor dem Hintergrund der Sparzwänge durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Während des Gesetzgebungsprozesses hatte die pharmazeutische Industrie Druck auf die Bundesregierung ausgeübt und mit Konsequenzen für den Standort Deutschland gedroht.
Der KBV-Vize kritisierte die vom Koalitionsausschuss geforderte Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag. „Die Behauptung, dass die bisherigen Regelungen zu massenhaftem Missbrauch führen, widerspricht den Fakten“, so Hofmeister. Schon jetzt würden in den Praxen jährlich rund 116 Millionen Arbeitsunfähigkeits (AU)-Bescheinigungen ausgestellt. Eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag würde zu 36 Millionen zusätzlichen Behandlungsfällen im Jahr führen. „Jede einzelne Praxis müsste zum Abarbeiten dieser Fälle 10,5 Arbeitstage im Jahr aufwenden“, erklärte Hofmeister. „Würde hingegen für Erkrankungen von weniger als vier Tagen keine AU mehr benötigt, könnten Arztpraxen nach unseren Berechnungen rund 1,4 Millionen Arbeitsstunden jährlich und etwa 102 Millionen Euro Bürokratiekosten einsparen.“
Mithilfe konstruktiver und konkreter Vorschläge des KV-Systems skizzierte Hofmeister, wie eine moderne und leistbare medizinische Versorgung auch in Zukunft gewährleistet werden kann. „Unser Ziel ist ein Versorgungssystem, das besser vernetzt ist als es bislang der Fall ist“, so Hofmeister. Neben den dafür erforderlichen und stets mitzudenkenden Schnittstellen bedürfe es nach wie vor einer klaren Zuordenbarkeit von Verantwortlichkeiten, eines verbindlichen, möglichst digitalen Informationsaustausches und organisierter Kooperation.
„Eine verbindliche Steuerung ist maßgebliche Voraussetzung für das Funktionieren des Gesamtsystems und für die Priorisierung der Versorgungsbedarfe nach medizinischer Dringlichkeit“, beschrieb Hofmeister einen wesentlichen Punkt dieses Zielbilds. Eine reine Durchleitung oder Weiterleitung sei keine Steuerung. Hofmeister stellte klar: „Eine generell vorgeschaltete Ebene der medizinischen Triagierung beziehungsweise des Versorgungszugangs durch rein digitale Systeme oder nicht dafür qualifizierte Berufsgruppen lehnen wir ebenso ab wie ein Case Management durch Krankenversicherungen.“