KBV-Vorstand: „Zeugt von fehlender Kenntnis der Versorgungsrealität“
„Es ist gelinde gesagt übergriffig, was sich der Bundesrechnungshof erlaubt, und zeugt von absolut fehlender Kenntnis der Versorgungsrealität in den Praxen. In der ambulanten vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung werden jährlich rund 600 Millionen Behandlungsfälle versorgt. Davon sind gerade einmal knapp 30 Millionen Fälle auf TSVG-Konstellationen zurückzuführen. Aussagen zur Wirkung lassen sich daher noch nicht belastbar ableiten. Wir sprechen uns daher ausdrücklich dafür aus, die Maßnahmen des TSVG nicht vorschnell zurückzunehmen. Vielmehr sollten die Steuerungsinstrumente gestärkt und weiterentwickelt werden. Um das auch klar zu betonen: Der Ruf nach immer mehr und immer schnelleren Terminen, am liebsten noch verbunden mit Termingarantien, ist populistischer Unsinn. Es ist zunächst und grundsätzlich eine Einschätzung der medizinischen Notwendigkeit erforderlich, wann jemand wie schnell einen Termin bekommt.
Es ist außerdem zunehmend unerträglich, dass Politik und Krankenkassen selbstverständlich davon ausgehen, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen immer noch mehr Leistungen erbringen, aber dafür keinen weiteren Cent an Vergütung bekommen. Schon heute werden im fachärztlichen Bereich über 40 Millionen Termine kostenlos erbracht. Insgesamt stemmen die niedergelassenen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten 97 Prozent der Versorgung mit einem Kostenanteil von gerade einmal 16 Prozent. Politik wäre gut beraten, diese Entwicklung zu fördern. Nimmt die Politik von ihr zu Recht geschaffene Anreize für noch mehr Termine wieder zurück, macht sie eine sinnvolle Patientensteuerung unmöglich. Ohne die Praxen läuft in der Gesundheitsversorgung so gut wie nichts.“