Neue Vorhaltepauschale: Versteckte Impfpflicht für Hausarztpraxen?
Textfassung des Videos
Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, im Interview:
Bedeutet die Vorhaltepauschale eine Impfpflicht für Praxen?
Das stimmt so nicht. Das wird wohl falsch ausgelegt oder falsch interpretiert. Was stimmt ist, dass die Vorhaltepauschale nach wie vor für alle Praxen bezahlt wird. Wenn man zwei von zehn Kriterien erfüllt, wird sie auch in derselben Höhe wie bisher bezahlt. Und eins dieser zehn Kriterien ist das Impfen. Es gibt lediglich die Bedingung, dass zehn Impfungen pro Quartal durch eine Praxis durchgeführt werden. Das ist aber für eine normale hausärztliche Praxis überhaupt kein Problem.
Gibt es in Deutschland eine Impfpflicht?
Die Frage ist mit jein zu beantworten. Es gibt für die Masern eine Vorgabe, dass in Gesundheitseinrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein muss. Und es müssen auch für Kitas oder Schulen die Kinder geimpft sein. Ansonsten gibt es keine Impfpflicht in Deutschland derzeit.
Warum ist Impfen so wichtig?
Es ist nach wie vor die beste und auch erprobteste Vorbeugung gegen Krankheiten. Und sie schützt nicht nur diejenigen, die sich impfen lassen, sondern sie schützt eben auch den Rest der Gemeinschaft, vor allem diejenigen, die sich nicht impfen lassen können, weil sie Krankheiten haben, die das verhindern. Und insofern ist das Impfen generell eine sehr erprobte Sache, die zur Ausrottung von Krankheiten beigetragen hat und massiv an der Sterblichkeit vor allem auch von Kindern und Jugendlichen gearbeitet hat, also das deutlich verbessert hat.