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IT-Sicherheit

Arzt mit Kittel und Stethoskop sitzt am Schreibtisch und schaut in einen aufgeklappten Laptop. Im Hintergrund verschwommen ein Regal mit Ordnern und einem Teddy.

In jeder Praxis müssen die verarbeiteten Daten und Informationen sicher sein, insbesondere wenn es sensible Daten sind. Verantwortlich dafür ist der Praxisinhaber. Er muss auch dafür sorgen, dass die Mitarbeiter sicher mit den Daten umgehen. Zu beachten sind dabei die berufsrechtlichen Vorgaben, etwa zur ärztlichen Schweigepflicht, aber auch die EU-Datenschutzgrundverordnung. Weil Daten zunehmend elektronisch erfasst und verarbeitet werden und weltweit die Cyberkriminalität zunimmt, wird die IT-Sicherheit immer wichtiger. Dabei spielt die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV eine wichtige Rolle. Sie bietet den verantwortlichen Praxisinhabern einen verlässlichen Rahmen und zugleich Orientierung, was sie bezüglich der IT-Sicherheit in ihrer Praxis tun müssen.

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IT-Sicherheitsrichtlinie im Überblick

Konkret beschreibt die IT-Sicherheitsrichtlinie eine Basis-Infrastruktur für die Datensicherheit – zum Beispiel aktueller Virenschutz, Firewall, Updates, Patches oder Backups. Die konkreten Anforderungen werden in den fünf Anlagen der Richtlinie erläutert. Dabei wird nach Praxisgröße und Ausstattung unterschieden. Je digitaler die eigene Praxis arbeitet, desto höher sind die Sicherheitsanforderungen – und entsprechend mehr muss der Praxisinhaber für IT-Sicherheit tun.

Generell muss sowohl die Hardware als auch Software geschützt werden, ebenso die Anbindung ans Internet und die dezentralen Komponenten der Telematikinfrastruktur, die in der Praxis stehen – also etwa das Kartenlesegerät oder der Konnektor. Aber auch das Praxispersonal gehört dazu: Es muss für Informationssicherheit geschult sein. Hierbei bietet die KBV den Praxen Unterstützung in Form von Musterdokumenten und Schulungsmaterialien.

Wichtig zu wissen: Die IT-Sicherheitsrichtlinie ist ein Gesetzesauftrag (Paragraf 390 SGB V). Die KBV erstellt und aktualisiert sie unter anderem im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und orientiert sich an dessen Vorgaben und Empfehlungen. Dabei wird darauf geachtet, den Aufwand für die ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen möglichst gering zu halten.

Anforderungen, die alle Praxen erfüllen müssen

Praxisgröße und Ausstattung

Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV unterscheidet nach Praxisgröße und Ausstattung. Je digitaler die Praxis arbeitet und je mehr digitale Komponenten und Anwendungen zum Einsatz kommen, desto mehr beziehungsweise höhere Anforderungen gelten. 

Anlagen zur IT-Sicherheitsrichtlinie

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So unterstützt die KBV dabei

Hinweis: Was tun im IT-Notfall?

Bei einem IT-Notfall ist schnelles Handeln gefordert. Das BSI bietet hierzu die IT-Notfallkarte „Verhalten bei IT-Notfällen“.

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Gesetzliche Vorgaben für Cybersicherheit

Für viele Unternehmen in Deutschland, darunter auch besonders große oder umsatzstarke Praxen und MVZ, gelten seit Dezember 2025 strengere Vorgaben für die Stärkung der Cybersicherheit – also für den Schutz vor Angriffen auf das eigene Netzwerk und die Informationssicherheit. Hintergrund ist die Umsetzung einer europäischen Richtlinie aus dem Jahr 2022 zur Harmonisierung und Stärkung der Cybersicherheit in nationales Recht.

Wer genau von diesen Vorgaben betroffen ist und was sie bedeuten, fasst die KBV in einer PraxisInfo zusammen.

Informationen für Praxen

PraxisNachrichten zur IT-Sicherheit

Zertifizierte IT-Dienstleister

In einem Verzeichnis hat die KBV die IT-Dienstleister aufgeführt, die speziell für die Umsetzung der Vorgaben aus der IT-Sicherheitsrichtlinie zertifiziert wurden. Dies ist ein optionales Angebot. Praxisinhaber können sich auch für einen nicht zertifizierten Dienstleister entscheiden, wenn sie sich Hilfe holen möchten.

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Rechtsgrundlagen

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