Finanzkommission Gesundheit Vorschläge der KBV
Vorschläge der KBV zum eigenen Zuständigkeitsbereich
Vorschläge der KBV zu anderen als dem eigenen Zuständigkeitsbereich
Hintergrund: Was hat die Finanzkommission vor?
Bereits der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Wahlperiode adressiert die Aufgaben und Notwendigkeit einer Finanzkommission Gesundheit des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt:
„Ziel ist es, die Finanzsituation zu stabilisieren und eine weitere Belastung für die Beitragszahlerinnen und -zahler zu vermeiden. Hierzu setzen wir auf ein Gesamtpaket aus strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen. Ziel ist es, die seit Jahren steigende Ausgabendynamik zu stoppen und die strukturelle Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen zu schließen. Wir wollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auch langfristig stabilisieren und zugleich eine hohe Qualität und ein hohes Niveau der Leistungen sichern. Wir wollen die Einnahmen durch ein höheres Beschäftigungsniveau vergrößern und die Kosten auf der Ausgabenseite reduzieren. Für diese Aufgabe werden wir eine Kommission unter Beteiligung von Expertinnen und Experten und Sozialpartnern einrichten. Wir wollen, dass die Kommission die gesundheitspolitischen Vorhaben dieses Koalitionsvertrags in der Gesamtwirkung betrachtet und bis zum Frühjahr 2027 Ableitungen trifft und konkrete weitere Maßnahmen vorschlägt.“
Am 12. September 2025 hat das BMG die Einsetzung der Finanzkommission Gesundheit des BMG in der Bundespressekonferenz vorgestellt und die Arbeitsweise und den Zeitplan für die Kommission vorgestellt. Demnach soll die Kommission konkrete Maßnahmen auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite der GKV vorschlagen, mit denen der Beitragssatz in der GKV bereits ab dem Jahr 2027 dauerhaft stabilisiert werden kann. Es ist beabsichtigt, dass die notwendigen gesetzlichen Änderungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen. Damit die hierfür notwendigen gesetzlichen Änderungen zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten können, ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Bis Ende März 2026 soll die Kommission einen ersten Bericht vorlegen, welcher kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze ab dem Jahr 2027 vorschlagen soll. Bis Dezember 2026 soll ein weiterer zweiter Bericht vorgelegt werden und soll vor allem Reformoptionen für strukturelle Anpassungen in der GKV aufzeigen, die das Ausgabenwachstum in der GKV mittel- bis langfristig erheblich reduzieren soll.
Der erste Bericht (bis Ende März 2026) soll gemäß dem Arbeitsauftrag der Finanzkommission Gesundheit nachfolgende Arbeitspakete beinhalten:
- Vorlage einer kurzfristigen Prognose (bis 2030) für die Finanzentwicklung der GKV einschließlich:
- Bewertung der Finanzwirkungen der im Koalitionsvertrag geplanten Vorhaben (u.a. Notfall- und Rettungsdienstreform) und
- Quantifizierung der Finanzierungslücken ab 2027 bzw. der notwendigen Konsolidierungsbeträge für stabile Beitragssätze.
- Identifizierung maßgeblicher Kostentreiber (u.a. Anreizsysteme und Vergütungsmechanismen) in den einzelnen Leistungsbereichen sowie Ineffizienzen auf der Ausgabenseite und Analyse der Herausforderungen und Probleme auf der Einnahmenseite.
- Erarbeitung konkreter und kurzfristig finanzwirksamer Maßnahmen für Beitragssatzstabilität ab 2027 inkl. Quantifizierung der Kostenwirkung. Der zweite Bericht (bis Dezember 2026) soll Reformvorschläge erarbeiten, welche die Strukturen des Gesundheitswesens auf der Einnahmen- und Ausgabenseite in den Fokus nehmen soll. Auch diese Maßnahmen sollen insbesondere mit dem Ziel konzipiert werden, die Ausgabendynamik dauerhaft zu reduzieren und die Einnahmenseite zu stärken.
Im Rahmen der Beteiligung der Sozialpartner an der Arbeit der Finanzkommission Gesundheit des BMG hat die Kommission am 11. November 2025 ein erstes schriftliches Beteiligungsverfahren gegenüber insgesamt 370 Organisationen und Verbänden gestartet. Für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung zur Beteiligung aufgefordert. Die schriftliche Beteiligung erfolgte dabei kurzfristig mittels eines digitalen Fragebogens, welcher mit Fristsetzung zum 30. November 2025 beantwortet werden konnte. Der Fragebogen untergliederte sich in insgesamt drei Kategorien, in denen Vorschläge für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen für die Stabilisierung der GKV-Beitragssätze sowie der GKV-Finanzen unterbreitet werden konnten. Die drei Kategorien umfassen:
- Teil A: es können bis zu 15 Maßnahmen vorgeschlagen werden, die sich auf den eigenen Zuständigkeitsbereich beziehen.
- Teil B: es können bis zu 10 Maßnahmen vorgeschlagen werden, die sich auf andere als den eigenen Zuständigkeitsbereich beziehen.
- Teil C: es können Maßnahmen vorgeschlagen werden, die in anderen Ländern oder vergleichbaren Systemen umgesetzt sind und sich auf Deutschland übertragen lassen. Die eingereichten Maßnahmen werden im weiteren Beratungsverlauf veröffentlicht und zusammengefasst.