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Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 16. April 2026

Das Bundesministerium für Gesundheit plant mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz tiefgreifende Eingriffe in das Gesundheitssystem, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Hintergrund ist eine strukturelle Finanzierungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030. Doch der vorliegende Gesetzentwurf verfehlt sein Ziel.

Er setzt einseitig bei den Leistungserbringern an – insbesondere bei Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – und gefährdet damit unmittelbar die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Dieses Gesetz spart nicht das System gesund – es spart die Versorgung krank.

Zentrale Kritikpunkte der KBV

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