Die Stabilisierung der GKV-Finanzen ist notwendig – darf aber nicht auf Kosten der Versorgung erfolgen. Die Bundesregierung ist gefordert, den vorliegenden Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und die Eingriffe in die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung zurückzunehmen.
Notwendig ist ein echter Dialog mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen, um tragfähige und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Dazu gehört vor allem eine faire Lastenverteilung, die nicht einseitig die Leistungserbringer belastet.
Zentral ist dabei die Frage der versicherungsfremden Leistungen. Hier gilt ein klares Prinzip: Was gesamtgesellschaftlich veranlasst ist, muss aus Steuermitteln finanziert werden – nicht aus Beiträgen der Versichertengemeinschaft.
Im politischen Raum wurde dieses Veranlassungsprinzip wiederholt betont. In der praktischen Umsetzung bleibt die Bundesregierung jedoch dahinter zurück. Der Gesundheitsfonds wird weiterhin als Ersatzfinanzierung für staatliche Aufgaben genutzt.
Die Bundesregierung muss hier nachsteuern: Versicherungsfremde Leistungen gehören in den Bundeshaushalt – nicht in die Beitragskasse.
Darüber hinaus ist die ambulante Versorgung als Rückgrat des Systems konsequent zu stärken, da die ambulante Versorgung nicht nur die für die Gesundheit, sondern auch finanziell bessere Alternative ist. Investitionen in Steuerung, Digitalisierung und Prävention sind zwingend erforderlich, um Versorgung effizient und patientengerecht und dauerhaft auch finanziell besser zu organisieren.
Die Politik muss Verantwortung übernehmen und die Versorgung stärken – nicht beschneiden.