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Elektronischer Medikationsplan in der ePA

Bislang gibt es den Medikationsplan vor allem auf Papier. Nun soll er zentral in der elektronischen Patientenakte bereitstehen. Ärztinnen und Ärzte können den Plan jederzeit einsehen und bei Bedarf elektronisch aktualisieren. Mit dem elektronischen Medikationsplan haben sowohl Patienten als auch Ärzte einen aktuellen Überblick über die Medikation. 

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Zeitplan für die Einführung

Die schrittweise Erprobung des elektronischen Medikationsplans (eMP) als neue Anwendung in der elektronischen Patientenakte (ePA) hat begonnen. Seit Mitte Juli stattet die gematik nach und nach die Testpraxen in den Modellregionen Hamburg und Franken sowie in den KV-Erprobungsregionen mit eMP-Modulen aus. Die Erprobung soll zeigen, ob der eMP den jetzigen Medikationsplan auf Papier in der Versorgung ablösen kann. Die teilnehmenden Praxen nutzen den eMP zunächst zusätzlich zum BMP. Ab Dezember ist der bundesweite Start geplant.

Wissenswertes zum eMP

Ob jemand einen elektronischen Medikationsplan erhält, hängt wie beim Papier-Medikationsplan von der Anzahl und der Einnahmedauer der Medikamente ab. Die Person muss

  • mindestens drei verordnete systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig
  • über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen einnehmen oder anwenden.

Die Nutzung des eMP ist für Patientinnen und Patienten freiwillig. Sie haben über die ePA-App ihrer Krankenkasse Zugriff auf ihren eMP. Nutzen sie die App nicht, können sie in der Praxis einen Ausdruck des Plans erhalten.

Gemeinsame Pflege des Medikationsplans

Das Anlegen des eMP bleibt bei dem Arzt, der die Medikation des Patienten koordiniert – in der Regel ist dies der Hausarzt. Pflegen sollen den Plan nun aber alle diejenigen gemeinsam, die Arzneimittel verordnen oder abgeben, also nicht nur Hausärzte, sondern auch Fachärzte und Apotheker. Sie alle können Einträge ändern, hinzufügen oder entfernen. Die vorgenommenen Änderungen sind klar erkennbar.

Zusammenspiel mit der elektronischen Medikationsliste

Die elektronische Medikationsliste (eML) bleibt bestehen. Der Gesetzgeber möchte eML und eMP miteinander verknüpfen. Informationen aus der eML können dann verwendet werden, um Einträge im eMP anzulegen. Derzeit sind die Vorgaben an die Hersteller jedoch noch nicht ausgereift genug. Die Verknüpfung kann den eMP automatisch aktualisieren und dabei relevante Fehler bei eMP-Einträgen verursachen. Die KBV empfiehlt daher, diese Funktion nicht zu nutzen. Sollte das Praxisverwaltungssystem (PVS) automatisch eine Verknüpfung vorschlagen, sollte diese entfernt oder deaktiviert werden.

Kein elektronischer Medikationsplan für Patienten ohne ePA

Hat ein Patient Anspruch auf einen Medikationsplan, aber der elektronischen Patientenakte oder dem elektronischen Medikationsplan in der ePA widersprochen, kann er keinen elektronischen Medikationsplan in der ePA erhalten. In diesem Fall ist es möglich, dass der Arzt ihm weiterhin einen Medikationsplan auf Papier erstellt. Eine gemeinsame Bearbeitung dieses Plans durch andere Ärzte ist nicht möglich, jeder Arzt bearbeitet dann immer nur den lokal in seinem PVS gespeicherten Medikationsplan.

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So wird der elektronische Medikationsplan genutzt

Ärztinnen und Ärzte, die die Medikation koordinieren, legen den Medikationsplan an und aktualisieren ihn. Auch mitbehandelnde Ärzte und Apotheken müssen den Plan anpassen, sobald sie die Medikation ändern. Die Verantwortung für die verschriebene Medikation bleibt beim jeweils verschreibenden Arzt.

Den eMP lesen dürfen alle Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker sowie deren Fachpersonal, wenn Zugriff auf die ePA besteht. Gleiches gilt für Pflegeeinrichtungen und andere Gesundheitsberufe. Aktualisieren dürfen ihn Ärzte und Apotheker.

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Technische Ausstattung und Finanzierung

Das benötigen Praxen, um den eMP nutzen zu können:

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur mit einem aktuellen Konnektor oder über ein TI-Gateway
  • PVS-Modul für den digitalen Medikationsprozess (dgMP) mit aktueller KOB-Zertifizierung

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt über die monatliche TI-Pauschale, die Praxen seit 1. Juli 2023 erhalten.

Abrechnung und Vergütung

Für das Anlegen und Aktualisieren des Medikationsplans erhalten Ärztinnen und Ärzte eine Vergütung. Sie wird derzeit außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gezahlt. Die aktuellen Euro-Beträge der jeweiligen Gebührenordnungspositionen können im Online-EBM eingesehen werden.