Praxisnachricht
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gematik: Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung vorübergehend teilweise ausgesetzt

Das Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung wurde laut Informationen der gematik vorübergehend teilweise ausgesetzt, um die Ende April vom Chaos Computer Club an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeldete Schwachstelle zu schließen.

Praxen können den elektronischen Versichertennachweis daher zurzeit nicht wie gewohnt bei Krankenkassen anfordern. Allerdings können Versicherte die elektronische Ersatzbescheinigung weiterhin über ihre Krankenkassen-App an ihre Praxis übermitteln lassen, sofern die Praxis das Verfahren bereits nutzt.

Das Verfahren der elektronischen Ersatzbescheinigung ist vergangenes Jahr eingeführt worden (die PraxisNachrichten berichteten).

Die gematik prüft momentan Maßnahmen, um den vollständigen Betrieb des Verfahrens wiederaufzunehmen.

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