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„Alles nur eine Frage“: Wer darf Dokumente in der ePA löschen?

Die elektronische Patientenakte soll lebenslang geführt werden. Im Normallfall kommen also stetig Dokumente hinzu und nichts wird gelöscht. Doch was ist, wenn der Patient dies explizit wünscht? Das erläutern wir diese Woche in der Serie „Alles nur eine Frage“.

Ärzte und Psychotherapeuten können neben dem Einstellen von Dokumenten diese auch löschen, wenn Patienten dies wünschen und wenn ihnen dies im Hinblick auf organisatorische Anforderungen der Praxis zeitlich möglich ist. In diesem Fall werden die Dokumente unwiderruflich aus der elektronischen Patientenakte (ePA) entfernt. Praxen sind nicht verpflichtet, gelöschte Dokumente erneut einzustellen.

Im Idealfall wird Löschung protokolliert

Eine Dokumentation vorgenommener Löschungen ist zwar nicht vorgeschrieben, kann aber – je nach Wichtigkeit der gelöschten Information – ratsam sein. Idealerweise sollten die Praxisverwaltungssysteme eine Sicherheitsabfrage, ob eine Löschung tatsächlich intendiert ist, sowie automatisierte Protokollierungen von Löschungen vorsehen. In der ePA-App des Patienten wird jeder Vorgang automatisch protokolliert. Patienten können so nachverfolgen, wenn eine Praxis ein Dokument gelöscht hat.

Die bessere Option ist, der Patient löscht einen Befundbericht oder Arztbrief, den er nicht in seiner ePA haben möchte, selbst. Das ist möglich mit der ePA-App.

Abschließend lässt sich festhalten: Der Patient entscheidet darüber, ob er eine ePA hat und folglich auch darüber, ob er Daten löscht. Er kann also jederzeit Dokumente aus seiner Akte entfernen.