ASV-Behandlung: Anpassungen für mehrere Erkrankungen
Aufgrund von EBM-Änderungen wurde mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15. Mai der Behandlungsumfang erweitert. Nach Inkrafttreten des Beschlusses am 29. November wird der ergänzte Bewertungsausschuss zeitnah die Übersichten „Abrechnungsfähiger Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung“ entsprechend anpassen. Sie stehen dann online bereit und bilden die Abrechnungsbasis für ASV-Teams.
Weitere Neuerungen durch die jährlichen Anpassungen der ASV-Anlagen
Der G-BA hat neben den Appendizes auch einzelne ASV-Anlagen angepasst. Die Anpassungen betreffen die Behandlung von Patienten und Patientinnen mit Tumorerkrankungen, Rheuma und Mukoviszidose. Wenn es beispielsweise um die Behandlung von Kopf-Hals-Tumoren geht, können Hautärzte künftig Teil des Kernteams sein. Bislang waren sie nur als hinzuzuziehende Fachgruppe im ASV-Team vorgesehen.
Eine weitere Neuerung betrifft die Behandlung von Patienten mit einem Kaposi-Sarkom. Sie können jetzt auch im Rahmen der ASV-Indikation Knochen- und Weichteiltumoren behandelt werden. Die Behandlung einer kutanen, nicht HIV-assoziierten Manifestation eines Kaposi-Sarkoms im Rahmen der ASV-Indikation Hauttumoren besteht weiterhin.
Für die ASV-Indikation Rheumatologische Erkrankungen – Erwachsene kann jetzt eine PET/PET-CT zur Tumorsuche bei Patienten ab 40 Jahren erfolgen. Hintergrund hierfür ist, dass eine im Erwachsenenalter einsetzende Dermatomyositis insbesondere in den ersten drei Jahren nach Erkrankungsbeginn mit einem erhöhten Tumorrisiko assoziiert ist.
Da in der ASV Rheumatologische Erkrankungen ebenfalls Patienten mit Sarkoidose behandelt werden können, hat der G-BA zudem klargestellt, dass für die ASV-Anlage Sarkoidose aufgeführte PET-Leistungen auch im Rahmen der ASV Rheumatologische Erkrankungen veranlasst werden können.
Der Schweißtest ist ein etabliertes Verfahren zur Diagnostik von Mukoviszidose und wird in den aktuellen Leitlinien empfohlen. Im EBM ist er in Kapitel 4 enthalten und kann ausschließlich von Kinder- und Jugendmedizinern mit Zusatzweiterbildung Kinder-Pneumologie durchgeführt und abgerechnet werden.
Da der Test auch im höheren Lebensalter zur Diagnostik und nach Beginn einer Therapie mit CFTR-Modulatoren sinnvoll sein kann, wurde er als weitere spezifische Leistung für die Fachgruppe Innere Medizin und Pneumologie in den Behandlungsumfang für die ASV-Indikation Mukoviszidose aufgenommen. Die Indikation zum Durchführen des Schweißtests bei Kindern wird erweitert.
Lymphome und Stammzelltransplantation: Durchführung von spezifischen Laborleistungen durch Hämatoonkologen im ASV-Kernteam
Ein zweiter Beschluss des G-BA betrifft die Appendizes der ASV-Anlagen zu Lymphomen sowie zur Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation (die PraxisNachrichten berichteten). Dieser Beschluss vom 17. Juli ist jetzt ebenfalls in Kraft getreten. Damit können seit dem 11. Dezember auch Hämatoonkologen im ASV-Kernteam bestimmte spezifische Gebührenordnungspositionen der EBM-Abschnitte 19.4 (Invitrodiagnostik tumorgenetischer Veränderungen) und 32.3 (Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen, molekulargenetische und molekularpathologische Untersuchungen) durchführen und abrechnen.
Darüber hinaus wurden in den Appendix der ASV-Anlage Stammzelltransplantation weitere spezifische pathologische und labormedizinische Untersuchungen zur Beurteilung des Therapieerfolges und der Diagnostik einer Transplantatabstoßung oder eines Rezidivs aufgenommen.