Praxisnachricht
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Neues TI-Verschlüsselungsverfahren kann ab Januar immer noch vereinzelt zu Problemen führen

Die Praxen sind für die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens in der Telematikinfrastruktur zum Jahreswechsel bestens gerüstet. In den vergangenen Monaten wurden dort zigtausend TI-Komponenten überprüft und getauscht. Arzt- und Praxisausweise haben eine Verlängerung bekommen. Dennoch können ab Januar vereinzelt Probleme auftreten. Woran dies liegen kann, erläutern die PraxisNachrichten.

Damit Praxen im neuen Jahr wie gewohnt in die Telematikinfrastruktur (TI) kommen, benötigen sie einen Konnektor, der die Daten mit dem neuen ECC-Verfahren verschlüsselt. Geräte, die fünf Jahre oder älter sind, müssen deshalb bis Jahresende ausgetauscht werden, weil sie nur die alte RSA-Verschlüsselung unterstützen. Ihre Laufzeit endet am 31. Dezember 2025.

Das Gleiche gilt für das Praxisverwaltungssystem (PVS) und den Kommunikationsdienst KIM – auch diese Softwareprodukte müssen ab 1. Januar ECC-fähig sein. Die Hersteller stellen dazu Updates bereit. Elektronische Heilberufs- und Praxisausweise (SMC-B-Karte) der älteren Generation 2.0 können übergangsweise noch bis 30. Juni genutzt werden, sofern ihr Gültigkeitsdatum nicht vorher abläuft – Gerätekarten für stationäre Kartenterminals sogar bis Ende 2026.

Mögliche Fehlerquellen

Sollte dennoch der Zugang zur TI ab Januar nicht möglich sein, kann es am Konnektor liegen. Praxen sollten sich in dem Fall an ihren IT-Dienstleister wenden oder selbst prüfen, ob das Gerät nur die alte RSA-Verschlüsselung unterstützt. Wenn dies der Fall ist, muss der Konnektor unverzüglich ausgetauscht werden. Denn ohne funktionierenden Konnektor können Praxen weder die elektronischen Gesundheitskarten mit einem stationären Kartenterminal einlesen noch Rezepte oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch ausstellen. Auch die Übermittlung der Abrechnung an die Kassenärztliche Vereinigung kann gestört sein, wenn sie über das Sichere Netz der KVen läuft. Denn auch dafür ist der Anschluss an die TI erforderlich.

Sollte der Konnektor nicht das Problem sein, weil die Praxis ihn zum Beispiel gerade erst getauscht hat oder zu einem TI-Gateway gewechselt ist, kann es am PVS liegen, wenn der Zugang zur TI nicht möglich ist. Praxen sollten dann prüfen, ob sie das neueste PVS-Update für die ECC-Fähigkeit installiert haben.

Möglich ist ein weiteres Problem, das zu Jahresbeginn vereinzelt auftreten kann: Die Praxis kommt zwar in die TI, sie kann aber weder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen noch eArztbriefe elektronisch versenden. Das kann daran liegen, dass das neueste Update für das KIM-Modul noch nicht installiert ist. Denn auch für den Kommunikationsdienst ist das neue Verschlüsselungsverfahren ab Januar Pflicht.

Letzter Check vor dem Jahreswechsel

Damit der Start zum neuen Jahr möglichst reibungslos erfolgt, kann ein letzter Check hilfreich sein: Ist der Konnektor ECC-fähig? Und sind die Updates für das PVS und den KIM-Dienst installiert? Auch ein Blick auf den Arzt- und den Praxisausweis kann hilfreich sein. Denn sollte das Gültigkeitsdatum demnächst ablaufen, ist ein rascher Tausch schon vor dem 1. Juli 2026 notwendig.

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