Meldung ans Implantateregister: Mehr Geld bei Endoprothesen an Hüft- und Kniegelenken
Der Zuschlag, den Ärztinnen und Ärzte seit Jahresbeginn für die Erfassung, Speicherung und Übermittlung der Daten an das Implantateregister Deutschland (IRD) erhalten, steigt von aktuell 78 Punkte (9,94 Euro) auf dann 127 Punkte (16,18 Euro). Ab der siebten Leistung im Quartal sinkt die Bewertung auf 47 Punkte (5,99 Euro).
Die Abrechnung des Zuschlags erfolgt weiterhin über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01966. Unverändert ist mit 6,24 Euro die Kostenpauschale 40162 für die Meldegebühr, die Ärzte zusätzlich zur GOP 01966 abrechnen.
Aufwand der Datenübermittlung wird berücksichtigt
Seit Januar dieses Jahres müssen Ärztinnen und Ärzte operative implantatbezogene Maßnahmen bei Hüft- und Kniegelenk-Endoprothesen an das IRD melden. Dazu wurde die GOP 01966 neu in den EBM aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war noch unklar, welche Kosten für Praxissoftware oder andere technische Lösungen entstehen, die für die Umsetzung des Meldeverfahrens erforderlich sind.
Deshalb hatte der Bewertungsausschuss vorerst eine Vergütung analog zu der bei den Brustimplantaten beschlossen (GOP 01965). Bewertungsgrundlage hierfür war damals das vom IRD bereitgestellte Webformular, über das Ärztinnen und Ärzte operative Eingriffe bei Brustimplantaten kostenlos an die Register- und Vertrauensstelle melden. Hierzu sind sie seit 1. Juli 2024 verpflichtet.
Mittlerweile sind dem Bewertungsausschuss Kosten für die Praxissoftware im Zusammenhang mit der gesetzlichen Meldepflicht bei Endoprothesen bekannt. Vor diesem Hintergrund wurde die GOP 01966 jetzt neu bewertet.
Registermeldungen als Qualitätssicherung bei Versorgung von Implantaten
Mit dem Implantateregister Deutschland will der Gesetzgeber ein verbindliches bundesweites Register aufbauen. Es soll systematische Langzeitbeobachtungen als Teil der Qualitätssicherung bei der Versorgung von Implantaten ermöglichen. Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen sind dazu verpflichtet, ihre implantatbezogenen Maßnahmen zu melden. Die gesetzliche Meldepflicht besteht seit 1. Juli 2024 für operative Eingriffe bei Brustimplantaten und seit 1. Januar 2025 auch für implantatbezogene Maßnahmen bei Hüft- und Kniegelenk-Endoprothesen.