Praxisnachricht
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Höhere Kosten und mehr Aufwand für Praxen – KBV-Vorstand warnt erneut vor Übertragung ärztlicher Aufgaben an Apotheker

Unmittelbar vor der ersten Lesung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes am Freitag im Bundestag hat der KBV-Vorstand seine Kritik an dem Vorhaben bekräftigt. Die Übertragung ärztlicher Aufgaben an Apotheker würde nicht nur die Sicherheit der Patienten gefährden, sondern auch die ärztlichen Kompetenzen aushöhlen, warnten Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.

„Die geplanten Maßnahmen liegen eindeutig jenseits der Qualifikation der Apothekerschaft. Damit sind negative Folgen für die Patientenversorgung nicht ausgeschlossen“, betonte der KBV-Vorstand. Er forderte den Bundestag auf, den Plänen nicht zuzustimmen.

Der Entwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass Apotheken künftig unter bestimmten Umständen verschreibungspflichtige Arzneien ohne ärztliches Rezept abgeben dürfen. Neu ist, dass die Versicherten diese Medikamente selbst bezahlen müssen und die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Um die Kosten zu sparen, würden Versicherte im Nachgang ihren Arzt aufsuchen, um sich ein Rezept zu holen, befürchtet der Vorstand und fügte hinzu: „Solche Diskussionen dürfen nicht in die Praxen getragen werden.“

Die Regierungspläne sehen zudem vor, dass Apotheken alle anerkannten Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen bei Erwachsenen durchführen dürfen. Außerdem sollen in Apotheken auch Beratungen und Messungen zur Früherkennung beispielsweise von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus erlaubt sein – ebenso Schnelltests gegen bestimmte Erreger wie Adeno-, Influenza-, Noro-, RS- und Rotavirus. „Das alles sind ärztliche Leistungen.“

Verstoß gegen den Arztvorbehalt

Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen stellten genau wie die erweiterten Impfmöglichkeiten für Apotheker einen Verstoß gegen den Arztvorbehalt für die Ausübung von Heilkunde dar, warnten Gassen, Hofmeister und Steiner. Statt die Praxen zu entlasten, sei Mehrarbeit vorprogrammiert. „Am Ende führt das zu mehr Beratungsaufwand in den Praxen, zu zusätzlichen Kontrolluntersuchungen und – in einer äußerst angespannten Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung – zu weiteren Kosten. Und das, ohne einen zusätzlichen Benefit für die Patienten.“

Kritik aus der Ärzteschaft

Einem entsprechenden Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung kurz vor Weihnachten zugestimmt. Nunmehr sollen die Beratungen im Bundestag beginnen. Mit dem Vorhaben will das Bundesministerium für Gesundheit die Apothekenversorgung weiterentwickeln. Dafür sollen die Kompetenzen von Apotheken deutlich erweitert werden. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Vorstand der KBV darauf hingewiesen, dass mit dem geplanten Gesetz Apothekern originär ärztliche Aufgaben übertragen würden. Dies sei nicht hinnehmbar, denn: „Ärztliche Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie sind keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gelegt werden dürfen.“

Neben der KBV hatten auch andere Ärzteverbände schon vor dem Kabinettsbeschluss wiederholt vor den negativen Auswirkungen auf die Patientenversorgung durch das Gesetz gewarnt. In der kommenden Woche wird sich der Gesundheitsausschuss mit der Apothekenreform befassen. Am Mittwoch findet dort eine Anhörung in öffentlicher Sitzung statt.

Das sollen Apotheken anbieten dürfen

Der Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung sieht unter anderem neue Befugnisse für Apotheken vor, die originär ärztliche Aufgaben sind.

Arzneimittelabgabe ohne neues Rezept

  • Abgabe von bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung – unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung von chronischen Erkrankungen und bei bestimmten akuten, unkomplizierten Erkrankungen.
  • Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung unter anderem die entsprechenden Erkrankungen, Arzneimittel und Vorgaben für die Abgabe festzulegen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie die Arzneimittelkommissionen der Ärzte und der Apotheker sollen bei der Erstellung eingebunden werden.
  • Die Abgabemöglichkeit erstreckt sich laut BMG nicht auf Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial und nicht auf systemisch wirkende Antibiotika.

Weitere Schutzimpfungen

  • Durchführung aller in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannten Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen bei Erwachsenen (z.B. gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten)

Beratung zur Prävention von Krankheiten

  • Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren sowie Messungen zur Einschätzung des individuellen Risikos, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörung oder Adipositas zu erkranken
  • Beratung in Form einer Kurzintervention zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen
  • erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
  • pharmazeutisches Medikationsmanagement bei komplexer oder neu verordneter Dauermedikation
  • pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
  • pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
  • erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
  • erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Autoinjektoren
  • standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

Testen in Apotheken und Pflegeeinrichtungen

  • Schnelltests gegen bestimmte Erreger (z.B. Adeno-, Influenza-, Noro-, RS- und Rotavirus) in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen

Ausnahme vom Werbeverbot

  • Werbung für die Durchführung von Testungen für den Nachweis von meldepflichtigen Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen, um breitflächige und niederschwellige Testungen in Apotheken zu erleichtern

Austausch von Rabattarzneimitteln

  • Abgabe eines in der Apotheke vorrätigen Arzneimittels bereits dann, wenn das Rabattarzneimittel oder ein vergleichbares anderes preisgünstiges Arzneimittel nicht in der Apotheke verfügbar ist
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