Praxisnachricht
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Vergütung für Lungenkrebs-Screening beschlossen

Die Vergütung für das Lungenkrebs-Screening für starke Raucher steht fest. Zum 1. April werden dazu neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss kürzlich gefasst. Damit kann das neue Früherkennungsangebot mittels Niedrigdosis-Computertomographie planmäßig starten.

Das Lungenkrebs-Screening für Menschen mit starkem Zigarettenkonsum ist ab April eine neue Früherkennungsmaßnahme der gesetzlichen Krankenkassen. Es richtet sich an aktive und an ehemalige starke Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren. Sie können nach entsprechender Indikationsstellung durch Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Fachärzte des Gebiets Innere Medizin alle zwölf Monate eine Früherkennungsuntersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie (Low-Dose-CT, kurz LDCT) in Anspruch nehmen. Die Details hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Krebsfrüherkennungs-Richtline festgelegt.

Aufgabe von KBV und GKV-Spitzenverband war es, die neuen Leistungen zur Früherkennung von Lungenkrebs in den EBM aufzunehmen und die Vergütung festzulegen. Nachdem strittige Punkte im Bewertungsausschuss nicht geklärt werden konnten, hatten beide Seiten den Erweiterten Bewertungsausschuss eingeschaltet. Dieser folgte in wichtigen Punkten der Argumentation der Ärzteseite. Danach werden zum 1. April 2026 acht neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen – für die Beratung und Berichterstellung, für die Untersuchung, für die Zweitbefundung bei auffälligem Befund und für die Beratung im Falle eines abklärungsbedürftigen Befundes.

Beratung und Berichterstellung durch Fachärzte für Allgemeinmedizin oder des Gebiets Innere Medizin

Das Programm sieht vor, dass Allgemeinmediziner oder Internisten die Indikation zur Durchführung einer LDCT zur Lungenkrebs-Früherkennung stellen und die Patienten über die Untersuchung informieren. Sie dokumentieren die medizinische Eignung in einem Bericht und überweisen den Patienten an einen Facharzt für Radiologie.

Für diese Leistungen gibt es ab April zwei GOP im EBM: für die Erstellung des Berichts die GOP 01875 (4,97 Euro / 39 Punkte) und die GOP 01876 (11,08 Euro / 87 Punkte) für die einmalige Erstberatung zur Lungenkrebs-Früherkennung. Die GOP 01875 ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Im Rahmen der einmaligen Beratung ist die GOP 01876 je vollendete fünf Minuten bis zu einer Dauer von 15 Minuten höchstens dreimal berechnungsfähig.

Untersuchung und Befundung

Zur Abrechnung der LDCT zur Früherkennung von Lungenkrebs wird die GOP 01871 in den EBM aufgenommen. Fachärzte für Radiologie erhalten für die Untersuchung 95,04 Euro (746 Punkte). Die Leistung umfasst auch die Befundung und Information des Patienten über das Untersuchungsergebnis sowie die Dokumentation. Die GOP 01871 ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Für den Fall, dass aufgrund eines kontrollbedürftigen Befundes schon vor Ablauf der zwölf Monate eine erneute LDCT nötig sein sollte, gibt es die neue GOP 01872 (74,66 Euro / 586 Punkte). Sie kann höchstens zweimal im Krankheitsfall abgerechnet werden.

Zweitbefundung bei kontroll- oder abklärungsbedürftigem Befund

Bei einem kontroll- oder abklärungsbedürftigen Befund veranlasst der Facharzt für Radiologie (sogenannter Erstbefunder) eine Zweitbefundung durch einen weiteren Facharzt für Radiologie, den sogenannten Zweitbefunder. Für die Veranlassung der Zweitbefundung wird die GOP 01878 (11,98 Euro / 94 Punkte) in den EBM aufgenommen. Die GOP 01878 ist im Zusammenhang mit der GOP 01871 nur einmal im Krankheitsfall und im Zusammenhang mit der GOP 01872 höchstens zweimal im Krankheitsfall berechnungsfähig.

Der Zweitbefunder erstellt einen unabhängigen Befundbericht und rechnet dafür die GOP 01879 (49,56 Euro / 389 Punkte) ab. Nach den Vorgaben des G-BA soll der Zweitbefunder an einer Einrichtung tätig sein, die auf die Untersuchung und Behandlung von Lungenkrebs spezialisiert ist und in der im Bedarfsfall auch die weitere Abklärung erfolgen kann.

Für Fälle, in denen eine gesonderte Abstimmung bei differenten Befunden zwischen Erst- und Zweitbefunder zur Erstellung einer gemeinsamen Befundbeurteilung erforderlich ist, rechnen beide Ärzte die GOP 01881 (13,89 Euro / 109 Punkte) ab. Diese Konsensuskonferenz kann auch per Video durchgeführt werden.

Sollten beide Radiologen gemeinsam einen abklärungsbedürftigen Befund feststellen, bespricht der Erstbefunder das Ergebnis und die weiteren Maßnahmen zur Abklärung des Befundes mit dem Patienten. Das kann im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, aber auch telefonisch oder im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen. Dafür rechnet er die GOP 01880 (10,45 Euro / 82 Punkte) ab.

Die neuen Leistungen zur Früherkennung von Lungenkrebs werden extrabudgetär und damit in voller Höhe bezahlt.

Voraussetzungen für die Abrechnung

Fachärzte für Radiologie, die als Erst- oder Zweitbefunder tätig werden wollen, müssen an einer speziellen Fortbildung teilnehmen und benötigen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nach der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie (nach § 135 Abs. 2 SGB V).

Fachärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte des Gebiets Innere Medizin wiederum müssen gegenüber der KV nachweisen, dass sie bei der Weiterbildung zum Facharzt oder durch Fortbildung Wissen im Bereich der Lungenkrebs-Früherkennung erworben haben.

Weitere Vorbereitungen für das Screening notwendig

Mit dem EBA-Beschluss kann das Lungenkrebs-Screening wie geplant ab April starten. Bis das neue Screening überall genutzt werden könne, sei allerdings noch etwas Geduld erforderlich, so der G-BA. Zunächst müssten die Ärztinnen und Ärzte die benötigte Fortbildung absolvieren sowie die Radiologinnen und Radiologen zudem eine Genehmigung ihrer KV erhalten, um die Niedrigdosis-CT-Aufnahmen anfertigen und begutachten zu können.

Die PraxisNachrichten werden in einer ihrer nächsten Ausgaben das neue Früherkennungsangebot ausführlich vorstellen. Dazu wird es auch eine PraxisInfoSpezial geben, die alles Wichtige kompakt zusammenfasst. Eine Infokarte für Patienten ist ebenfalls geplant.

Lungenkrebs-Früherkennung: Die neuen GOP im Überblick

Leistungen der Fachärzte für Allgemeinmedizin und des Gebiets Innere Medizin

  • Erstellung eines Berichts: 
    GOP 01875 (4,97 Euro / 39 Punkte)
  • Erstberatung zur Teilnahme an der Früherkennung von Lungenkrebs: 
    GOP 01876 (11,08 Euro / 87 Punkte)

Leistungen der Fachärzte für Radiologie (Erst- und Zweitbefunder)

  • Niedrigdosis-Computertomographie: 
    GOP 01871 (95,04 Euro / 746 Punkte)
  • Niedrigdosis-Computertomographie zur Befundkontrolle (bei innerhalb von 12 Monaten vorausgegangenem kontrollbedürftigen Befund): 
    GOP 01872 (74,66 Euro / 586 Punkte)
  • Veranlassung einer Zweitbefundung bei kontroll- oder abklärungsbedürftigem Befund: 
    GOP 01878 (11,98 Euro / 94 Punkte)
  • Konsiliarische Zweitbefundung durch Zweitbefunder: 
    GOP 01879 (49,56 Euro / 389 Punkte)
  • Beratung des Versicherten bei abklärungsbedürftigem Befund durch Erstbefunder: 
    GOP 01880 (10,45 Euro / 82 Punkte)
  • Teilnahme an einer Konsensuskonferenz, wenn gesonderte Abstimmung bei differenten Befunden erforderlich: 
    GOP 01881 (13,89 Euro / 109 Punkte)
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