Praxisnachricht
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PraxisInfo bietet Überblick zum neuen Lungenkrebs-Screening

Mit Blick auf den Start des Lungenkrebs-Screenings für Menschen mit starkem Zigarettenkonsum ab 1. April hat die KBV nochmals alle wichtigen Punkte zu dem neuen Früherkennungsangebot in einer PraxisInfoSpezial zusammengefasst. Hausärzte, Internisten und Radiologen erhalten damit einen schnellen Überblick über Voraussetzungen und Ablauf des Programms.

Die PraxisInfoSpezial „Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-Computertomographie bei starken Raucherinnen und Rauchern“ informiert kompakt und übersichtlich darüber, wer an der Früherkennung auf Lungenkrebs teilnehmen kann, wie das Programm abläuft, welche Qualifikationsvoraussetzungen für teilnehmende Ärztinnen und Ärzte es gibt und wie die neuen Leistungen vergütet werden.

Voraussetzungen für Ärztinnen und Ärzte

So müssen Fachärzte für Radiologie, die als Erst- oder Zweitbefunder tätig werden wollen, beispielsweise zunächst an einer speziellen Fortbildung teilnehmen. Zudem benötigen sie eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nach der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie.

Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie hausärztlich oder fachärztlich tätige Internisten brauchen hingegen keine Genehmigung. Sie müssen jedoch gegenüber der zuständigen KV nachweisen, dass sie bei der Weiterbildung zum Facharzt oder durch Fortbildung Wissen im Bereich der Lungenkrebs-Früherkennung erworben haben.

Übersicht mit allen Leistungen

Die PraxisInfoSpezial bietet zudem eine Übersicht der neuen Gebührenordnungspositionen für das Lungenkrebs-Screening mit Hinweisen zur Abrechnung der extrabudgetär vergüteten Leistungen.

Ergänzend zur PraxisInfoSpezial gibt es ein Schaubild, das den Ablauf des Früherkennungsangebotes auf einer Seite darstellt.

Lungenkrebs-Früherkennung ab 1. April Kassenleistung

Das Lungenkrebs-Screening ist ab April eine neue Früherkennungsuntersuchung der gesetzlichen Krankenkassen. Es richtet sich an aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren, die nach entsprechender Indikationsstellung alle zwölf Monate eine Untersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie erhalten können. Die Details hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Krebsfrüherkennungs-Richtline festgelegt.

Jährlich erkranken in Deutschland etwa 57.000 Menschen an Lungenkrebs. Rauchen gilt als Hauptrisikofaktor für die Entstehung. Im frühen Stadium verursacht Lungenkrebs meist keine Beschwerden, daher wird er oft erst spät diagnostiziert. Ziel des Programms ist es, Lungenkrebs frühzeitig zu erkennen und die Behandlungschancen zu verbessern.

Rechtliche Grundlagen

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