„Zehn Prozent weniger Geld sind zehn Prozent weniger Leistungen“ – KBV-Vorstand lehnt Sparvorschläge ab
Bei Kürzungen in dieser Höhe könne niemand erwarten, dass dies keine Auswirkungen auf die Patientenversorgung haben werde, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen den PraxisNachrichten. „Zehn Prozent weniger Geld sind zehn Prozent weniger Leistungen“, stellte er klar. Hinzu kämen die jetzt schon nicht bezahlten Untersuchungen und Behandlungen. Ein Primärarztsystem, in dem Haus- und Fachärzte mehr Aufgaben übernehmen sollen, lasse sich so nicht umsetzen. Darüber müsse sich die Politik im Klaren sein, sollte sie den Empfehlungen der Finanzkommission folgen.
Die Finanzkommission Gesundheit hatte am Montag ihren Bericht mit 66 Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem Jahr 2027 vorgestellt. Die Maßnahmen betreffen alle Bereiche des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kündigte an, die Vorschläge sorgfältig zu prüfen und zügig ein Gesetzgebungsverfahren einleiten zu wollen. Sie seien eine gute Grundlage, auf der die Bundesregierung aufbauen könne.
Das Sparpaket stößt bei Ärzte- und Psychotherapieverbänden auf heftige Kritik. Mit der kompletten Streichung der Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes sorge die Finanzkommission für den Wegfall von Millionen Arztterminen, erklärten die KBV-Vorstände, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, in einer Pressemitteilung. Denn sollte die Politik den Vorschlag umsetzen, bliebe den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nichts anderes übrig, als ihre Leistungen und Terminvergaben den ohnehin zu knappen und dann noch weiter reduzierten Finanzmitteln anzupassen. „Schon heute gehen über 40 Millionen fachärztliche Termine ‚aufs Haus‘, werden also nicht vergütet. Es kann niemand ernsthaft davon ausgehen, dass das so nun einfach weiterlaufen wird“, betonten Gassen, Hofmeister und Steiner.
Fatale Auswirkungen für psychotherapeutische und fachärztliche Versorgung
Fatale Auswirkungen nicht nur für die psychotherapeutische, sondern auch für die fachärztliche Versorgung befürchtet der Vorstand, wenn psychotherapeutische Leistungen wie von der Kommission vorgeschlagen wieder aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt werden sollen. Mehr Psychotherapien würden dann zulasten fachärztlicher Leistungen gehen. Gassen erinnerte in dem Gespräch mit den PraxisNachrichten daran, dass die Ausdeckelung der psychotherapeutischen Leistungen im Jahr 2013 aufgrund der hohen Mengendynamik im Bereich der Psychotherapie erfolgt sei. Wenn die Krankenkassen den weiterhin steigenden Mehrbedarf künftig nicht mehr finanzierten, könnten auch nicht mehr psychisch kranke Patienten versorgt werden. Zudem sei die Vergütung der Psychotherapeuten gerade erst um 4,5 Prozent abgesenkt worden.
Diverse Zuschläge auf der Streichliste
Auf der Streichliste der Finanzkommission stehen außerdem diverse Zuschläge, die die KBV in den vergangenen Jahren mit dem GKV-Spitzenverband zur Förderung der ambulanten Versorgung vereinbart hatte. Dazu zählen die Pauschalen zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG), die seit 2013 gezahlt werden, sowie die Hygienezuschläge. Entfallen sollen außerdem die Zuschläge für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie sowie der Zuschlag für die Beratung zur Organspende.
Darüber hinaus sollen einige Leistungen wegfallen. Ein Beispiel ist das Hautkrebsscreening, das nicht mehr anlasslos erfolgen soll. Laboruntersuchungen im Rahmen des Gesundheits-Check-up sollen durch Abschaffung obligater Harnstreifentests und Lipidprofile reduziert werden. Die Kommission begründet diese Maßnahmen mit einer fehlenden Evidenz. Ein weiterer Vorschlag betrifft operative Eingriffe: Patienten sollen sich künftig vor planbaren Eingriffen obligatorisch eine zweite Meinung einholen, um unnötige Operationen zu verhindern. Bislang ist das Einholen einer Zweitmeinung freiwillig.
Einsparungen in Höhe von 5,5 Milliarden Euro jährlich erwartet die Kommission durch eine globale Begrenzung des Vergütungsanstiegs nicht nur im ambulanten Sektor. Die Steigerungsraten in allen Versorgungsbereichen sollen demnach nicht höher liegen als die Grundlohnsteigerung und damit nicht über den Einnahmen der Krankenkassen. Darüber hinaus empfiehlt die Finanzkommission, den Ausgabenanstieg bei extrabudgetären Leistungen zu begrenzen.
„Wenn alle diese Instrumente zur Förderung der ambulanten Versorgung wegfallen, dann hat dies massive Auswirkungen“, warnte Gassen und fügte hinzu: „In den Praxen findet 97 Prozent der medizinischen Versorgung statt – für gerade mal 16 Prozent der GKV-Gesamtausgaben.“ Die Politik sollte sich sehr genau überlegen, ob sie gerade dort den Rotstift ansetzen wolle. Eine stärkere Ambulantisierung sei dann ebenso nicht mehr möglich wie das von Frau Warken geplante Primärversorgungssystem oder noch mehr Arzttermine.
KBV-Vorstand: Mehreinnahmen müssen ins Gesundheitswesen fließen
Als „absolut folgerichtige Empfehlung“ bezeichnete der KBV-Vorstand den Vorschlag der Expertenkommission, „die Beiträge für Bürgergeldempfänger nicht mehr der Versichertengemeinschaft aufzubürden“, sondern aus Steuermitteln zu finanzieren (12 Milliarden Euro). Und auch die Empfehlung, die Steuern auf Alkohol und Tabak zu erhöhen sowie eine Zuckersteuer auf Getränke einzuführen, entspricht einem seit langem vorgetragenen Vorschlag der KBV. „Diese Mehreinnahmen müssen aber ins Gesundheitswesen fließen und dürfen nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden“, stellte der Vorstand klar.
Mit den jetzt vorgestellten Sparmaßnahmen sollen in erster Linie Beitragssatzerhöhungen ab 2027 verhindert werden. Die Deckungslücke im kommenden Jahr wird mit 15,3 Milliarden Euro beziffert. In einem für Jahresende angekündigten zweiten Bericht der Finanzkommission soll es um strukturelle Maßnahmen gehen.