Heftige Kritik an Warkens Sparpaket – Keine extrabudgetäre Vergütung mehr für zusätzliche Termine und offene Sprechstunden
Mit ihrem Sparpaket greift Warken eigenen Angaben zufolge rund dreiviertel der Vorschläge auf, die die von ihr eingesetzte Finanzkommission Gesundheit Ende März vorgestellt hatte. Dabei würden alle Leistungsbereiche herangezogen werden, betonte sie. So soll in der ambulanten Versorgung nicht nur die extrabudgetäre Vergütung für Termine, die über die 116117 oder durch Hausärzte vermittelt werden, wegfallen, sondern auch das Wachstum bei extrabudgetären Leistungen begrenzt werden. Als weiteres Beispiel nannte Warken die Streichung der Vergütung für das Befüllen der elektronischen Patientenakte.
Gassen: Kürzungen sind „schwerer Fehler“
KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen sprach von einem „schweren Fehler“, den Rotstift an der ambulanten Versorgung anzusetzen. Es sei absurd, dort zu sparen, wo 97 Prozent der Behandlung erfolge und wo jetzt schon Geld fehle, sagte er den PraxisNachrichten unter Hinweis auf die vielen nicht bezahlten Arzttermine. Die Auswirkungen bekämen unweigerlich auch die Patienten zu spüren. Denn es könne keiner erwarten, dass die Ärzte und Psychotherapeuten für weniger Geld noch mehr Behandlungen und Untersuchungen durchführten. Gassen rechnet zudem damit, dass mehr Kolleginnen und Kollegen früher als geplant in den Ruhestand gehen werden. Viele Praxen würden dann unbesetzt bleiben, weil sich schon jetzt kaum noch Nachfolger fänden.
Warken avisiert Einsparungen von knapp 20 Milliarden Euro im kommenden Jahr
Bei der Vorstellung des Sparpakets wies Warken auf zwei Leitlinien hin, um die finanzielle Schieflage bei den Krankenkassen zu beheben. Zum einen sollen die finanziellen Zuwächse in allen Leistungsbereichen an die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen gekoppelt werden. Zum anderen sollen künftig nur noch Leistungen finanziert werden, die einen Nutzen für die Versicherten hätten. Damit begründete sie auch den geplanten Wegfall der extrabudgetären Vergütung für offene Sprechstunden und 116117-Termine, die als finanzieller Anreiz mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz 2019 eingeführt worden war. Auf der Streichliste stehen darüber hinaus Leistungen wie die Homöopathie und das Hautkrebsscreening.
Mit dem „ausgewogenen Gesamtpaket“ solle das Ziel umgesetzt werden, die Beitragsspirale zu stoppen und die Beiträge stabil zu halten, erläuterte die Ministerin. Bereits für das nächste Jahr werde ein Defizit von 15 Milliarden Euro und für 2030 von rund 30 Milliarden Euro erwartet, wenn nicht gegengesteuert werde. Das Einsparpotential der geplanten Kürzungen bezifferte Warken auf knapp 20 Milliarden Euro für das nächste Jahr. Darin eingepreist ist auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, die Warken einschränken will. Ebenso sollen die Zahlungsbeträge für Versicherte bei Medikamenten oder Krankenhausaufenthalte angehoben werden.
Zu der ebenfalls von der Finanzkommission vorgeschlagenen Anhebung der Steuer auf Tabak und Alkohol sowie der Einführung einer Zuckersteuer sagte Warken, dass sie sehr dafür sei, ihr Ministerium dies aber nicht regeln könne. Nach einem Beschluss des Koalitionsausschusses vom Wochenende soll die Tabaksteuer noch in diesem Jahr angehoben werden, die Mehreinnahmen aber nicht ins Gesundheitswesen fließen, wie es unter anderem die KBV gefordert hatte.
Dem Reformvorschlag, die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern vollständig über den Bund und damit über alle Steuerzahler zu finanzieren statt aus Krankenkassenbeiträgen, hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bereits eine Absage erteilt. Die Maßnahme könnte der Finanzkommission zufolge das GKV-System um jährlich rund zwölf Milliarden Euro entlasten.
Strukturreformen laut Warken in Vorbereitung
Das Gesetzgebungsverfahren zu dem Spargesetz soll laut Warken möglichst noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Parallel dazu sollen mehrere Strukturreformen vorbereitet werden, unter anderem für ein Primärversorgungssystem und für die Notfallversorgung. Ebenfalls in Vorbereitung sei ein Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen.