KBV rät zum Einspielen aktueller PVS-Updates
Im April haben einige Hersteller Korrekturen bei der Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in ihrer Software vorgenommen und Updates zur Verfügung gestellt. Praxen sollten daher auf die Informationen ihres Softwareanbieters achten und die notwendigen Updates einspielen.
Notwendigkeit von Updates
Die KBV empfiehlt Praxen generell, die von den Herstellern bereitgestellten Updates für das jeweilige Praxisverwaltungssystem (PVS) stets zu installieren. Die Notwendigkeit des Einspielens von bereitgestellten Updates in das eigene PVS betrifft nicht nur die regulären Quartals-Updates, sondern insbesondere auch die von den Herstellern bereitgestellten Verbesserungs-Updates innerhalb eines Quartals.
Software bleibt auf dem aktuellen Stand
Durch Updates wird sichergestellt, dass die Software immer auf dem aktuellen Stand ist. Fehler, zum Beispiel in der Abrechnung, beim elektronischen Rezept (eRezept) oder bei der eAU, können so verhindert werden.
Neben grundsätzlichen funktionalen Neuerungen, Verbesserungen oder aktualisierten Vorgaben, zum Beispiel Gebührenordnungspositionen, kann es bei der Pflege und Weiterentwicklung der PVS zu unbeabsichtigten Fehlern oder Fehlfunktionen in der Software kommen. Wenn die Hersteller darüber von Kassenärztlichen Vereinigungen, Praxen oder der KBV informiert werden, werden schnellstmöglich Korrekturen bereitgestellt, um die Fehler zu beheben.