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KBV-Vorstand: „Da passt nichts zusammen“ – Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Notfallversorgung

Scharfe Kritik an der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Notfallreform hat der Vorstand der KBV geübt. Einerseits wolle das Bundesgesundheitsministerium dem ambulanten Bereich mit seinem Spargesetz über fünf Milliarden Euro wegnehmen, andererseits blähe es in seiner Kabinettsvorlage einer Notfallreform das Leistungsversprechen in unzumutbare Art und Weise auf, kritisierte er. Das passe hinten und vorne nicht zusammen.

Die Kritik richtet sich vor allem gegen den geplanten Aufbau von Doppelstrukturen parallel zu den Sprechzeiten der Praxen. So sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, durchgängig – also 24/7 – sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen. Die KBV habe im Vorfeld mehrfach darauf hingewiesen, dass es für derartige Mehrfachstrukturen keine personellen Ressourcen gebe, stellten die Vorstände, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, in einer Pressemitteilung klar. Zudem würden die Versicherten weiterhin nicht in die Pflicht genommen, sich an die Vorgaben zu halten.

Vorstand: Wir lassen uns nicht vor den Karren einer verfehlten Reformpolitik spannen

Die Vorstände wiesen im Namen der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit aller Deutlichkeit den Eindruck zurück, dass der Gesetzentwurf in seiner im Regierungskabinett verabschiedeten Form inhaltlich mit ihnen erarbeitet worden sei und von ihnen mitgetragen werde. „Das ist falsch. Wir lassen uns nicht vor den Karren einer zum Scheitern verurteilten Reformpolitik spannen. Richtig ist, dass wir das grundsätzliche Ziel einer Reform der Notfallversorgung immer begrüßt und selbstverständlich unsere bekannten Vorschläge der Ministerin mehrfach und frühzeitig kommuniziert haben“, erklärten sie. In ihrer gestrigen Pressekonferenz zum Kabinettsentwurf hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den Eindruck erweckt, KBV und KVen seien „sehr mit uns im Boot gewesen“.

Die KBV hat nach den Worten der Vorstände mehrfach darauf hingewiesen, was gehe und was nicht gehe. Das gelte insbesondere für die aktuelle Leistungsfähigkeit und die Grenzen der 116117. „Soll das System ausgebaut werden, geht das nicht ohne tragfähige Strukturfinanzierung, Kompetenzzuweisung und einen realistischen Zeithorizont“, stellten sie klar und fügten hinzu: „Fehlen diese Aspekte – und das tun sie im jetzigen Gesetzesentwurf – handelt es sich um reines Wunschdenken. Der Hinweis einer ‚Präzisierung des Sicherstellungsauftrags‘ ist inhaltsleer und führt erst recht nicht zu neuen Ärztinnen und Ärzten.“

Ministerielle Wunschfantasien

„Unsere Positionen finden sich in keiner Weise im aktuellen Gesetzesentwurf wieder“, fuhren Gassen, Hofmeister und Steiner fort. „Im Gegenteil! Der Entwurf strotzt von ministeriellen Wunschfantasien, die allesamt an der Versorgungsrealität scheitern werden. Daher wehren wir uns gegen die öffentliche Vereinnahmung durch die Ministerin.“ Die Vorstände appellierten an die Politik, den Kurs zu ändern – und das Ruder rumzureißen.“

116117 soll zur Akutleitstelle ausgebaut werden

Die Bundesregierung will mit der längst überfälligen Reform die Angebote der Notfallversorgung besser vernetzen und damit die notdienstliche Akutversorgung der Patienten verbessern. Dafür sollen die KVen rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Angebote bereitstellen. Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 von KBV und KVen soll darüber hinaus als Akutleitstelle ausgebaut werden, die die Patienten nach einer Ersteinschätzung dorthin leiten sollen, wo ihnen am besten geholfen wird. Dabei ist eine enge Vernetzung mit den Rettungsleitstellen und der Rufnummer 112 vorgesehen. Die Fallübergabe an die behandelnden Ärzte soll digital erfolgen.

Rund-um-die-Uhr-Versorgung auch in den INZ

Außerdem sollen an ausgewählten Krankenhäusern integrierte Notfallzentren – kurz INZ – aufgebaut werden, die ebenfalls rund um die Uhr besetzt sein sollen. Es ist vorgesehen, dass diese aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen. Patienten, die sich zuvor an die 116117 gewandt haben und denen geraten wurde, sich an ein INZ zu wenden, sollen dort zeitlich bevorzugt versorgt werden. Neu ist, dass Vertragsärzte in den INZ künftig auch Medikamente zur Notfallversorgung ihrer Patienten abgeben dürfen. Das ist bislang nicht erlaubt.

Für eine Notfallreform gab es in den vergangenen Jahren mehrere Anläufe. Ein erster Gesetzentwurf war bereits unter dem früheren Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beraten worden. Seine Nachfolgerin Nina Warken hatte im Dezember letzten Jahres einen neuen Entwurf vorgelegt und vor zwei Wochen dann eine angepasste inoffizielle Version in den Umlauf gebracht.

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf soll im Laufe des Jahres beraten und vom Bundestag beschlossen werden. Das Gesetz könnte dann 2027 in Kraft treten.

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