Stellungnahme
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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. November 2025

Zusammenfassung

Die KBV begrüßt die Intention des Bundesministeriums für Gesundheit im Referentenentwurf des Notfallgesetzes (NotfallG), die Notfall- und Akutversorgung insbesondere im Bereich der Patientensteuerung, der Vernetzung der Akteure und der Finanzierung von Strukturen zu reformieren. Die Auftrennung der 116117 in eine Akutleitstelle und eine Terminservicestelle mit unterschiedlichen Erreichbarkeiten ist eine sinnvolle Weiterentwicklung der in den letzten Jahren gewachsenen Leitstellenstruktur der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Ebenso hervorzuheben sind erweiterte Datenschutzregelungen für die Tätigkeit der Leitstellen. Die Dringlichkeit des digitalen Austausches aller der an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen wird deutlich herausgestellt. Dabei hebt sich der Gesetzentwurf positiv dadurch hervor, dass nunmehr eine konsequente Nutzung der Telematikinfrastruktur und ihrer Komponenten im Rahmen der Notfallversorgung und bei den sie tragenden Strukturen und Beteiligten vorgesehen ist. Diese sinnvollen Vorgaben können maßgeblich dazu beitragen, die Kommunikation strukturiert und effizient anzulegen und die Notfallversorgung auf für die Beteiligten gut nutzbare Informationsgrundlagen zu stellen.

Die vielfach von Verbänden berichtete Überlastungssituation mit Auswirkungen auf die Patientensicherheit erfordert Maßnahmen, die es erlauben, aufwändige Notfallstrukturen für diejenigen Patientinnen und Patienten verfügbar zu machen, die eine solche Versorgung benötigen. Allerdings wird der vorgelegte Entwurf kaum dazu beitragen, das formulierte Ziel insbesondere der Entlastung der Notaufnahmen zu erreichen. Mit der institutionalisierten Öffnung von Notaufnahmen an Integrierten Notfallzentren (INZ) während der Sprechzeiten sowie der Erweiterung des Leistungsspektrums wird der Zustrom in Notaufnahmen gefördert und ein unklares Rangverhältnis zwischen der etablierten Versorgung von Akutfällen durch vertragsärztliche Praxen und der neuen notdienstlichen Akutversorgung geschaffen. Damit entsteht ein Parallelsystem der Behandlung losgelöst von der Regelversorgung und es werden Abgrenzungsprobleme zu dieser geschaffen.

Problematisch ist zudem die vorgesehene Patientensteuerung in die INZ, die in dieser Struktur grundsätzlich den Krankenhäusern überlassen wird. Nicht zuletzt durch die im internationalen Vergleich unüblich hohe Aufnahmerate aus Notaufnahmen in Deutschland hatte schon der Sachverständigenrat 2018 darauf hingewiesen, dass diese Steuerungsentscheidung nach Möglichkeit durch ambulant tätige Ärzte zu treffen sei. Hinzukommt die bundesweit undifferenzierte, ausnahmslose Ausdehnung des Sicherstellungsauftrags der KVen auf das Angebot eines 24/7-telefonischen oder 24/7-videounterstützten Versorgungsangebots und eines 24/7 Fahrdienstes. Drei parallele Strukturen, die finanzielle und personelle Ressourcen benötigen und durch den Referentenentwurf nicht abgesichert sind.

Der Entwurf des Notfallgesetzes erschwert die – aus Sicht der KBV primäre – Sicherstellung der Akutversorgung durch die Vertragsärzte durch eine einseitige Belastung der KVen hinsichtlich personeller und finanzieller Ressourcen, verursacht mit diversen bilateralen Vereinbarungspflichten relevante bürokratische Aufwände und ist in seiner Fristsetzung nicht nur in Bezug auf die Dauer der Frist, sondern auch auf die Abfolge der Regelungsinhalte unrealistisch. Ein deutschlandweiter Standard für INZ oder die Kooperation von 112 und 116117 kann so nicht erzielt werden.

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Reform der Notfallversorgung: Kritik am Referentenentwurf

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