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KBV-Vorstand: „Keine Leistung ohne Vergütung“ – Rund 46 Millionen Behandlungsfälle könnten nächstes Jahr entfallen

Die Ärzte und Psychotherapeuten werden infolge des von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Spargesetzes ihr Leistungsangebot anpassen müssen. Das sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen heute auf der Vertreterversammlung in Hannover. „Wenn die Maßgabe ist, die gesetzliche Krankenversicherung gibt nur noch das Geld aus, das zuvor eingenommen wurde, dann gilt das auch für die Praxen“, betonte er. Im Umkehrschluss heiße das: „Keine Leistung ohne Vergütung!“

Schon im kommenden Jahr könnten nach Berechnungen der KBV rund 46 Millionen Behandlungsfälle entfallen, weil dafür kein Geld da ist. „Für die Praxen wird jetzt tatsächlich klar, was sie künftig noch leisten können und sollen – und was nicht“, sagte Gassen. Und auch den Versicherten scheine das bereits klar zu sein. Bei einer aktuellen Civey-Umfrage unter 5.000 Bürgerinnen und Bürgern gaben dem KBV-Chef zufolge vier von fünf Befragten an, sich um die Versorgungsqualität Sorgen zu machen, sollte es zu weiteren Sparmaßnahmen kommen. Gleichzeitig hätten zwei Drittel Verständnis dafür geäußert, dass Praxen ihr Leistungsangebot reduzierten.

Gesetz wird Beiträge nicht stabilisieren

Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz sei weder eine „Reform“, noch werde es der allerorten beschworene Befreiungsschlag für die GKV-Finanzen werden, stellte der Vorstandsvorsitzende klar. Die Beiträge werde es nicht stabilisieren. „Es ist ein reines Sparprogramm! Und zwar zulasten der Versorgung und auch der Versicherten“, kritisierte er. Viele würden tiefer in die Tasche greifen müssen, sei es, „weil sie einen höheren Anteil ihres Einkommens an die Krankenkasse zahlen oder weil Zuzahlungen steigen“. Die Hoffnung, „dass der Bund endlich seiner Verantwortung gerecht wird und aufhört, Geld der Beitragszahlenden für staatliche Aufgaben zweckzuentfremden“, habe er begraben.

Im Schnitt 24.000 Euro je Praxis weniger

Die Hauptlast der avisierten Sparmaßnahmen tragen nach Angaben von Gassen diejenigen, die die Versorgung selbst stemmen. Der ambulante Bereich werde überproportional belastet – und zwar nicht nur durch Einsparungen, sondern durch reale Kürzungen. „2027 werde die Gesamtvergütung um fast 2,5 Milliarden Euro gekürzt. Pro Praxis bedeutet das im Schnitt 24.000 Euro weniger, je nach Fachrichtung bis zu 68.000 Euro weniger pro Arzt oder Ärztin im Jahr“, sagte er. „Das heißt: Praxen werden sparen müssen.“

Einnahmenorientiertes Leistungsangebot

An die Ministerin gewandt sagte Gassen: „Das KV-System wird ihrem Wunsch nachkommen. Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik bedeutet ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot. Keine Leistungen mehr für gesetzlich Versicherte jenseits des Budgets!“ Leistungsausweitung sei politisch nicht erwünscht.

Deshalb würden die Kassenärztlichen Vereinigungen Regelungen treffen, die den Paragrafen 87b Absatz 2 Satz 1 zum Honorarverteilungsmaßstab präzise umsetzten. Dort stehe wörtlich: „Der Verteilungsmaßstab hat Regelungen vorzusehen, die verhindern, dass die Tätigkeit des Leistungserbringers über seinen Versorgungsauftrag (…) oder seinen Ermächtigungsumfang hinaus übermäßig ausgedehnt wird; dabei soll dem Leistungserbringer eine Kalkulationssicherheit hinsichtlich der Höhe seines zu erwartenden Honorars ermöglicht werden.“

„Genau das werden wir tun. Nur so kann verhindert werden, dass immer mehr Leistungen angeboten werden, für die kein Geld da ist“, kündigte Gassen an. Die KBV hat in einem ersten Schritt für sämtliche Fachgruppen berechnet, wie viele Behandlungsfälle künftig noch bezahlt werden. Die Übersichten stehen auf der Website der KBV bereit (mehr dazu in den nächsten PraxisNachrichten).

Kritik an Notfallreform und Digitalisierungsgesetz

Auf die Auswirkungen der geplanten Notfallreform ging der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister in seiner Rede ein. „Es bleibt beim Aufbau ineffizienter Doppelstrukturen, für die es keine Ressourcen gibt.“ Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssten wesentlich mehr Aufgaben schultern bei gleichzeitig deutlich reduzierten finanziellen Mitteln. Hofmeister: „Auch mit dieser Reform macht die Politik den Menschen Versprechungen, die nicht zu erfüllen sind. Wenn der Patientenversorgung Milliarden entzogen werden, dann kann es nicht mehr Leistungen rund um die Uhr geben.“

Ähnlich verhält es sich beim Digitalisierungsgesetz: „All unser Engagement, unsere Pläne und Vorarbeiten zur Neuausrichtung der 116117 sind angesichts der derzeitigen Lage Makulatur und laufen ins Leere: Eine Infrastruktur, die der Staat für seine Daseinsvorsorge nutzen möchte, muss er auch entsprechend finanzieren. Das kann und darf nicht aus der Vergütung der Vertragsärzte und -psychotherapeuten geleistet werden. Steuerung und Digitalisierung sind nicht zum Null- oder vielmehr Minustarif zu haben“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

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