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„Das schädigt die vertrauensvolle Arzt-Patient-Beziehung“ – Steiner kritisiert geplanten Krankenkassen-Zugriff auf Patientendaten

Mit deutlichen Worten kritisiert KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner die Schwachstellen des geplanten Gesundheits-Digitalgesetzes der Bundesregierung. Erweiterte Zugriffsrechte der Krankenkassen auf Daten aus elektronischen Patientenakten seien völlig inakzeptabel und hätten keinen nachgewiesenen Nutzen. Gleichwohl enthalte der Referentenentwurf unter anderem mit der Verbesserung der Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur auch positive Aspekte.

Der Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) habe sowohl Licht als auch Schatten, sagte Steiner in einem Video-Interview. Zu den Schattenseiten gehörten in erster Linie die erweiterten Möglichkeiten der Krankenkassen, Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) auszuwerten, um die Versicherten anzusprechen. „Das sind letztendlich Screening-Maßnahmen durch die Krankenkassen ohne nachgewiesenen Nutzen. Sie führen zu einer Verunsicherung von Patientinnen und Patienten, auch zu Fehlversorgung“, kritisierte Steiner.

Wenn Daten aus der ePA künftig durch Dritte ausgewertet werden könnten, konterkariere und schädige dies das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Patient und Arzt oder Psychotherapeut. Das schwäche im Übrigen auch die Akzeptanz der ePA auf Seiten der Versicherten, gab das KBV-Vorstandsmitglied zu bedenken.

Digitalisierungsprozesse benötigen eine stabile TI

Als positiv bewertet die KBV, dass mit dem GeDIG Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die Telematikinfrastruktur (TI) insgesamt stabiler zu machen. Eine Forderung, die die KBV bereits seit Jahren erhebt. „Das ist für die Praxen sehr, sehr wichtig, weil sie eben mit dieser Instabilität auch sehr viel Zeit verlieren. Digitalisierungsprozesse sind nicht effizient, wenn die TI-Betriebsstabilität nicht gewährleistet ist“, sagte Steiner. Zugleich erinnerte sie daran, dass es aus KBV-Sicht notwendig sei, dass die gematik zukünftig neue TI-Anwendungen pilotiere. „Hier sollten wir eindeutig auch eine gesetzliche Verpflichtung verankern“, sagte sie. Das hätten der bundesweite Rollout zur Einführung der ePA oder des eRezepts gezeigt.

Erfreulich sei aus KBV-Sicht auch, dass Praxen künftig ein Recht auf Interoperabilität erhalten sollen, so dass die PVS-Hersteller kostenfrei Patientendaten aus den PVS-Systemen in interoperablem Format zur Verfügung stellen müssten. Ebenso positiv sei es, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen ein Recht zur Digitalberatung gegenüber den Praxen bekämen.

Steiner wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es unverständlich sei, wenn Praxen weiter Sanktionen drohten – bis hin zum Abrechnungsausschluss – wenn ihre Systeme die neuen Anforderungen nicht erfüllten. „Das ist völlig unverhältnismäßig und wir fordern nach wie vor, dass diese Regelung – die einen Honorarausschluss beziehungsweise einen Abrechnungsausschluss bedeutet – im Gesetz gestrichen wird.“

Steiner: Erst die Strukturen schaffen, dann die Elemente einführen

Mit Blick auf die geplante digitale Patientensteuerung wies die KBV-Vorständin darauf hin, dass es sinnvoller gewesen wäre, zunächst die entsprechenden Strukturen zu schaffen, bevor man digitale Elemente einführe. „Jetzt möchten das Bundesministerium für Gesundheit und der Gesetzgeber das umgekehrt machen. Man schafft erst die digitalen Elemente und definiert dann die Versorgungssteuerung.“

Wenn es um die digitale Weichenstellung für die Primärversorgung gehe, erwarte sie weiterhin von der Politik die Klarstellung, dass die Finanzierung zum Ausbau der 116117 „nicht weiterhin über die Vergütung der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen erfolgen kann“. Es sei außerdem nicht nachvollziehbar, den Fachärzten durch Streichung aller Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes die Basis zu entziehen, auf der sie die notwendigen dringlichen Termine dann auch in einem primärärztlichen Versorgungssteuerungssystem anbieten könnten. „Das passt alles nicht zusammen, was der Gesetzgeber auf der einen Seite durch digitale Weichenstellungen regelt und aber auf der anderen Seite durch strukturelle entsprechende Maßgaben eben nicht regelt.“

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GeDIG: Mehr Daten für Kassen, mehr TI-Stabilität

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