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Gassen: Das Spargesetz ist ein Etikettenschwindel

Nach der Regierungseinigung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erwartet der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, langfristig keine Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge. Das Gesetz werde zwar die Versorgung verändern, an der grundlegenden Situation im Gesundheitswesen aber wenig ausrichten.

„Man muss davon ausgehen, dass das Spargesetz ein Etikettenschwindel ist“, sagte Gassen in einem Video-Interview. Die Sparmaßnahmen würden die Versorgung zwar verändern, wenn auch nicht zum Besseren. „Die wirklichen Probleme werden aber nicht gelöst und das Finanzloch wird eher größer, sodass die Beiträge wahrscheinlich nicht nur nicht stabilisiert werden, sondern man muss damit rechnen, dass zum Ende des Jahres die ersten Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge wieder erhöhen“, sagte der KBV-Chef. Er könne sich kaum vorstellen, wie die Politik den Bürgern dann die Reduktion der Versorgung als echte Errungenschaft verkaufen wolle, während gleichzeitig die Kassenbeiträge stiegen.

Die KBV werde sich jedenfalls auch weiterhin konstruktiv einbringen. „Vielleicht bekommen wir hier noch eine bessere Lösung hin, sodass es gelingt, Beiträge und Versorgung zu stabilisieren und trotzdem irgendwo Geld einzusparen“, sagte Gassen. Die Aussage der Bundesgesundheitsministerin, nur so viel Geld ausgeben zu können, wie sie zur Verfügung habe, sei nachvollziehbar. Allerdings scheine diese Maxime keineswegs für alle Bereiche der Regierungspolitik zu gelten. „Wir erleben, dass beispielsweise sozialstaatliche Aufgaben aus den Versichertengeldern bezahlt werden und der Finanzminister hier offensichtlich auch keine Anstalten macht, das zu ändern. Das führt im Endeffekt dazu, dass die GKV-Versicherten unverändert diese Last mittragen müssen.“ In der Konsequenz führten die Kürzungen – die insbesondere den ambulanten Bereich beträfen – dann dazu, dass sich das Leistungsangebot notwendigerweise verändern müsse.

Gassen: „Das bedeutet natürlich nicht mehr, sondern logischerweise weniger Termine“

„Natürlich wird sich das Leistungsangebot verringern müssen, weil bei substanziellen Veränderungen in der Honorierung die Kolleginnen und Kollegen ihre Praxis natürlich anpassen müssen“, erklärte Gassen. Es sei der Wille der Ministerin, dem die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen schlussendlich zu folgen hätten. „Das werden wir dann auch umsetzen und das bedeutet natürlich nicht mehr, sondern logischerweise weniger Termine. Das heißt nicht, dass es keine hochwertige Versorgung in Deutschland mehr gibt, aber es gibt eben nicht noch immer einen Schluck über den Durst und jederzeit für alle alles, an sieben Tagen rund um die Uhr“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende.

In der Folge könne die KBV nur die Sachverhalte aufzeigen. Da die Honorarverteilung originäre Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen sei, läge die letztendliche Umsetzung der entsprechenden Honorarverteilungsmaßstäbe in deren Händen. „Am Ende geht es darum, dass wir mit der jetzt um rund fünf Prozent verringerten Vergütung für dieses Jahr – und das wird perspektivisch noch mehr werden – den Praxen ein Mengengerüst an die Hand geben können.“

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GKV-Spargesetz: Diese Folgen hätte es für die ambulante Versorgung

Ambulante Versorgung: Kürzungen in Milliardenhöhe

Die Bundesregierung will in der ambulanten Versorgung im kommenden Jahr ca. 2,7 Milliarden Euro einsparen, im Jahr 2030 rund 5,0 Milliarden Euro. Damit werden die Praxen stark belastet.

Vergütung wird für alle Leistungen gedeckelt

Die Ausgaben für die ambulante Versorgung werden strikt begrenzt. Dies gilt für alle Untersuchungen und Behandlungen – auch für solche, die aktuell extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis bezahlt werden. Dazu zählen beispielsweise ambulante Operationen und Früherkennungsuntersuchungen, aber auch psychotherapeutische Leistungen. Auch sie werden gedeckelt und damit nur noch bis zu einer bestimmten Menge voll bezahlt. Auch die Ausgleichszahlungen, die Krankenkassen leisten müssen, wenn die Gelder für die haus- und kinderärztlichen Leistungen nicht ausreichen, um sie in voller Höhe zu bezahlen, sollen abgestaffelt vergütet werden.

Die Gesamtvergütung darf laut Gesetzentwurf nicht stärker steigen als die Lohn- und Einkommenszuwächse der Versicherten und damit der Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies bildet jedoch weder die tatsächlichen Kostensteigerungen in den Praxen noch den wachsenden Versorgungsbedarf ab. Hinzu kommt eine Verschärfung: Für die Jahre 2027 bis 2029 wird die maßgebliche Veränderungsrate zusätzlich pauschal um einen Prozentpunkt abgesenkt. Die Vergütung wird damit bewusst unterhalb der Einnahmeentwicklung begrenzt.

Leistungen werden nicht mehr vergütet

Untersuchungen und Behandlungen von Patientinnen und Patienten, die über die Terminservicestellen der 116117 online oder telefonisch zeitnah einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten erhalten haben, sollen nicht mehr extrabudgetär bezahlt werden. Gestrichen werden außerdem die extrabudgetären Zuschläge, die ebenfalls mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz – kurz TSVG – als Anreiz eingeführt worden waren, damit Praxen zusätzliche Termine bereitstellen. Dies gilt auch für den Hausarztvermittlungsfall (einschließlich der Vermittlungspauschale für den Hausarzt) sowie für die offene Sprechstunde. Auf der Streichliste stehen unter anderem noch die Zuschläge für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie, die Vergütung für die Beratung zur Organspende und für die elektronische Patientenakte. Das bedeutet im Ergebnis eine reale Kürzung der finanziellen Grundlagen der ambulanten Versorgung.

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