Praxisnachricht
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Patienten mit Kurzdarmsyndrom und Skelettsystemfehlbildungen können in der ASV behandelt werden

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung hat ihr Behandlungsspektrum erweitert. Ab sofort können auch Patienten mit Kurzdarmsyndrom sowie Patienten mit einer angeborenen Skelettsystemfehlbildung in dem interdisziplinären Versorgungsbereich betreut werden. Ärzte können jetzt ASV-Teams bilden.

Die Details zu den beiden neuen ASV-Indikationen hatte der Gemeinsame Bundesausschuss im Dezember festgelegt, nun sind die Beschlüsse in Kraft getreten.

Eines der neuen ASV-Angebote richtet sich an Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom. Bei der anderen ASV-Erweiterung handelt es sich um die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit angeborenen Skelettsystemfehlbildungen.

Interessierte Ärztinnen und Ärzte können jetzt ihre Teilnahme als ASV-Team bei den erweiterten Landesausschüssen anzeigen und nach Erhalt der Berechtigung mit der Behandlung beginnen.

Das Institut des Bewertungsausschusses stellt demnächst für beide Indikationen die Übersichten der abrechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen online zur Verfügung.

Übersichten der abrechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen

Teilnahme: Von der Idee bis zur Arbeit in der ASV

Sie möchten als Ärztin oder Arzt in der ASV arbeiten? Die Teilnahme ist nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussieht. Den Weg in die ASV können Sie Schritt für Schritt auf der ASV-Themenseite nachlesen.

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