Patienten mit Kurzdarmsyndrom und Skelettsystemfehlbildungen können in der ASV behandelt werden
Die Details zu den beiden neuen ASV-Indikationen hatte der Gemeinsame Bundesausschuss im Dezember festgelegt, nun sind die Beschlüsse in Kraft getreten.
Eines der neuen ASV-Angebote richtet sich an Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom. Bei der anderen ASV-Erweiterung handelt es sich um die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit angeborenen Skelettsystemfehlbildungen.
Interessierte Ärztinnen und Ärzte können jetzt ihre Teilnahme als ASV-Team bei den erweiterten Landesausschüssen anzeigen und nach Erhalt der Berechtigung mit der Behandlung beginnen.
Das Institut des Bewertungsausschusses stellt demnächst für beide Indikationen die Übersichten der abrechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen online zur Verfügung.
Übersichten der abrechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen
Teilnahme: Von der Idee bis zur Arbeit in der ASV
Sie möchten als Ärztin oder Arzt in der ASV arbeiten? Die Teilnahme ist nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussieht. Den Weg in die ASV können Sie Schritt für Schritt auf der ASV-Themenseite nachlesen.