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Frist zum Austausch der Heilberufsausweise endet jetzt

Am 30. Juni endet die Frist für Ärzte und Psychotherapeuten, die noch einen neuen Heilberufs- und Praxisausweis benötigen. Die KBV rät dringend, den Austausch nicht weiter hinauszuzögern.

Wer mit der Bestellung einer Austausch- beziehungsweise Folgekarte weiter warte, dem könne es passieren, dass er am 1. Juli über keinen funktionierenden elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) verfüge, warnt die KBV. Betroffene sollten daher auf jeden Fall der Aufforderung ihres Karten-Anbieters nachkommen.

Den eHBA benötigen Ärzte beispielsweise für die elektronische Signatur, ohne die sie kein elektronisches Rezept ausstellen können. Und ohne Praxisausweis (SMC-B) ist der Zugang zur Telematikinfrastruktur und ihren Anwendungen nicht möglich. Betroffene Praxen könnten also weder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen noch eRezepte erstellen – auch ein Zugriff auf die elektronische Patientenakte wäre folglich nicht mehr möglich.

Diese Ausweise müssen getauscht werden

Betroffen vom Austausch sind nicht nur Ärzte und Psychotherapeuten, die noch keinen ECC-fähigen eHBA und keinen ECC-fähigen Praxisausweis haben. Ausgetauscht werden müssen teilweise auch Heilberufsausweise, die bereits das neue Verschlüsselungsverfahren ECC nutzen.

Hierbei handelt es sich zum einen um Heilberufsausweise der Anbieter D-Trust und SHC+Care, die laut Hersteller eine Schwachstelle im Chip aufweisen. Sie sind am Schriftzug „Idemia“ auf der Rückseite der Karte erkennbar. Diese Karten werden laut gematik in jedem Fall nach dem 30. Juni gesperrt und sind somit nicht mehr nutzbar.

Diese Ausweise sind betroffen

Bis 30. Juni 2026 müssen eine große Zahl an Heilberufs- und Praxisausweisen ausgetauscht werden:

Heilberufs- und Praxisausweise der Generation 2.0

  • Diese Ausweise verwenden nur den Verschlüsselungsalgorithmus RSA und müssen deshalb getauscht werden
  • Betroffen sind Ausweise aller Anbieter

Heilberufsausweise der Generation 2.1

  • Diese Ausweise sind ECC-fähig, weisen aber Schwachstellen auf und müssen deshalb getauscht werden
  • Betroffen sind Ausweise der Anbieter D-Trust/Bundesdruckerei und SHC+Care – erkennbar an dem „Idemia“-Aufdruck
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