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KBV: Der Bundestag sollte sich ein Beispiel am Bundesrat nehmen

Unmittelbar vor der ersten Lesung des Spargesetzes im Bundestag appelliert der KBV-Vorstand an die Abgeordneten, die in der Länderkammer im Vorfeld geäußerte Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ernst zu nehmen. Ohne notwendige Korrekturen am Gesetzentwurf seien die Folgen für die ambulante Versorgung kaum absehbar.

„Der Bundesrat hat den Ernst der Lage offenbar erkannt“, teilten die Vorstände der KBV, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, in einer Presseerklärung mit. „Wir gehen davon aus, dass das Plenum den Ausschussempfehlungen morgen zustimmen und damit ein deutliches Zeichen für den Erhalt der ambulanten Versorgung setzen wird.“ Damit bezogen sich die Vorstände auf die zuvor bekannt gewordenen Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrats, die alles andere als eine vollumfängliche Unterstützung des Spargesetzes nahelegen.

Gefährdung der Versorgung

Gassen, Hofmeister und Steiner erinnerten daran, dass das GKV-Spargesetz in seiner aktuellen Fassung gravierende Konsequenzen für die Praxen haben werde. Weniger Leistungen und weniger Termine seien die unmittelbaren Folgen, wenn der Rotstift vor allem bei der ambulanten Versorgung angesetzt werde.

So sieht der Gesetzentwurf unter anderem die Streichung von extrabudgetären Zuschlägen vor, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz – kurz TSVG – als Anreiz eingeführt worden waren, damit Praxen zusätzliche Termine bereitstellen. Die KBV hatte darauf hingewiesen, dass die Abschaffung dieser Zuschläge erfolgen soll, während die Regierung gleichzeitig noch immer keinen ausgereiften Plan für das vorgesehene Primärversorgungssystem vorgelegt hat. „Der Bundesrat hat richtigerweise erkannt, dass das nicht nur widersprüchlich ist, sondern ganz offen die Versorgung gefährdet“, teilten die KBV-Vorstände nun mit.

Auch habe der Gesundheitsausschuss des Bundesrates verständlicherweise davor gewarnt, „die Entbudgetierung von Haus- und Kinderärzten rückabzuwickeln und so nicht nur deren finanzielle Sicherheit aufs Spiel zu setzen, sondern auf diese Weise noch weitere Niederlassungshemmnisse zu schaffen“, so die KBV-Vorstände.

Medienberichten zufolge hat sich unter einigen Bundesländern bereits Widerstand gegen die Sparpläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken formiert. Allerdings ist das Spargesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Ziel der Regierungskoalition ist es, das Gesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag und Bundesrat zu bringen.

Zahlreiche Proteste bundesweit

In den vergangenen Tagen hatte es bundesweit Protestaktionen von Ärzten und Psychotherapeuten gegen das geplante Spargesetz gegeben. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Gassen sagte, er hoffe, dass die zahlreichen Protest- und Informationsveranstaltungen den Diskussionsprozess befeuerten: „Denn wir brauchen hier dringend noch Anpassungen der gesetzgeberischen Maßnahmen, da wir sonst große Befürchtungen haben, dass es nicht nur zu deutlichen Honorarverlusten, sondern auch zu deutlichen Verwerfungen in der Versorgung kommen wird.“

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