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Digitalgesetz: KIM soll Standard für medizinische Kommunikation werden

Der E-Mail-Dienst KIM soll im Gesundheitswesen künftig noch stärker genutzt werden. Das sieht der aktuelle Entwurf eines Digitalgesetzes vor, den das Bundesgesundheitsministerium vorgelegt hat. Ziel ist es, das Fax durch sichere digitale Kommunikationsverfahren wie KIM komplett abzulösen.

KIM wird bereits heute in vielen Praxen eingesetzt, etwa für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, den Versand elektronischer Arztbriefe oder die KV-Abrechnung direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS). Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen soll die Nutzung weiter ausgebaut werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass medizinische Daten künftig grundsätzlich elektronisch und über sichere Verfahren übertragen werden sollen. Da viele Einrichtungen des Gesundheitssystems technisch noch nicht so weit sind wie die Arztpraxen, ist dieser Schritt notwendig. Die Übermittlung medizinischer Daten per Fax soll dabei schrittweise durch sichere digitale Verfahren ersetzt werden. Hintergrund sind vor allem Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.

KIM ermöglicht einen verschlüsselten Versand medizinischer Informationen direkt aus dem PVS heraus. Die Kommunikation erfolgt über die Telematikinfrastruktur.

Weitere Gesundheitseinrichtungen sollen KIM nutzen

Momentan nutzen fast ausschließlich die Praxen KIM. Künftig sollen weitere Einrichtungen verpflichtet werden, den E-Mail-Dienst zu verwenden. Dazu gehören unter anderem Pflegeeinrichtungen, der Medizinische Dienst (MD) und die Krankenkassen. Ziel ist ein einheitlicher digitaler Kommunikationsweg zwischen Praxen, Krankenhäusern, Pflege, Kassen, MD, Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Einrichtungen. Für ärztliche und psychotherapeutische Praxen kann dies den Austausch medizinischer Informationen erleichtern und Medienbrüche weiter reduzieren.

KIM: Sicher kommunizieren im Gesundheitswesen

KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“ und ist der E-Mail-Dienst in der Telematikinfrastruktur (TI). Praxen können damit medizinische Dokumente und Nachrichten sicher und verschlüsselt digital versenden. Voraussetzung ist ein KIM-Dienst sowie ein entsprechend angebundenes Praxisverwaltungssystem.

KIM kann bereits heute für zahlreiche Anwendungen genutzt werden, zum Beispiel:

  • Empfang und Versand elektronischer Arztbriefe
  • Übermittlung elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Versand der KV-Abrechnung direkt aus dem Praxisverwaltungssystem
  • Kommunikation mit anderen Praxen und Einrichtungen
  • Versand medizinischer Dokumente und Befunde
  • Elektronische Ersatzbescheinigung

Welche Funktionen unterstützt werden, hängt vom jeweiligen Praxisverwaltungssystem ab. Viele Softwarehersteller bauen ihr Angebot derzeit weiter aus.

Auch die KBV bietet mit kv.dox einen KIM-Dienst an.

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KIM-Adressen finden

Um Nachrichten und andere Informationen versenden zu können, ist die KIM-Adresse des jeweiligen Empfängers erforderlich. Sie steht im Verzeichnisdienst der gematik, der alle KIM-Adressen von Praxen, Ärzten und Psychotherapeuten, aber auch von Krankenhäusern, Apotheken, Pflegeheimen, Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen enthält. Die KIM-Adressen von Praxen sind außerdem in der Kollegensuche enthalten. Die Kollegensuche ist eine Anwendung der KBV im Sicheren Netz der KVen, das über die TI erreichbar ist. Zudem führen immer mehr Institutionen im Gesundheitswesen die eigenen KIM-Adressen auf ihrer jeweiligen Website auf. Dort finden sich dann zumeist auch Beschreibungen, wer oder was unter einer bestimmten Adresse erreicht werden kann. Dies ist zum Beispiel für größere MZV, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen besonders sinnvoll.

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