Praxisnachricht
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Letzter Aufruf zur Teilnahme am Zi-Praxis-Panel

Noch bis 30. Juni können Ärzte und Psychotherapeuten am Zi-Praxis-Panel teilnehmen. Bei der Online-Befragung geht es um die Wirtschaftslage und Versorgungsstrukturen der Praxen. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der Krisen- und Katastrophenresilienz der Praxen.

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) appelliert an alle angeschriebenen Ärzte und Psychotherapeuten, an der Befragung teilzunehmen. Vor dem Hintergrund aktueller Einsparungen und Honorarkürzungen im Bereich der ambulanten Versorgung ist die Beteiligung möglichst zahlreicher Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in diesem Jahr von entscheidender Bedeutung, um eine repräsentative Datengrundlage zu schaffen.

Unterlagen nochmals zugesandt

Aus diesem Grund hat das Zi die Erhebungsunterlagen mit den Zugangsdaten zum Online-Fragebogen in den vergangenen Tagen nochmals per E-Mail oder per Post an die Praxen versandt. Aufgerufen zur Teilnahme sind rund 70.000 Praxen. Sie waren Ende April das erste Mal angeschrieben worden.

Das Zi führt das Praxis-Panel bereits seit mehreren Jahren im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV durch, um valide Daten zur wirtschaftlichen Situation der Praxen zu erhalten. Die Teilnehmenden erhalten eine Aufwandspauschale. Zusätzlich profitieren sie von einem individuellen Praxisbericht des Zi.

Schwerpunkt Krisen- und Katastrophenresilienz

Ein besonderer Fokus der Befragung liegt in diesem Jahr auf der Krisen- und Katastrophenresilienz der Praxen. Damit nimmt das Institut in den Blick, wie Praxen auf mögliche Krisen- und Katastrophensituationen, wie flächendeckende Ausfälle der Strom- und Energieversorgung oder der Telekommunikations-Infrastruktur, vorbereitet sind.

Erste orientierende Zwischenauswertungen aus den bislang eingegangenen Daten zeigen ein großes Engagement, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um auch im Krisen- und Katastrophenfall eine Versorgung aufrecht zu erhalten. Es zeigen sich aber auch Informationslücken, mangelnde Kommunikationsstrukturen und offener Bedarf an Unterstützungsangeboten. Die Teilnahme möglichst vieler weiterer Praxen an der Erhebung ist wichtig, um sicherzustellen, dass das Zi die Lage in allen Fachgruppen und Regionen ausreichend nachvollziehen kann.

Zi-Praxis-Panel: Teilnahme und Aufwandsentschädigung

Vereinfachung der Teilnahme

Das Zi-Praxis-Panel wurde grundlegend überarbeitet, um die Teilnahme für die Niedergelassenen zu vereinfachen. Die Einbindung der Steuerberaterinnen und Steuerberater entfällt. Anstatt der bislang vorgesehenen vier Jahre werden außerdem nur noch zwei Jahre erfragt.
Teilnehmende übertragen die Werte aus dem jeweiligen Jahresabschluss und der dazugehörigen Einnahmenüberschussrechnung. Diese liegt auch vor, wenn die Niedergelassenen den Jahresabschluss ohne Einbindung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters, beispielsweise unter Verwendung von Buchhaltungs- oder Steuer-Software, erstellen.

Aufwandspauschale: Höhe und Bedingungen

Die Teilnehmenden erhalten eine Aufwandspauschale. Diese beträgt 180 Euro je Einzelpraxis, 240 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit bis zu drei Inhaberinnen oder Inhabern und 280 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit mehr als drei Inhaberinnen oder Inhabern (jeweils einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer), sofern alle Erhebungsbestandteile vollständig vorliegen.

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