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Gassen: Praxen müssen nicht umsonst arbeiten – Bundestag will GKV-Spargesetz am 10. Juli beschließen
„Wenn das Gesetz so kommt, werden die Niedergelassenen ihr Leistungsangebot schlicht und ergreifend an die verfügbaren GKV-Einnahmen anpassen müssen, um überhaupt noch wirtschaftlich arbeiten zu können“, sagte Gassen. Hinzu komme, dass ältere Kolleginnen und Kollegen bei solch schlechten Rahmenbedingungen frühzeitig aus der Versorgung ausscheiden würden. Längere Wartezeiten seien damit vorprogrammiert.
46 Millionen Behandlungsfälle nicht finanziert
Gassen machte deutlich, dass keine Praxis umsonst arbeiten müsse. „Auf eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik kann nur ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot folgen“, stellte er klar und fügte hinzu: „Wenn die Politik das so will, setzen wir das um.“ Nach Berechnungen der KBV könnten allein im kommenden Jahr mindestens 46 Millionen Behandlungsfälle wegfallen, weil für sie kein Geld da ist.
Mit dem GKV-Spargesetz will die Bundesregierung im kommenden Jahr rund 2,7 Milliarden Euro im ambulanten Bereich einsparen. Bis zum Jahr 2030 sollen die Einsparungen auf jährlich bis zu 5 Milliarden Euro anwachsen. Dazu soll die Vergütung für alle Leistungen strikt begrenzt werden – auch für solche, die aktuell extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis bezahlt werden wie ambulante Operationen und Früherkennungsuntersuchungen. Auf der Streichliste ganz oben stehen sämtliche finanzielle Anreize für eine schnellere Terminvergabe und für die offene Sprechstunde von Fachärztinnen und Fachärzten. Auch Zuschläge für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie oder die Vergütung für die elektronische Patientenakte sollen wegfallen.
Gesetz schon jetzt gescheitert
Mit Blick auf aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Finanzsituation der Krankenkassen sagte Gassen: „Das Gesetz zum Sparpaket in der GKV ist bezüglich des Ziels der Beitragssatzstabilisierung schon krachend gescheitert, bevor es überhaupt beschlossen ist, da der Bund die von den Sachverständigen geforderte angemessene Finanzierung der Grundsicherungsempfänger verweigert und gleichzeitig die Zuweisung an den Gesundheitsfonds um zwei Milliarden Euro kürzt.“ Mit den milliardenschweren Sparmaßnahmen werde die Politik nur eines bewirken: Die Gesundheitsversorgung der Menschen im Land werde schlechter, konstatierte der Vorstandsvorsitzende und betonte: „Jetzt rächt sich die Methode, rasenmäherartige Einsparungen vornehmen zu wollen, anstatt versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren, Bürokratie abzubauen und echte Strukturreformen anzugehen.“
Beschlussfassung für den 10. Juli geplant
Inzwischen wurde die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag von Ende Juni auf den 10. Juli verschoben. Dann sollen die abschließenden Beratungen stattfinden und das Gesetz beschlossen werden. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Die Länderkammer, die sich am selben Tag mit den Sparplänen beschäftigen wird, hat allerdings die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dann würde sich die Beschlussfassung verschieben.