Neu aufgelegt: Serviceheft zur Verordnung von Heilmitteln
Die Blankoverordnung von Physiotherapie und Ergotherapie ist seit 2024 bei bestimmten Indikationen möglich. In dem Fall entscheidet der Therapeut über Menge und Häufigkeit des Heilmittels und trägt auch die wirtschaftliche Verantwortung. Dazu gibt es im Heft ein Schwerpunktthema und ein praxisnahes Verordnungsbeispiel.
Das Serviceheft „Heilmittel“ erschien erstmals 2021. Anlass war die Reform der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Damals wurde beispielsweise die orientierende Behandlungsmenge eingeführt und der Heilmittelkatalog vereinfacht.
Wie die Verordnung in der Praxis konkret abläuft und welche Besonderheiten es in den verschiedenen Heilmittelbereichen gibt, wird in dem Serviceheft anschaulich und praxisnah erläutert. Zu den Beispielen gehört etwa die Verordnung von Ergotherapie bei ADHS oder von podologischer Therapie infolge einer angeborenen Fehlbildung des Rückenmarks.
Ergänzend informiert das Heft über Fortbildungsmöglichkeiten. Die Broschüre umfasst insgesamt 28 Seiten und kann kostenfrei bestellt werden.