Praxisnachricht
  • Aktualisierungsdatum:
  • Digitale Gesundheitsanwendungen

Apps auf Rezept: In diesen Fällen ist ein Ausdruck mitzugeben

Digitale Gesundheitsanwendungen können seit Januar elektronisch verordnet werden, sofern das Praxisverwaltungssystem dies unterstützt. Haben Patienten keine App zum Einlösen des Rezepts, sollten Praxen immer den Patientenausdruck mitgeben, darauf weist das Bundesgesundheitsministerium hin.

Patienten ohne eRezept-App benötigen den Patientenausdruck, um die elektronische Verordnung bei ihrer Krankenkasse einzureichen.

Verordnende Ärzte und Psychotherapeuten sollten daher aktiv bei ihren Patientinnen und Patienten nachfragen, ob diese bereits eine eRezept-App nutzen und ob ein Patientenausdruck notwendig ist. Der Ausdruck enthält zugleich Informationen zu den verschiedenen Einlösewegen und wurde jetzt neugestaltet.

Verordnende Ärzte und Psychotherapeuten können den Patientenausdruck mit dem Titel „Ausdruck zur Einlösung Ihrer Verordnung: Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)“ in ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellen, wenn sie das PVS-Modul für die elektronische Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen besitzen und eine elektronische DiGA-Verordnung für einen Patienten ausgestellt haben.

Die überarbeitete Version des Patientenausdruckes wird mit den aktuellen Software-Updates zum dritten Quartal 2026 bereitgestellt. Zudem kann die Software so konfiguriert werden, dass sie den Patientenausdruck automatisch bereitstellt.

Elektronische Verordnung zunächst freiwillig

Die elektronische Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen ist seit Jahresbeginn möglich. Ärzte und Psychotherapeuten können sie freiwillig nutzen.

Die KBV informiert auf ihrer Themenseite zu digitalen Gesundheitsanwendungen und stellt den Ablauf der elektronischen Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen in einer PraxisInfo vor (siehe unten).

Weitere Informationen

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