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Kein Zugriff der Krankenkassen auf ePA-Daten – KBV fordert Nachbesserungen am Digitalgesetz
Die KBV unterstütze die Zielsetzung des Digitalgesetzes, dass Daten für eine noch bessere Versorgung und die Forschung genutzt werden könnten. Auch enthalte der Gesetzentwurf mit Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsstabilität der TI und einer stärkeren Verpflichtung der PVS-Hersteller zu Qualität und Transparenz Punkte, die in die richtige Richtung gingen, sagte Steiner. Dennoch müsse an mehreren Stellen dringend nachgebessert werden.
So stelle die Regelung zur Nutzung sensibler Patientendaten durch die Krankenkassen „einen massiven Eingriff in die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung“ dar und müsse gestrichen werden. „Wenn das so kommen sollte, ist das ein gefährlicher Paradigmenwechsel. Darunter wird auch die Akzeptanz der elektronischen Patientenakte (ePA) leiden“, ist sich Steiner sicher.
In dem Entwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) ist vorgesehen, dass Krankenkassen zukünftig noch weitergehenden Zugriff auf die Patientendaten in der ePA erhalten, um ihre Versicherten aus einer Analyse ihrer Behandlungsdaten angeleitete Informationen zukommen lassen zu können. Darüber hinaus sollen Krankenkassen künftig personenbezogene Daten bei den Versicherten selbst wie auch bei „anderen Stellen“ erheben und nutzen können, um bei ihren Versicherten beispielsweise auf Verhaltensänderungen hinwirken zu können.
Steiner: Es gibt keinen Nutzenbeleg
„Es gibt definitiv keinen Nachweis, dass diese Art der Beratung durch die Krankenkassen einen Nutzen hat“, kritisierte Steiner. Die Patienten würden eher verunsichert und die Praxen hätten einen erhöhten Beratungsaufwand. Und trotzdem werde diese Möglichkeit der Krankenkassen mit dem Gesetzentwurf nun sogar erweitert. Dabei habe Bundesgesundheitsministerin Nina Warken im Zusammenhang mit dem gerade beschlossenen Spargesetz immer wieder erklärt, dass nur noch Leistungen finanziert werden sollen, die einen nachweisbaren Nutzen für Patientinnen und Patienten hätten.
Die KBV hatte die Regelung bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für das GeDIG deutlich kritisiert. Ungehört blieb auch ein gemeinsamer Appell von KBV-Vorstandsmitglied Steiner und dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, die Regelung zu streichen. Beide hatten sich vor der Kabinettssitzung in einem Schreiben an Warken gewandt.
PVS-Wechsel soll leichter werden
Positiv am Gesetzentwurf bewertete Steiner, dass bei digitalen Lösungen nicht nur von der Interoperabilität die Rede sei, sondern „tatsächlich auch von Qualität und Anwenderfreundlichkeit“. Das lasse hoffen, dass sich die Praxen künftig nicht mehr mit schlecht funktionierender Software rumschlagen müssten.
Begrüßenswert sei außerdem, dass die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) verpflichtet werden sollen, die Praxen bei einem Wechsel des PVS zu unterstützen, ihnen ihre Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen und sie frühzeitig über die Erfüllung von verbindlichen Updates zu informieren. Außerdem könnten jetzt auch die Kassenärztlichen Vereinigungen die Ärzte und Psychotherapeuten zu PVS-Systemen, TI und IT-Cybersicherheit beraten.
Digitale Angebote müssen auch ohne ePA nutzbar sein
Differenziert bewertete Steiner die im Gesetzentwurf enthaltenen technischen Komponenten für ein Primärarztsystem. Es sollte zunächst festgelegt werden, wie ein Primärarztsystem aussehen könne. Jetzt werde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht, monierte sie. Digitalisierung sei kein Selbstzweck. In dem Gesetzentwurf ist beispielsweise vorgesehen, dass der digitale Einstieg in die Versorgung mit medizinischer Ersteinschätzung und Terminvermittlung nur über die unterschiedlichen ePA-Apps der Krankenkassen möglich sein soll.
„Mit der Umsetzung in über 90 Krankenkassen-Apps wird das Chaos vorprogrammiert“, sagte Steiner unter Hinweis auf das etablierte und millionenfach genutzte Angebot der 116117. Zudem sei der alleinige digitale Zugang über die ePA-Apps „nicht diskriminierungsfrei“, denn nicht alle Patienten hätten eine ePA und nur rund fünf Millionen Versicherte nutzen eine ePA-App.
Steiner forderte, dass der Zugang auch über die 116117-App und das 116117-Webangebot möglich ist. „Patientinnen und Patienten müssen unabhängig von der ePA die Möglichkeit haben, in akuten Fällen die medizinische Ersteinschätzung durchlaufen zu können“, betonte sie.
Versorgungsfachdienst für eÜberweisung
Die „ePA-Frage“ stellt sich laut Steiner auch bei der elektronischen Überweisung, die ebenfalls mit dem GeDIG kommen und ein wesentlicher Baustein eines Primärarztsystems werden soll. Die eÜberweisung solle sicherstellen, dass die mit- oder weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzte auf Patientendaten und medizinische Dokumente wie Vorbefunde zugreifen können, erläuterte sie.
„Dafür ist die ePA, die für Versicherte freiwillig ist und in der sie Daten nach Belieben löschen können, nicht der richtige Weg“, betonte Steiner. Ärztinnen und Ärzte benötigten die Informationen verlässlich und vollständig sowie für alle Patientinnen und Patienten. Dafür sollte wie beim eRezept ein Versorgungsfachdienst in der Telematikinfrastruktur eingerichtet werden.