Praxisnachricht
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COVID-19: STIKO passt Impfempfehlung an

Die Ständige Impfkommission hat ihre COVID-19-Impfempfehlung an die aktuelle epidemiologische Lage und den Immunstatus in der Bevölkerung angepasst. Künftig entfällt die Empfehlung für Erwachsene, eine Basisimmunität durch mindestens drei Antigenkontakte – Impfung oder Infektion – aufzubauen. Zudem soll die Altersgrenze für die jährliche Standard-Auffrischimpfung von 60 auf 75 Jahre steigen. Über die Umsetzung in der Schutzimpfungs-Richtlinie muss der Gemeinsame Bundesausschuss noch beschließen.

Nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) verfügen die meisten Erwachsenen über eine durch vielfältige Antigenkontakte geprägte hybride Immunität und sind dadurch ausreichend gut vor schweren COVID-19-Erkrankungen geschützt. Dies gilt auch für gesunde Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter.

COVID-19-Impfung für gesunde Erwachsene erst ab 75 Jahren

Für gesunde Erwachsene unter 75 Jahren besteht damit in der Regel keine Indikation mehr für eine jährliche COVID-19-Auffrischimpfung. Hintergrund ist laut STIKO die aktuelle epidemiologische Situation: COVID-19-bedingte Todesfälle und Hospitalisierungen sind deutlich zurückgegangen. Insbesondere bei gesunden Erwachsenen unter 75 Jahren ist das Risiko für schwere Verläufe inzwischen insgesamt gering. Die Empfehlung richtet sich daher gezielt an die Altersgruppe, die am meisten von der Impfung profitiert.

Jährliche Auffrischimpfung für Risikogruppen

Unverändert empfohlen bleibt die jährliche Auffrischimpfung für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf, beispielsweise für Menschen mit chronischen Erkrankungen und anderen Risikofaktoren. Eine Impfung empfiehlt die STIKO auch für Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko, beispielsweise für medizinisches Personal oder Personal von Pflegeeinrichtungen.

Impfung möglichst im Spätsommer oder Frühherbst

Darüber hinaus hat die STIKO den empfohlenen Impfzeitpunkt angepasst: Die jährliche Auffrischimpfung soll möglichst zu Beginn der COVID-19-Saison im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen; nicht wahrgenommene Impfungen sollen im weiteren Saisonverlauf nachgeholt werden. Bisher hatte die STIKO für eine Impfung den Herbst empfohlen.

Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie steht noch aus

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss noch über die Aufnahme der aktualisierten COVID-19-Impfempfehlungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie beschließen. Erst wenn der Beschluss vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, treten die Aktualisierungen in Kraft. In der Schutzimpfungs-Richtlinie wird der Leistungsanspruch der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt.

Empfohlene Impfstoffe für die Saison 2026/27

Den Empfehlungen der STIKO zufolge soll für die COVID-19-Schutzimpfung ein zugelassener mRNA- oder proteinbasierter Impfstoff verwendet werden, der an die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) für die jeweilige Saison empfohlene Virusvariante angepasst ist.

Während die WHO weiterhin Impfstoffe mit Anpassung an die Variante LP.8.1 empfiehlt, spricht sich die EMA für eine Anpassung der COVID-19-Impfstoffe für die Impfsaison 2026/2027 an die Variante XFG aus, wobei aber auch an die Variante LP.8.1 angepasste Impfstoffe weiterhin berücksichtigt werden können. Beide Varianten sind eng miteinander verwandt, sodass laut Robert Koch-Institut davon auszugehen ist, dass LP.8.1-adaptierte Impfstoffe ebenso wirksam vor schweren COVID-19-Verläufen schützen wie XFG-adaptierte Impfstoffe.

Zentral vom Bund bereitgestellte Impfstoffe können weiter eingesetzt werden

Nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) stehen aus den zentral vom Bund beschafften Impfstoffbeständen weiterhin LP.8.1-adaptierte mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (Comirnaty) zur Verfügung. Diese können in der Saison 2026/2027 eingesetzt werden, bis sie ihr Verfallsdatum erreicht haben. XFG-adaptierte Impfstoffe befinden sich derzeit noch im Zulassungsverfahren.

Für die zentral bereitgestellten COVID-19-Impfstoffe bleibt das Bestell- und Auslieferungsverfahren unverändert. Nach Ausschöpfung der Bundesbestände beziehungsweise nach Erreichen des Verfallsdatums bestellen Praxen COVID-19-Impfstoffe regulär – wie bei anderen Vakzinen auch – bei der Apotheke, unter Berücksichtigung der regionalen Vorgaben (z. B. Impfvereinbarung). Kostenträger ist dann die jeweils zuständige Krankenkasse. Die PraxisNachrichten werden rechtzeitig vor Umstellung des Bestellverfahrens erneut berichten.

Umgang mit Mehrdosisbehältnissen – Kein Regressrisiko

Der zentral beschaffte Impfstoff Comirnaty LP.8.1 wird weiterhin in Mehrdosenbehältnissen ausgeliefert. Nach Angaben des ZEPAI wird der Bund auch künftig keine Regressansprüche geltend machen, wenn trotz bedarfsgerechter Bestellung und sorgfältiger Terminplanung Impfstoffdosen verfallen oder aus einem Vial weniger als die vorgesehene Anzahl von Dosen entnommen werden kann. Regressansprüche der Krankenkassen können in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht entstehen, da der zentral beschaffte Impfstoff durch den Bund kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Für wen die COVID-19-Impfung künftig empfohlen ist

Die STIKO empfiehlt eine jährliche Auffrischimpfung im Spätsommer / Frühherbst für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf sowie für Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten SARS-CoV-2-Infektionsrisiko. Dazu gehören:

  • alle Personen ab 75 Jahren
  • Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grunderkrankung
  • Bewohnende von Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Schwangere bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung oder schwangerschaftsassoziierter Komplikationen (z. B. Gestationsdiabetes, Hypertonie) ab dem 2. Trimenon
  • Personal in Pflegeeinrichtung mit direktem Kontakt zu Bewohnenden
  • Medizinisches Personal mit einem erhöhten tätigkeitsbezogenen Infektionsrisiko für SARS-CoV-2 (z. B. Medizinische Notaufnahme, Intensivstation etc.)
  • Medizinisches Personal, das Risikopatienten betreut (als Risikopersonen gelten hierbei Personen mit Grunderkrankungen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind)
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist

Personen aus den genannten Risikogruppen können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie immungesund sind und sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben.

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Folgende Impfprodukte stellt der Bund weiterhin zur Verfügung

Impfstoffbezeichnung Spätestes Verfallsdatum
Comirnaty LP.8.1 30 für Erwachsene
(ab 12 Jahren)
28.02.2027
Comirnaty LP.8.1 10 für Kinder
(5 bis 11 Jahre)
31.08.2026
Comirnaty LP.8.1 3 für Kleinkinder
(6 Monate bis 4 Jahre)
30.09.2026
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